Vorzeitige Verlängerung bei 1&1: Extra-Gebühr droht
Aktionstarife: Ab sofort für Bestandskunden nur noch mit hoher Wechselgebühr?
Screenshot: teltarif.de, Quelle: 1und1.de
Seit vielen Monaten beschäftigt teltarif.de und die Leser das Thema von Verträgen, die nach einer vorzeitigen Verlängerung illegalerweise insgesamt länger als zwei Jahre dauern. Berichtet haben wir beispielsweise auch über Fälle bei 1&1 und der Telekom. Nach wie vor melden sich zahlreiche Betroffene zu diesem Thema bei der teltarif.de-Redaktion. mobilcom-debitel wurde 2019 wegen dieser ungesetzlichen Praxis sogar vor Gericht verurteilt.
Doch das scheint sich bis heute nicht bei den Providern herumgesprochen zu haben. In unserem Bericht zu einem Vorfall bei 1&1 beschrieben wir auch das Phänomen, dass 1&1 für vorzeitige Vertragsverlängerungen eine mehr oder weniger hohe Vorfälligkeitsgebühr kassiert, die die anschließende Ersparnis deutlich schmälern kann. Im damaligen Fall hat 1&1 nach unserem Eingreifen diese Vorfälligkeitsgebühr noch auf Kulanz erstattet. Doch davon rückt 1&1 nun offenbar ab, wie zwei weitere Fälle offenbaren.
Kundenfall 1
In den vergangenen Monaten seit unserem letzten Bericht hat teltarif.de mehrere Leser-Beschwerden zu länger als 24 Monate dauernden Verträgen an 1&1 weitergeleitet, und nach unserer Kontaktaufnahme hat 1&1 diese stets auf die gesetzlich erlaubten 24 Monate ab dem Datum der Verlängerung verkürzt. Warum dies mehr als 1,5 Jahre nach dem Gerichtsurteil gegen mobilcom-debitel immer noch nicht über die Kundenbetreuung möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis, nachvollziehbar ist das jedenfalls nicht. Mitte Januar schrieb eine betroffene Kundin im teltarif.de-Forum:
Ich bin seit bestimmt 12 Jahren schon Kundin bei 1&1 Telecom. Bisher habe ich alle zwei Jahre [...] einen neuen DSL-Vertrag abgeschlossen - problemlos. Doch nun bei meinem letzten Abschluss bekomme ich eine Rechnung über 77 Euro. Die Rechnung bezieht sich auf eine Vorfälligkeitsgebühr, die ganz plötzlich, ohne dass sie mir bei Vertragsabschluss mündlich mitgeteilt wurde, fällig wird. Meine Anrufe und meine Beschwerden verpufften. Ich wurde von Mitarbeiter zu Mitarbeiter telefonisch weitergeleitet, doch ohne Erfolg. Ich sagte, dass ich diesen Betrug nicht akzeptieren würde und 1&1 drohte mir an, meine [Internet]-Verbindung zu löschen bzw. abzustellen. Es ist mir unbegreiflich, mit welchen betrügerischen Machenschaften 1&1 Telecom agiert. Was kann ich tun?Nachdem wir das Anliegen wie immer an 1&1 weitergeleitet hatten, schrieb uns der Provider:
Vielen Dank, dass Sie uns Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Gerne kümmern wir uns um das Anliegen Ihrer Leserin. Nach einigen Recherchen in dieser Angelegenheit können wir feststellen, dass Frau [...] im Oktober 2020 einen Tarifwechsel vorgenommen hat. Dieser hat laut der Auftragsbestätigung auch eine neue Laufzeit von 24 Monaten bis zum Oktober 2022. Für die verzögerte Berechnung der Vorfälligkeitsgebühr haben wir uns bei Frau [...] entschuldigt. Diese wurde aufgrund einer technischen Herausforderung in der Rechnung vom 02.11.2020, anstatt in der aktuellen Rechnung aufgeführt.Wie unserer Kundenhistorie entnommen werden kann, wurde unsere Kundin auf die Vorfälligkeitsgebühr in Höhe von 69,90 Euro, sowie auf die Konditionen und Preise hingewiesen. Wir bieten unseren Bestandskunden die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt einen Tarifwechsel vorzunehmen und von den Neukundenkonditionen zu profitieren. Dies ist unabhängig von der Vertrags- oder Mindestvertragslaufzeit möglich. Das bedeutet, Verträge, die auf eine feste Zeit geschlossen wurden, können jederzeit den Bedürfnissen angepasst werden. Bei Tarifen mit einer Mindestvertragslaufzeit berechnen wir daher eine einmalige Vorfälligkeitsgebühr, wie bei dem Vorgang von Frau [...].
Unsere Kundin profitiert dabei von unseren vergünstigten Konditionen und erhält bereits den maximal möglichen Rabatt auf die Grundgebühr. Zusätzlich können wir der Gesprächsaufzeichnungen entnehmen, dass sie auch am Telefon darüber informiert wurde und den Konditionen sowie der Vorfälligkeitsgebühr zugestimmt hat. Daher können wir die Reklamation nicht nachvollziehen. Im Rahmen der Kulanz haben wir ein Guthaben von 20 Euro hinterlegt. Dieses wird mit der nächsten Rechnung verrechnet, solange [bis] es aufgebraucht ist. Eine weitere Erstattung erfolgt nicht.

Screenshot: teltarif.de, Quelle: 1und1.de
Kundenfall 2
Bei einem zweiten Fall ging es nicht nur um die Vorfälligkeitsgebühr, der Vertrag lief nach der vorzeitigen Verlängerung auch insgesamt länger als die gesetzlich erlaubten 24 Monate. Ende Dezember schrieb uns der Kunde:
Aus aktuellem Anlass habe ich auf eurer Webseite den Artikel über 1&1-Verträge mit mehr als 30 Monaten gelesen. Ich bin auch gerade "Opfer" dieser Methode von 1&1 geworden und bitte um Hilfe. In meinem Fall ist es eigentlich weniger schlimm, dass der Vertrag 30 Monate geht, als dass mir der (mündlich) zugesicherte Rabatt nun verwehrt wird. Im Februar 2020 habe ich telefonisch meinen DSL-Vertrag gewechselt, der am 19.02 auf den neuen Tarif umgestellt wurde. Die Vorfälligkeitsgebühr war dort abgestimmt und wurde mir damit schmackhaft gemacht, dass ich ja bereits jetzt von der rabattierten Grundgebühr profitieren würde. Da diese im Dezember ausläuft (nach 10 Monaten), solle ich im Dezember nochmal bei 1&1 anrufen, um "telefonisch meinen DSL-Rabatt nachzufordern, da mir dieser ja auch für die ersten 10 Monate der neuen Vertragslaufzeit zustehe, die ab 30.08.2020 beginnt". Leider wurde meiner Bitte nicht entsprochen, die mündlich vereinbarte Leistung kurz per E-Mail zu bestätigen. Aber es wäre ja ein normales Vorgehen und das wäre schon so ok.Zu diesem zweiten Fall schrieb uns 1&1:Leider nicht: Im Dezember habe ich im Kundenservice angerufen, die den Rabatt aber nicht verlängern könnten (bzw. wollten?). Auch der Rückruf von deren Widerspruchsabteilung brachte Klärung und mein Anliegen wurde von 1&1 abgelehnt. Daraufhin habe ich heute der eingegangenen Rechnung widersprochen, da entweder der Rabatt fehlte oder die Vertragslaufzeit zu lang sei. Natürlich ist sowohl im Control-Center als auch in der Rechnung die Vertragslaufzeit offiziell auf 24 Monate datiert und wurde im August übergangslos an den Altvertrag hinten angehängt. So, wie bei den anderen Fällen im Thread auch. Gibt es seit eurem o.g. Artikel vom 03.08.20 neue Erkenntnisse zu dem Thema und habe ich ggf. gar keine Erfolgsaussichten mehr? In den Kommentaren zu diesem Thread konnte ich lesen, dass 1&1 mit der Masche munter weiter macht, selbst mit Verweis auf das Gerichtsurteil des LG Kiel, da ja das so in den AGB stünde. Gibt es ggf. einen Tipp, welche Vorgehensweise die größten Erfolgsaussichten hat?
Gerne haben wir uns auch um das Anliegen Ihres Lesers Herr [...] gekümmert. Wie wir der Kundenhistorie entnehmen können, hat Herr [...] im Februar 2020 einen Tarifwechsel vorgenommen. Hierbei wurde unser Kunde korrekt über die Vorfälligkeitsgebühr in Höhe von 49,90 Euro, sowie auf die Konditionen und Preise hingewiesen. Auch hierbei können wir sagen, dass wir unseren Bestandskunden die Möglichkeit bieten, zu jedem Zeitpunkt einen Tarifwechsel vorzunehmen und von den Neukundenkonditionen zu profitieren. Dies ist unabhängig von der Vertrags- oder Mindestvertragslaufzeit möglich. Das bedeutet, Verträge, die auf eine feste Zeit geschlossen wurden, können jederzeit den Bedürfnissen angepasst werden. Bei Tarifen mit einer Mindestvertragslaufzeit berechnen wir daher eine einmalige Vorfälligkeitsgebühr, wie bei dem Vorgang von Frau [...].Unser Kunde profitiert dabei von unseren vergünstigten Konditionen. Die Vertragslaufzeit hat unser Kundenservice bereits auf Februar 2022 angepasst. Somit beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zusätzlich haben wir die Gesprächsaufzeichnung geprüft. Herr [...] hat sein Einverständnis zur Vertragsverlängerung gegeben und der Vorfälligkeitsgebühr zugestimmt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Interesse all unserer Kunden handeln und versuchen, zwischen berechtigten und unberechtigten Forderungen zu unterscheiden. Daher erfolgt von unserer Seite keine Erstattung oder ein erneuter Rabatt.
Schlussfolgerungen: Wie sollte man sich verhalten?
Zunächst ist zu sagen, dass die Vorfälligkeitsgebühr an sich nicht illegal ist, da 1&1 auf einer Hilfeseite offiziell darauf hinweist. Trotzdem scheint sich hier ein Paradigmenwechsel anzudeuten, dass diese auch tatsächlich vermehrt verlangt und nicht einmal dann erlassen wird, wenn ein Kunde zufrieden ist und bereits vorzeitig seinen Vertrag verlängern möchte.
Dass bei einem vorgezogenen Tarif-Downgrade in einen günstigeren Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit ein Provider eine Vorfälligkeitsgebühr verlangt, die die entgangenen Gebühren etwas abmildert, ist nachvollziehbar. Es stellt sich aber die Frage, warum 1&1 auf einer derartigen Gebühr besteht, wenn seit Jahren treue Bestandskunden ihren Vertrag vorzeitig verlängern und dabei von Vergünstigungen profitieren möchten, die jeder Neukunde auch bekommt.
Wer diese Vorfälligkeitsgebühr umgehen möchte, tut also gut daran, den bereits laufenden Vertrag nicht anzutasten, sondern diesen wirklich konsequent alle zwei Jahre vor Ablauf zu kündigen und anschließend mit 1&1 schriftlich (nicht telefonisch!) über die Konditionen für eine Fortführung des Vertrags zu verhandeln. Und dann sollte man einen Vertrag über eine Fortführung des Vertrags auch nur dann unterschreiben, wenn er keinerlei Wechselgebühr beinhaltet und zumindest die Konditionen hat, die auch Neukunden erhalten.
Die aktuellen Konditionen sind stets in unseren Tarif-Vergleichen für Handy-Tarife sowie DSL-Tarife abrufbar.