Vodafone kündigt aggressivem Kabel-Vertriebspartner
Vodafone-Vertriebspartner aus Berlin wurde gekündigt
Bild: Vodafone, Bearbeitung: teltarif.de
Anfang 2020 hatte teltarif.de darüber berichtet, dass Vodafone einen aggressiven Kabel-Vertriebspartner abgemahnt hatte. Seither haben unsere Redaktion weitere Leserzuschriften erreicht, in denen uns Bilder weiterer Postkarten von Vodafone-Partnern zugesandt wurden.
Vodafone-Vertriebspartner aus Berlin wurde gekündigt
Bild: Vodafone, Bearbeitung: teltarif.de
Das seinerzeit beschriebene Phänomen mit der Androhung einer Anschluss-Sperre existiert in einem gewissen Umfang also offenbar weiterhin, obwohl Vodafone jedem Hinweis von teltarif.de dazu nachgeht. Aktuell war es wieder einmal so weit: Vodafone musste einen der Vertriebspartner abmahnen - und in einem besonders dreisten Fall wurde der Vodafone-Partner gekündigt.
1. Fall: Abmahnung nach handschriftlicher Änderung
Mitte Mai schrieb uns eine teltarif.de-Leserin aus dem oberbayerischen Landkreis Starnberg:
Heute haben zwei Herren von Vodafone an der Haustür in [Ortsname] geklingelt. Nachdem ich nicht geöffnet habe, ließen sie mir beigefügte Karte im Briefkasten. Ist es möglich, dass Vodafone derart unseriöse Methoden anwendet? Ich werde die Beschwerde auch direkt an Vodafone senden. [...] Unser [Einfamilien-]Haus wurde im letzten Jahr neu gebaut. Wir waren somit nie Kunde und es gab bzw. gibt keinen Vodafone-Anschluss im Haus!

Bild: teltarif.de / Leserzuschrift Auf der Postkarte hat der Vertriebspartner das Kreuz bei der Sperr-Androhung gesetzt, was eigentlich nur bei von Vodafone vermuteten "Schwarzsehern" so gemacht wird. Zusätzlich hat er eine handschriftliche Änderung der Postkarte vorgenommen, was den Vertriebspartnern laut Vodafone nicht erlaubt ist. Zu diesem Fall schreibt uns Vodafone:
Im [...] Fall erteilen wir eine Abmahnung wegen der handschriftlichen Veränderung der Postkarte. Der Einsatz an sich war nachvollziehbar, da es sich nach unseren Unterlagen offiziell um ein Zweifamilienhaus handelt.
2. Fall: Kündigung nach eigenem Stempelaufdruck
Ebenfalls Mitte Mai meldete sich eine weitere Leserin aus Berlin bei uns und schrieb:
Ich hatte gestern Nachmittag diesen einfachen Zettel in meinem Briefkasten; bei der Vodafone Hotline bestätigte man mir, dass keine Sperrung vorgesehen ist. Leider konnte ich unter der angegebenen Telefonnummer niemanden erreichen, um demjenigen mitzuteilen, dass er diese unzulässigen Werbemittel zu unterlassen hat. [...] Da ich auch bereits seit Jahren zahlender DSL- und Mobilfunk-Kunde bin, bin ich an keiner Änderung interessiert [...]

Bild: teltarif.de / Leserzuschrift In diesem besonders dreisten Fall sieht man auf dem Schreiben des Vertriebspartners, dass er sich nicht mit handschriftlichen Änderungen oder Ergänzungen begnügte, sondern für seine Masche sogar extra Stempel angefertigt und hierfür rote Stempeltinte verwendet hatte. Dabei hatte er nicht nur einen Stempel mit seinem Namen so wie seinen Kontaktdaten angefertigt, sondern auch noch einen separaten Stempel mit dem Hinweis "Ihr Anschluss soll gesperrt werden!". Hierzu schrieb uns Vodafone:
Im Falle des unerlaubten Werbemittel-Einsatzes bei [Name der Kundin] aus Berlin haben wir bereits am 4. Juni 2021 dem selbständigen Vertriebspartner (Herrn [Name des Vodafone-Partners]) die Kündigung ausgesprochen. Er ist also künftig nicht mehr als selbständiger Berater für Vodafone tätig. Da es sich bei diesem unautorisierten Postkarten-Einsatz um einen Wiederholungsfall handelte, reichte eine Abmahnung nicht aus.Wer weiterhin derartige Postkarten oder Schreiben von Vodafone-Vertriebspartnern erhält, in denen eine Drohkulisse aufgebaut wird oder mit denen gegen ein Werbeverbot verstoßen wird, sollte diese nach wie vor an den entsprechenden Anbieter, an die Bundesnetzagentur und unter der E-Mail-Adresse info@teltarif.de an unsere Redaktion senden, damit die Sache geprüft und abgestellt werden kann.
In drei Jahren wird bei vielen Mietern allerdings jemand an der Tür klingeln und ihnen Fernsehen anbieten, obwohl bislang mit dem TV-Anschluss alles in Ordnung war. Die Novelle des TKG hat die Voraussetzungen für die TV-Versorgung verändert, weshalb mit vielen Mietern neu über den bestehenden Kabel-Anschluss verhandelt werden muss.