Ende eines Rechtsstreits: ARTE einigt sich mit Vodafone
Andreas Laukenmann, Geschäftsführer für Privatkunden bei Vodafone Deutschland
Vodafone
Nachdem sich Vodafone bereits mit ARD und ZDF sowie dem Deutschlandradio – wie berichtet – über die Verbreitung der jeweiligen Programme im Kabelnetz geeinigt hatte, standen nur noch die Verhandlungen mit ARTE aus, die nun auch zu einem Abschluss gebracht wurden. Neben der Verbreitung des linearen Programms werden die Kabelhaushalte von Vodafone zukünftig auch digitale Zusatzfunktionen nutzen können, wie zum Beispiel „Instant Restart“, also das Zurückspringen an den Anfang einer bereits laufenden Sendung. Darüber hinaus erhalten die Kunden über die TV-Plattform GigaTV Zugang zur ARTE-Mediathek. Da nach der Übernahme von Unitymedia noch Horizon-Boxen in den Wohnzimmern mancher Kabelkunden stehen, wird derzeit geprüft, ob die ARTE-Mediathek auch auf die Horizon-Box kommt.
Andreas Laukenmann, Geschäftsführer für Privatkunden bei Vodafone Deutschland
Vodafone
Zwar ist nicht bekannt, ob ARTE weiterhin an Vodafone Einspeiseentgelte zahlt, aber da sowohl die ARD als auch das ZDF für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz an Vodafone zahlen, liegt die Vermutung nahe, dass dies auch bei ARTE der Fall ist – zumal die bekanntgegebenen Vereinbarungen zu den jeweiligen Partnerschaften nahezu identisch sind. Die ARD einigte sich im Frühjahr 2018 mit Unitymedia und Vodafone, das ZDF zunächst nur mit Vodafone, später, im Herbst 2018, dann auch mit dem Kölner Kabelnetzbetreiber, der inzwischen zu Vodafone gehört. Ende 2019 beendete auch das Deutschlandradio den Streit mit Vodafone.
Historisch überholte Zahlungen
„Für unsere Kunden ist die erzielte Einigung eine gute Nachricht“, sagt Andreas Laukenmann, Geschäftsführer für Privatkunden bei Vodafone Deutschland. „ARTE bietet in seiner Mediathek eine vielfältige Auswahl spannender Sendungen, hochwertiger Features und hörenswerter Konzerte.“ Ebenso zufrieden zeigt sich Markus Nievelstein, Geschäftsführer von ARTE Deutschland: „Auch wir freuen uns, dass sich durch diesen Vertrag der Kreis unserer Zuschauer erweitert und nicht nur unser hochwertiges Fernsehprogramm, sondern auch die vielfältigen digitalen Angebote des Senders nun zahlreichen Kabelhaushalten zugänglich werden.“
Markus Nievelstein, Geschäftsführer von ARTE Deutschland
WDR
Vor neun Jahren kündigten ARD und ZDF die Einspeiseverträge mit den überregional tätigen Kabelnetzbetreibern. Sie waren der Auffassung, dass Einspeiseentgelte historisch überholt seien, da ihre Programme inzwischen auch von kleineren Kabelnetzbetreibern und vor allem aber auch über das Internet verbreitet werden. Es folgten etliche Gerichtsverhandlungen. 2017 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die gemeinsame Vertragskündigung von ARD und ZDF gegen das Kartellrecht verstieß, weshalb die Kündigung unwirksam ist.
Rechtsstreit ging bis zum BGH
Nachdem sich ARD und ZDF mit Unitymedia und Vodafone einigten, ging der Streit zwischen den Kabelnetzbetreibern und ARTE bzw. Deutschlandradio weiter. Das Deutschlandradio einigte sich Ende 2019 mit Vodafone über die Verbreitung der Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Zusätzlich kam der digitale Sonderkanal Dokumente & Debatten hinzu. Der Streit mit ARTE endete erst vor dem Bundesgerichtshof, der Anfang 2020 entschied, dass auch der Kulturkanal Einspeiseentgelte zahlen muss, da auch dessen Vertragskündigung unwirksam ist. Der BGH wies den Rechtsstreit teilweise an die Vorinstanz zurück, die den Fall aber aufgrund der jetzt erfolgten Einigung ad acta legen kann.