Telefon- und Handy-Rechnung bezahlen: Die Möglichkeiten
Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig
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Es gibt verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihre Telefonrechnung begleichen können. Nicht alle Provider bieten auch alle Varianten an, außerdem findet man im Mobilfunkbereich mitunter mehr Möglichkeiten als im Festnetzbereich. Die folgende Übersicht der
Möglichkeiten und der jeweiligen Vorteile und Risiken gilt natürlich
nicht nur für Telefonrechnungen, sondern auch für jede andere Situation,
in der man als Kunde einer Firma eine Rechnung zu bezahlen hat:
Überweisung
Die Überweisung ist der Klassiker und wird gern genommen, da hier die Kontrolle am einfachsten fällt; man muss das Geld nun mal selbst anweisen. Leider ist es daher auch das aufwändigste Verfahren. Sie müssen jedes Mal nach Erhalt und Prüfung einer Rechnung die Daten für die Überweisung im Online-Banking eingeben und die Überweisung tätigen oder einen Überweisungsträger ausfüllen und zur Bank bringen.
Wenn Sie dies vergessen oder wegen Abwesenheit nicht durchführen können, kommt postwendend die Mahnung ins Haus, der sehr bald eine zweite Mahnung und bei höheren Beträgen eine Sperrung des Anschlusses folgen können. Das verursacht zusätzliche Arbeit und Kosten für die Entsperrung.
Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig
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Aber auch für die Telefongesellschaften ist diese
Zahlungsvariante nicht sehr angenehm. Viele Kunden zahlen
notorisch unpünktlich, sodass Mahnungen gedruckt und verschickt
werden müssen. Und nicht für jede Mahnung kann Geld verlangt
werden, da sich Zahlung und Mahnung schon mal überschneiden.
Problematisch ist es auch, dass sich Fehler beim Tätigen der Überweisung einschleichen können. So besteht die Gefahr,
dass bei der Kunden- und Rechnungsnummer ein Schreibfehler passiert oder
diese erst gar nicht angegeben werden. Die Telefongesellschaft darf dann mehr oder weniger raten, welcher Kunde
hier welche Rechnung bezahlt hat.
SEPA-Lastschriftverfahren
Relativ sicher und bequem ist die Abbuchung von Ihrem Konto im SEPA-Lastschriftverfahren. Was viele nicht wissen: Sie haben nach dem Einzug bis zu acht Wochen Zeit, einer SEPA-Lastschrift zu widersprechen. Dazu reicht ein kurzer Ausflug ins Online-Banking der jeweiligen Bank, ein Brief oder ein Besuch in der Bankfiliale. Sie brauchen keinerlei Gründe zu nennen, warum Sie widersprechen. Die Gutschrift, die Sie daraufhin erhalten, wird zu demselben Tag wertgestellt wie die Lastschrift. Sie verlieren also noch nicht einmal Zinsen - sofern es (wieder) welche gibt.
Trotzdem kann es passieren, dass eine unberechtigte oder überhöhte Abbuchung Ihr Konto bis über die Kreditlinie überzieht und Sie unerwartet ohne Geld dastehen. Da falsche Lastschriften aber auch ohne Abbuchungsauftrag und nicht nur bei der Telefongesellschaft auftreten können, empfiehlt es sich ohnehin, einen Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto oder einem Sparkonto zu haben. Auch eine Kreditkarte, die an ein eigenes Kartenkonto gebunden ist, kann die Liquidität sicherstellen.
Wie ratsam ist es, eine Lastschrift zu widerrufen?
Wenn Sie eine Lastschrift stornieren, wird beim Auftraggeber der Lastschrift der ursprünglich gutgeschriebene Betrag wieder abgebucht - hier also bei der Telefongesellschaft. Darüber hinaus wird dem Kunden eine saftige Gebühr in Rechnung gestellt, was allerdings nicht in beliebiger Höhe erlaubt ist. Üblich sind hier rund 2 Euro, früher gab es dafür auch Beträge bis 15 Euro.
Was tun, wenn die Rechnung nicht stimmt?
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Das freut die Telefongesellschaft
natürlich überhaupt nicht. Daher wird diese möglicherweise versuchen, Ihnen diese
Strafgebühr in Rechnung zu stellen, wenn
Ihre Stornierung der Lastschrift unberechtigt war. Dazu muss die
Firma aber nachweisen, dass sie einen gültigen Abbuchungsauftrag
von Ihnen hatte.
Von der sogenannten Rücklastschrift sollten Sie aber bei Telefongesellschaften nur ausnahmsweise Gebrauch machen und stattdessen versuchen, den strittigen Punkt der Rechnung mit der Telefongesellschaft (schriftlich) zu klären. Eine Rücklastschrift sehen die Telefongesellschaften äußerst ungern und sperren bei höheren Beträgen ggf. den Anschluss. Besser ist es daher, die strittigen Punkte der Rechnung mit dem Mobilfunkanbieter zu klären und - nachdem die Rechnung korrigiert ist - um Erstattung des zu viel eingezogenen Betrags bitten.
Hierzu lesen Sie mehr in unserem ausführlichen Ratgeber Falsche Rechnung: SEPA-Lastschrift widerrufen oder nicht?
Kreditkarte
Die Zahlung per Kreditkarte bietet gegenüber dem Lastschriftverfahren sowohl Vor- als auch Nachteile. So können Sie zum Beispiel mit der Kreditkarte auch ohne großen Aufwand Telefongesellschaften nutzen, die im Ausland ansässig sind. Ein Beispiel für die Nutzung ausländischer Gesellschaften sind Callback, Callthrough und VoIP, worüber sich hohe Gebühren und teure Auslandstelefonate teilweise umgehen lassen. Allerdings tragen Sie in diesem Fall das Währungsrisiko, falls sich der Wechselkurs gegenüber dem Euro verschlechtert.
Bei einer (echten) Kreditkarte, die über ein eigenes Kartenkonto verfügt - im Unterschied zur Debitkarte -, müssen Sie die mit der Kreditkarte gemachten Umsätze erst bezahlen, wenn Sie die monatliche Kreditkartenabrechnung erhalten haben. Das bedeutet bis zu einem Monat Zeit- und Liquiditätsgewinn. Wenn Sie aber die Kreditkartenabrechnung nicht pünktlich und in vollem Umfang bezahlen, werden auf dem Kreditkartenkonto in der Regel deutlich höhere Überziehungszinsen verlangt als auf dem Bankkonto. Aus dem Vorteil wird dann sehr schnell ein Nachteil. Auch bei Ratenzahlung der Kreditkartenrechnung fallen meist immense Kosten für die Zinsen an.
Was bei einer Kreditkarte zu beachten ist
Das größte Problem bei der Kreditkarte ist, dass Sie einer Abbuchung dort möglicherweise nicht so einfach widersprechen können wie einer Lastschrift von Ihrem Konto.
Normalerweise gehen die Kreditkartengesellschaften davon aus, dass eine Firma, die im Besitz Ihrer Kartennummer ist, eine ordentliche Geschäftsbeziehung mit Ihnen unterhält und Sie zur Zahlung der Rechnungen dieser Firma verpflichtet sind. Diese Philosophie ist vom US-amerikanischen Rechtsgedanken geprägt. Nach den Erfahrungen unserer Leser klappt es zwar auch, fehlerhafte Kreditkarten-Abbuchungen stornieren zu lassen, man muss aber auf jeden Fall hartnäckiger sein, als bei einer Lastschrift vom Konto.
Wir empfehlen Ihnen, Kreditkartennummern bei der Anmeldung nur dann auf einer Internetseite einzutragen, wenn die Seite verschlüsselt ist. Achten Sie dazu auf die entsprechende Anzeige im URL-Feld des Browsers. Für gewöhnlich wird dies durch ein "Schloss" im Adressfeld des Browsers und "https" in der URL symbolisiert.
Vorauskasse und Prepaid
Die Zahlung per Vorauskasse ist von allen Methoden die unsicherste, da Sie für eine noch nicht erhaltene Leistung im Voraus bezahlen. Wenn die Kosten für den Anschluss innerhalb des Abrechnungszeitraums deutlich steigen (zum Beispiel durch das Nachbuchen von Datenvolumen oder eine Datenautomatik), dann ist das Guthaben möglicherweise in Windeseile aufgebraucht.
Sollten Sie bei einer ausländischen Telefongesellschaft eine größere Summe als Guthaben vorhalten wollen, so besteht die Gefahr, dass die Telefongesellschaft plötzlich bankrott geht oder mit dem kleinen Vermögen durchbrennt; Ihr eingezahltes Guthaben ist dann unwiederbringlich weg. Das einmal eingezahlte Guthaben lässt sich außerdem nur schwer vor einer Kündigung der Prepaid-Karte wieder auszahlen und mindert ggf. die Liquidität. Andererseits erfordert die fortlaufende Buchung von Optionen ein ausreichendes Guthaben auf der Karte.
Es gibt aber auch einen Vorteil bei Prepaid: Mehr als das Geld, das Sie einbezahlt haben, kann nicht verbraucht werden. Wenn Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder gern viel - vor allem ins Ausland - telefonieren oder viel Datenvolumen verbrauchen und ggf. nachbuchen, ohne das Guthaben zwischendurch abzurufen, ist Vorauskasse vielleicht sogar die bessere Lösung: Irgendwann ist das Guthaben aufgebraucht und keine weitere Nutzung der Prepaid-Karte mehr möglich. Falls das System der Telefongesellschaft Sie trotzdem noch telefonieren bzw. online sein lässt, sind Sie dafür nicht verantwortlich.
PayPal
Den Online-Bezahldienst PayPal gibt es seit März 2000, und er wurde durch die Abwicklung von Online-Käufen insbesondere bei eBay bekannt. Doch inzwischen ist die Bezahlmöglichkeit auch bei Mobilfunkanbietern angekommen, wie zum Beispiel bei fraenk, freenet Funk und überhaupt bei App-Discountern. Hier können die monatlichen Kosten auch oder zum Teil ausschließlich mit PayPal statt per Lastschrifteinzug beglichen werden.
Soll eine Rechnung mit PayPal bezahlt werden, können Stammdaten des Käufers aus dem PayPal-Konto übernommen und der Bestellvorgang somit abgekürzt werden. Bei der SIM-Karten-Bestellung lässt sich so auch etwas Zeit sparen. Und im Gegenzug fällt die Prepaid-Registrierungspflicht weg, weil es sich um Vertragstarife handelt.
Klarna (für weitere Rechnungen)
Der Vollständigkeit halber sei auch noch Klarna erwähnt. Mit Klarna lassen sich zwar noch keine Mobilfunkrechnungen zahlen, sehr wohl aber die von Online-Käufen - und vielleicht auch irgendwann die von Handyverträgen. Klarna hat ebenfalls ein Geschäftsmodell für die Abwicklung von Online-Käufen und bietet auch eine schnelle Checkout-Option für die Übertragung der Daten des Käufers aus dem Konto bei Klarna an.
Klarna ermöglicht dem Käufer, dass er seine Bestellung umgehend erhält, ohne dass diese vorab (komplett) bezahlt ist - außer der Käufer wählt die Sofortüberweisung über Klarna. Beim Rechnungs- sowie Ratenkauf übernimmt Klarna das Ausfallrisiko für den Händler und garantiert die Bezahlung der Rechnung. Der Käufer hat die Rechnung bzw. Raten an Klarna zu bezahlen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei begrenztem Risiko bietet das Lastschriftverfahren eine gute Sicherheit. Selbst, wenn Rechnungen korrigiert werden müssen oder Sie für vier Wochen in Urlaub fahren, können Sie die falsche Abbuchung notfalls noch stornieren - falls Sie sich trotz der drohenden Folgen dafür entscheiden.
Ist keine Lastschrift möglich, weil es sich beispielsweise um eine Prepaid-Karte handelt, ist das Aufladen von (überschaubarem) Guthaben trotz allem ganz gut geeignet, das Risiko zu begrenzen. Letztendlich sind Mobilfunkanbieter im Normalfall auch so solvent, dass falsche Rechnungspositionen korrigiert werden und eine Erstattung erfolgt. Falls Sie dabei auf Schwierigkeiten stoßen, empfehlen wir Ihnen auch unsere Ratgeber zu Prepaid-Guthaben, Guthaben-Gültigkeit und zur Auszahlungs-Pflicht für Restguthaben.
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