So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein
Manchmal kann es in einer Auseinandersetzung so weit kommen, dass der Kunde mit seinem Anbieter in der direkten Kommunikation nicht mehr weiterkommt und auch die Bundesnetzagentur möglicherweise nicht zuständig ist. In diesem Fall stehen dem Verbraucher die Juristen der örtlichen Verbraucherzentralen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Verbraucherzentralen sind auf Bundesländerebene organisierte Vereine, die sich mit einem staatlichen Auftrag um den Verbraucherschutz kümmern und Beratungsleistungen erbringen sowie gegebenenfalls juristischen Beistand anbieten. Sie sind als gemeinnützig anerkannt und im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zusammengeschlossen. Sie dürfen Verbraucher nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz offiziell vertreten. Dabei können sie entweder einem einzelnen Verbraucher helfen oder die Interessen mehrerer Bürger in Verbands- oder Sammelklagen bündeln.
Dafür muss der Verbraucher zwar ein Entgelt bezahlen, das liegt in der Regel aber deutlich unter dem, was das direkte Engagement eines Anwalts kosten würde. Der Vorteil ist: Auch bei den Verbraucherzentralen arbeiten geschulte Juristen, die sich mit den Rechten der Verbraucher sehr gut auskennen und in vielen Fällen sofort wissen, was zu tun ist. Ansonsten finanzieren sich die Verbraucherzentralen überwiegend durch Fördermittel.
Für die Kontaktaufnahme durch den Verbraucher gibt es in der Regel zwei Wege: Er kann entweder eine Online-Beschwerde einreichen, die dann an die entsprechende örtliche Verbraucherzentrale weitergeleitet wird. Oder der Bürger kann zu den regulären Öffnungszeiten direkt zur örtlichen Verbraucherzentrale gehen, gegebenenfalls ist eine vorherige telefonische Terminabsprache sinnvoll.
Die Juristen der Verbraucherzentralen beraten kompetent vor Ort, telefonisch und online
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Weitere Organisationen für den Verbraucherschutz
Außer den Verbraucherzentralen gibt es weitere Organisationen, die sich um den Verbraucherschutz kümmern, und bei denen sich Telekommunikations- und Internet-Kunden gegebenenfalls Rat holen und Beschwerden einreichen können:
Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.: Der Deutsche Verbraucherschutzverein bietet als eingetragener Verein kostenlos eine allgemeine Online-Verbraucherberatung durch Rechtsanwälte an, auch zu den Themenbereichen Telekommunikation und Internet, gegebenenfalls nach Voranmeldung auch in der einzigen Geschäftsstelle in Potsdam. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes gibt es laut der Satzung allerdings nur für Vereinsmitlieder.
Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ/ZEV): Im Gegensatz zu den Verbraucherzentralen handelt es sich bei den Büros des Europäischen Verbraucherzentrums nicht um eine freie Organisation, sondern um eine offizielle Institution der EU-Kommission. Das EVZ nimmt auch direkt Beschwerden von Verbrauchern an, insbesondere bei allen Verstößen gegen die EU-Binnenmarkt-Richtlinien. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl nimmt ebenfalls Online-Beschwerden an.
Europäischer Verbraucherverband (BEUC): Der Europäische Verbraucherverband ist ein Zusammenschluss europäischer Verbraucherschutzorganisationen, der sich für Verbraucherrechte, vor allem auch im digitalen Bereich einsetzt. Bevor man sich direkt an den BEUC wendet, ist es allerdings sinnvoller, mit seinen deutschen Mitgliedsorganisationen vzbv/Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest Kontakt aufzunehmen.
Stiftung Warentest: Die Stiftung Warentest ist den meisten Verbrauchern zwar eher durch ihre (allerdings kostenpflichtigen) Testberichte mit Benotungen von Produkten und Dienstleistungen bekannt. Die Redakteure der gemeinnützigen Stiftung nehmen aber immer auch gerne Anregungen von Bürgern auf, die Probleme mit Firmen und Organisationen haben. Gegebenenfalls konfrontieren die Redakteure das Unternehmen mit dem Problem, weisen auf ungesetzliches Verhalten hin und fordern eine Behebung. Spätestens die öffentlichkeitswirksamen Berichte der Stiftung Warentest bewirken in vielen Fällen ein Einlenken der Unternehmen. Eine individuelle Verbraucherberatung bietet die Stiftung Warentest aber explizit nicht an.
Wichtig zu wissen ist übrigens: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und vergleichbare Landesministerien beschäftigen sich in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung. Sie bereiten neue Gesetze und Verordnungen vor und entwerfen Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Die Ministerien für Justiz und Verbraucherschutz können hingegen keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten.
Doch auch auf das Eingreifen von Verbraucherzentralen und anderen Verbänden reagieren die Unternehmen nicht immer. Auf der letzten Seite unseres Ratgebers erläutern wir daher, wie Sie beim Amtsgericht günstig Hilfe erhalten, einen kompetenten Fachanwalt finden und was bei einer Rechtsschutzversicherung zu beachten ist.