So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein
Die Bundesnetzagentur war im Bereich der Telekommunikation lange eher als Regulierer bekannt. In den vergangenen Jahren hat sie ihre Tätigkeit im Bereich des Verbraucherschutzes aber stark ausgebaut. In diesen Fällen können Verbraucher die BNetzA direkt und kostenlos einschalten oder sich bei ihr Rat holen:
Internet und Telefon: In diesen Bereichen hilft die BNetzA, wenn es Probleme gibt bei Anbieterwechsel und Umzug, freier Routerwahl, korrekter Ausgestaltung von Produktinformationsblättern, zu langen Vertragslaufzeiten, Abofallen, unberechtigten Drittanbieterleistungen, ungerechtfertigten Anschlusssperren, Störungen der Grundversorgung, zu langsamen Internet-Anschlüssen sowie bei allen Verstößen gegen die EU-Roaming-Verordnung, die Preisdeckelung für Auslandstelefonate und die Netzneutralität.
Ärger mit Rufnummern und Anrufen: Die BNetzA schaltet sich ebenfalls ein, wenn ihr folgende Phänomene gemeldet werden: Belästigende Anrufversuche, unerlaubte Telefonwerbung, Spam per Fax und E-Mail, Ping-Anrufe und Anrufe mit Bandansagen, unverlangt zugesandte SMS, Popups mit Pseudo-Fehlermeldungen, fehlende Preistransparenz, teure Kunden-Hotlines und Warteschleifen, Router-Hacking, Manipulation von Rufnummern, Vortäuschung von Ortsnähe und Probleme durch Dialer.
Europaweit einkaufen: Für die Verbraucher setzt sich die BNetzA darüber hinaus ein, wenn ihr illegale Fälle von Geoblocking innerhalb der EU gemeldet werden. Das betrifft nicht nur den Zugang zu Leistungen, sondern auch Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Bezahlverfahren oder ungerechtfertigte länderspezifische AGB.
Die Bundesnetzagentur hilft in vielen Fällen
Bild: picture alliance/Fredrik von Erichsen/dpa
Datenschutz: Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben sieht die BNetzA gar nicht gerne und sie berät Verbraucher dazu. Als Ansprechpartner dienen aber zunächst die Datenschutzbeauftragten der entsprechenden Firmen und Organisationen sowie der Länder und des Bundes.
Unsichere Produkte und Marktüberwachung: Insbesondere aus Fernost gelangen immer wieder unsichere, schädliche und nicht in Deutschland zugelassene Geräte auf den hiesigen Markt. Die BNetzA zieht regelmäßig verbotene Sendeanlagen oder spionierende Kinderspielzeuge aus dem Verkehr und informiert die Verbraucher darüber. Außerdem prüft die BNetzA, ob das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) sowie das Funkanlagen-Gesetz (FuAG) eingehalten werden und ob das CE-Kennzeichen auf dem Produkt vorhanden und korrekt ist. Die Ergebnisse sind an einer zentralen Stelle bei der Europäischen Kommission in der ICSMS-Datenbank abrufbar.
Elektronische Vertrauensdienste: Die Einführung europaweit einheitlicher elektronischer Vertrauensdienste durch die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS) bietet die Möglichkeit, schnelle, kostengünstige sowie vertrauenswürdige elektronische Transaktionen über Ländergrenzen hinweg vorzunehmen. Die BNetzA ist für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung der deutschen Vertrauensliste zuständig.
Schlichtungsstelle Telekommunikation: Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation schlichtet telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten zwischen einem Telekommunikationsanbieter und einem Teilnehmer bei einer Pflichtverletzung des Anbieters. Ein Schlichtungsverfahren kann eröffnet werden, wenn aus dem Antrag des Verbrauchers ersichtlich wird, dass der Anbieter Rechte verletzt, die dem Kunden gesetzlich zustehen.
In zahlreichen Fällen kann und darf die Bundesnetzagentur allerdings nicht helfen. Auf der dritten Seite unseres Ratgebers geht es nun darum, wie Sie bei den Juristen Ihrer Verbraucherzentrale Hilfe bekommen und welche Verbraucherschutz-Verbände es sonst noch gibt.