Handy-Überwachung: Verfassungsschutz muss bezahlen
Handy-Überwachung:
Verfassungsschutz muss bezahlen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Für die Überwachung von Mobiltelefonen muss
der saarländische Verfassungsschutz Telekommunikationsunternehmen
laut einem Gerichtsurteil bezahlen. Das Verwaltungsgericht des
Saarlands (VGdS)
gab einer entsprechende Klage des Mobilfunkunternehmens E-Plus
statt, wie das Gericht heute in Saarlouis mitteilte. Das
Urteil (Aktenzeichen: 6 K 77/12) könnte nach Angaben
eines Gerichtssprechers Bedeutung für mehrere andere Bundesländer
haben, in denen Landesverfassungsschutzämter ebenfalls eine
Bezahlung ablehnen.
Handy-Überwachung:
Verfassungsschutz muss bezahlen
Bild: teltarif.de / Marleen Frontzeck
Bei dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es um eine
Forderung des Mobilfunkunternehmens E-Plus in Höhe von 1 290 Euro.
Das Unternehmen hatte auf Anordnung des Innenministeriums zwischen dem
18. Oktober 2010 und dem 17. Januar 2011 mehrere Telefonanschlüsse
seiner Kunden überwacht und entsprechende Daten an den Verfassungsschutz übermittelt. Dieser
lehnte eine Bezahlung allerdings mit der Begründung ab, dass es keine
gesetzliche Regelung gebe.
Die Urteils-Begründung
Das Verwaltungsgericht wies zwar darauf hin, dass es seit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2009 eine rechtliche Lücke gebe, die das Saarland noch nicht geschlossen habe. Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Verfassungsschutz Datenauskünfte aber in gleichem Umfang entlohnen wie Strafverfolgungsbehörden, begründeten die Richter ihr Urteil. Damals überließ es der Bundesgesetzgeber den Ländern, eine Regelung für ihre Verfassungsschutzämter zu finden. Es entstand eine Gesetzeslücke.
Nach Angaben des Sprechers gibt es inzwischen etwa in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz neue Gesetze. Danach müssten Mobilfunkfirmen dem Landesverfassungsschutz kostenlos Daten überlassen. Das Urteil aus Saarlouis ist noch nicht rechtskräftig.