FDP will schriftliche Bestätigung für Gewinnspiele übers Telefon
FDP will neues Gesetz gegen unseriöse
Telefon-Gewinnspiele
© Bernd_Leitner - Fotolia.com, teltarif.de
Der Kampf gegen unseriöse Telefonwerbung und
Gewinnspieleintragungsdienste geht in eine
neue Runde. Trotz der Einführung verschärfter Regelungen zu
unerlaubten Telefondiensten im August 2009 häufen sich
aktuell die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur.
Das Bundesjustizministerium kündigte nun an, den Bereich
der unseriösen Geschäftspraktiken übers Telefon noch stärker
regulieren zu wollen. Wie der verbraucherpolitische
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Erik Schweickert,
dem
Handelsblatt Online [Link entfernt]
mitteilte, wurde bereits ein
Gesetzespaket vorgelegt, das sich aktuell in der
Ressortabstimmung befindet.
FDP will neues Gesetz gegen unseriöse
Telefon-Gewinnspiele
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Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, könnte die Abzocke mit
telefonischen Gewinnspiel- und Gewinnspieleintragungsdiensten
und daraus eventuell resultierende unseriöse Zahlungsaufforderungen
künftig ein Ende haben: So soll eine so genannte sektorale
Bestätigungslösung gelten, die am Telefon geschlossene
Verträge erst rechtskräftig macht, wenn diese schriftlich
bestätigt worden sind. Das heißt, der Angerufene kann nicht
allein durch seine Zustimmung am Telefon einen gültigen Vertrag
eingehen, er muss die ihm im Anschluss zugesandten Unterlagen
erst unterschrieben zurücksenden. Gelten soll diese Lösung zunächst
nur für Gewinnspiele.
Gesetz von 2009 sei ein zahnloser Tiger
Neben der Pflicht der schriftlichen Bestätigung sei auch eine Erhöhung des Bußgeldrahmens geplant, so Schweickert. Das im August 2009 erneuerte Gesetz der damaligen großen Koalition bezeichnete er gleichzeitig als "zahnlosen Tiger". So wurden im ersten halben Jahr nach dessen Inkrafttreten mindestens 57 000 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe eingereicht, wobei im Nachhinein jedoch nur neun Bußgelder verhängt worden sind. Gegen diese legten die betroffenen Unternehmen zudem noch Widerspruch ein. Nach Ansicht des Datenschutzexperten Thilo Weichert habe "das Gesetz überhaupt nicht gegriffen." Es seien "mehr Beschwerden als in der Vergangenheit" registriert worden. Bereits damals forderte Weichert, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen.
Ob und wann das neue Gesetz in Kraft treten wird, ist bislang noch unklar. "Leider blockiert die Union derzeit eine Einigung zu dem Referentenentwurf aufgrund einer anderen Position zur Deckelung von Anwaltsgebühren bei Abmahnungen", kritisierte Schweickert.