12 Cent: Die Telekom-Telefonleitung zum Kunden wird billiger
Ein Kabelverzweiger (Kvz) der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
Die TAL, die Kurzform für Teilnehmeranschlussleitung
(auch Letzte Meile), gilt als
das Herzstück des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt. Denn
egal ob Vodafone, 1&1 oder Alice - keiner der Wettbewerber hat eine
direkte Leitung zum Kunden, sondern muss die Kupferdoppelader Monat für Monat
von der Telekom mieten. Der Mietbetrag entscheidet folglich auch, welche Fixkosten
die Anbieter monatlich haben. Nun hat die Bundesnetzagentur die neuen, ab
morgen geltenden TAL-Entgelte festgelegt.
Ein Kabelverzweiger (Kvz) der Deutschen Telekom
Foto: Deutsche Telekom
12,90 Euro netto hatte die Telekom als neuen Betrag gefordert - 10,08 Euro hat die Bundesnetzagentur
nun festgelegt. Bislang waren es 10,20 Euro, die Monat für Monat an
den Leitungseigentümer aus Bonn überwiesen werden mussten. Ganze 12 Cent
netto sparen die Wettbewerber nun also. Sie hatten im Vorfeld einen deutlich niedrigeren
Betrag gefordert.
Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Kästen am Straßenrand, darf die Telekom nach dem Entscheidungsentwurf künftig 7,17 Euro statt bisher 7,21 Euro verlagern. Die sogenannte Kvz-TAL wird beispielsweise für VDSL genutzt, da der Anbieter hier seine eigenen Leitungen bis zum Kvz legt und erst von hier aus die Leitung der Telekom nutzt.
"Der heute veröffentliche Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Dabei hat sich gezeigt, dass die aktuellen Werte der meisten Kalkulationsbestandteile für die Teilnehmeranschlussleitung von den Ansätzen der letzten Genehmigungsrunde vor zwei Jahren - teilweise deutlich - abweichen", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Teurer wurden demnach beispielsweise Tiefbaupreise, zudem gebe es einen Rückgang der Beschaltung der kupferbasierten Anschlussnetze. Das ist durch Mobilfunk- und Kabelnetz-Zugänge zu erklären. Dem gegenüber stünden aber Kostensenkungen anderer Kalkulationsbestandteile, wie etwa bei den Miet- und Betriebskosten sowie den Entstörkosten. "Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass im Ergebnis nur die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung gerechtfertigt ist", erläuterte Kurth.
Entgelte nicht sofort verbindlich gültig
Erstmals können die TAL-Entgelte nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations- und ein EU-weites Konsolidierungsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden müssen. Dieses Verfahren wurde auch schon bei den Mobilfunk-Terminierungskosten angewendet. Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Ende des zweiten Quartals dieses Jahres ergehen kann, sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. April 2011 zunächst vorläufig genehmigt worden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. April 2011 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen. Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. Juni 2013 vorgesehen.
Telekom und VATM kritisieren Entscheidung, BUGLAS begrüßt sie
Wie zu erwarten war, kritisiert die Telekom die Entscheidung des Regulierers. Niek Jan van Damme, Vorstand Deutschland der Telekom sagt in einem Statement: "Die erneute Absenkung ist ein falsches Signal für alle Unternehmen, die in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investieren wollen. Investitionen in ländliche Regionen werden zusätzlich erschwert. Deutschland riskiert beim Breitbandausbau weiter zurückzufallen. Die Regulierer in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Italien und Spanien gehen einen anderen Weg und haben die Entgelte erhöht." Das sehen offenbar nicht alle Marktteilnehmer so. Der Bundesverband Glasfaseranschluss, BUGLAS, zeigt sich zufrieden über die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Preis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nur geringfügig abzusenken. Die Entscheidung sei ein wichtiges Signal für weitere Investitionen in Telekommunikationsnetze. Der VATM hingegen zeigt sich enttäuscht. "Die Entgelthöhe für die Miete der letzten Meile der Telekom spiegelt mit noch immer über 10 Euro nicht die reale Marktlage wider. Die Wettbewerber werden jetzt mehr als zwei weitere Jahre mit einem Preis auf künstlich hohem Niveau belastet und im Wettbewerb benachteiligt", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner
Auch Entgelte für Schaltverteiler festgelegt
Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte für den Zugang zur TAL an einem Schaltverteiler bekannt gegeben. In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt für den TAL-Zugang an einem Schaltverteiler festgelegt, das künftig 8,01 Euro beträgt. Zum anderen bestimmt die Entscheidung Pauschalentgelte der wesentlichen Komponenten und Montageleistungen bei der Errichtung eines Schaltverteilers. "Im Rahmen der Entgeltprüfung konnten wir zusätzliche Erkenntnisse aus der erfreulichen Zunahme von Schaltverteilerbereitstellungen seit der letzten Entgeltentscheidung gewinnen. Dies wurde bei der Festlegung der Entgelte berücksichtigt. Die künftigen Entgelte machen den Zugang zu TAL an Schaltverteilern für Wettbewerber der Telekom und damit auch die Erschließung weißer Flecken für Breitband noch attraktiver", erklärte Präsident Kurth.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.