Smart Home: Diese Technik dürfen Sie als Mieter nutzen
Haben Sie schon einmal die Werbung von Herstellern, Händlern oder Netzbetreibern für Internet und Strom für vernetzte Türklingeln, Rollläden, Heizungen oder Garagentore gesehen?
Möglicherweise war dann der nächste Gedanke: "Tolle Sache - aber mir gehört das Haus gar nicht. Ich bin nur Mieter - also darf ich nichts installieren!" Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wohnen in Deutschland 46,5 Prozent im Eigentum - mehr als die Hälfte der Deutschen sind also Mieter.
Und eines ist klar: Als Mieter (egal ob in Haus oder Wohnung) und auch als Wohnungsbesitzer in einem Mehrfamilienhaus können Sie nicht einfach schalten und walten, wie Sie möchten und ungefragt bauliche Veränderungen vornehmen. Smart Home ist damit aber nicht tabu - in diesem Artikel zeigen wir Ihnen einmal auf, wie Sie möglicherweise doch noch smarte Technik verwenden können.
Smart Home auch als Mieter möglich
Fotos: Hersteller, Montage: teltarif.de
Diese Wohnformen gibt es
Besitzer eines Einfamilienhauses: In diesem Fall können Sie auf Ihrem Grundstück in der Regel schalten und walten, wie Sie möchten, solange Sie sich an die Bauordnung und technische Vorschriften halten und die Privatsphäre der Nachbarn nicht verletzten, beispielsweise durch unvorteilhaft ausgerichtete Überwachungskameras.

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Besitzer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus: Über alle baulichen Änderungen im Haus, die außerhalb des privaten Wohnbereichs liegen und auch die Optik der Außenfassade betreffen, entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Wohnungseigentümerversammlung. Sie sind als Wohnungsbesitzer zwar ein Teil dieses Gremiums und können dort Vorschläge machen, Alleingänge sind allerdings nicht möglich. Es ist also manchmal ratsam, schon vor einem Versammlungstermin seine Ideen den Miteigentümern vorzustellen und diese für smarte Techniken zu begeistern.
Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus: Als Wohnungsmieter dürfen Sie in der Regel keine größeren baulichen Veränderungen an der Wohnung vornehmen, höchstens mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers. Der Vermieter kann seine Zustimmung auch davon abhängig machen, dass der Mieter sich verpflichtet, die baulichen Veränderungen beim Auszug wieder rückgängig zu machen. Aber auch hier gilt: Wenn der Vermieter gegenüber smarten Techniken offen ist und ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht, kann viel möglich sein.
Manchmal werden Smart-Home-Komponenten bereits im Paket mit dem Router geliefert
Bild: AVM
Der richtige Umgang mit Vermietern und Miteigentümern
Die Kostenfrage bei Mietern: Wenn Sie als Mieter mit dem Vermieter über den Einbau smarter Techniken verhandeln, sollten Sie am besten alles schriftlich festlegen, gegebenenfalls als Ergänzung zum Mietvertrag. Dort sollte geregelt sein, wer Eigentümer der technischen Geräte ist, und wer für die Anschaffung bzw. anschließende monatliche Abonnements (beispielsweise für Cloud-Dienste) bezahlt. Außerdem sollten Sie regeln, was nach Ende des Mietvertrags geschieht - ob die Technik vor Ort bleiben soll oder wer sie bis wann auf welche Kosten wieder abbauen muss.
"Bremser" und "Fortschritts-Verweigerer": Wenn Sie mit Vermietern und Miteigentümern über den Einbau smarter Technik sprechen, kann es sein, dass Ihnen sofort Ablehnung entgegenschlägt, egal ob mit oder ohne Begründung ("zu teuer", "brauchen wir nicht", "zu gefährlich", "haben wir früher auch nicht gebraucht"...). Sie sollten sich vor einem Gespräch also am besten schon derart vorbereiten, dass Sie die smarte Technik nicht nur als "nette Spielerei" ("wäre doch irgendwie cool"...) vorschlagen, sondern ganz klar die Vorzüge der Technik im Vergleich zum jetzigen Zustand aufzeigen (Ersparnis für Strom, Wasser, Gas, Heizkosten / besserer Einbruch-Schutz / unnötige Wege vermeiden durch Steuerung aus der Ferne usw.).
Übereifrige Technik-Freaks: Es ist auch möglich, dass Miteigentümer oder Vermieter nach Ihrer ersten Idee sofort derart Feuer und Flamme sind, dass sie sofort damit beginnen wollen, das ganze Gebäude in ein Science-Fiction-Haus umzugestalten. Hier sollten Sie genau darauf achten, wer die Kosten übernimmt, und dass nicht der Vermieter oder andere Eigentümer auf Sensor- und Nutzungsdaten zugreifen darf, die Rückschlüsse auf Ihr Privatleben erlauben. Insbesondere die Bilder von Überwachungskameras in Ihrer Wohnung sollten ausschließlich Ihnen und sonst niemandem zugänglich sein!
Große kommerzielle Wohnungsgesellschaften: Es gibt keine Regel, ob eher private Vermieter oder große Wohnungsgesellschaften wie Deutsche Wohnen, Vonovia, LEG, TAG, SAGA usw. smarte Techniken fördern beziehungsweise verhindern. Insbesondere Gesellschaften aus dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus wird immer wieder nachgesagt, alle Renovierungen und Umbauten immer auf dem allersparsamsten Niveau durchzuführen. Es gibt aber auch Beispiele, wo Wohnungsgesellschaften mit ihrer Reichweite explizit den Einbau smarter Techniken fördern. Manchmal gibt es auch regionale Feldtests, um die Akzeptanz bei den Mietern zu testen. Schauen Sie am besten auf die Homepage des Unternehmens, in die Mieterzeitschrift oder erkundigen Sie sich einfach bei der Hotline danach, was möglich ist und ggf. sogar gefördert wird. Gegebenenfalls erhöht sich Ihre Miete, wenn das Unternehmen Ihre Wohnung technisch aufrüstet.
Auf der zweiten Seite erläutern wir nun, was Sie als Mieter in Haus oder Wohnung grundsätzlich immer machen dürfen, ohne dass Ihnen jemand reinredet oder Sie vorher um Erlaubnis fragen müssen..
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