Alexa: Die Sprachassistentin von Amazon
Amazon führte 2016 in Deutschland mit dem Echo den ersten mit dem Sprachassistenten Alexa ausgestatteten Lautsprecher ein. Seine Funktionen lassen sich auf Zuruf starten, darunter das Abspielen von Musik, das Vorlesen des Wetterberichts, von Nachrichten, Hörbüchern oder Erinnerungen. Auch eine Steuerung von kompatiblen Smart-Home-Geräten und die Benutzung von Skype ist möglich. Alexa lässt sich mittlerweile mit mehreren Accounts von Amazon nutzen. Durch sogenannte Haushalts-Profile lässt sich der intelligente Sprachassistent auch individuell in einer Wohngemeinschaft nutzen. Der Wechsel des Kontos erfolgt über einen Sprachbefehl.
Die Technik hinter Alexa
Um den Sprachdienst zu starten, muss der Benutzer - wie bei Sprachassistenten üblich - ein bestimmtes Wort oder einen bestimmten Satz in Richtung des Geräts sprechen. Aktiviert werden die Dienste u. A. mit dem Wort "Alexa", dann folgen die Wünsche des Benutzers. Ein einfaches Beispiel wäre hier Folgendes: "Alexa, erzähl mir einen Witz." Damit dies funktioniert, sind die Geräte von Amazon mit Mikrofonen ausgestattet, die dementsprechend ununterbrochen eingeschaltet sind, um die Aktivierungsworte zu erkennen (sog. "Hands-free-Mode").
Alexa: Der Sprachassistent von Amazon
Foto: Amazon
Eine Möglichkeit, z. B. erst nach Knopfdruck die Mikrofone einzuschalten, bieten Produkte alternativer Anbieter. Zu beachten ist hierbei, dass
Amazon das Kommando zur Auswertung in die Amazon-Cloud schickt und dort speichert. Zwar verfügen Alexa-Geräte über einen Knopf, mit dem sich die
Mikrofone ausschalten lassen - ob sie aber tatsächlich deaktiviert sind, kann der Nutzer nicht ohne Weiteres feststellen. Die von Alexa
aufgenommenen Sprachbefehle können im Nachhinein angehört oder in Textform gelesen werden. Falsch erkannte Sprachbefehle lassen sich so kontrollieren
und bei Bedarf melden oder vom Nutzer löschen.
Einkaufen
Um Bestellungen mit Alexa aufzugeben ist ein Amazon-Konto mit einer korrekt hinterlegten Standard-Zahlungsmethode und einer korrekt hinterlegten Standard-Lieferadresse vonnöten. Außerdem muss die Funktion "Spracheinkauf" in der Alexa-App aktiviert sein. Auf Zuruf können Einkaufslisten angelegt und verwaltet sowie ein Warenkorb befüllt werden. Dafür muss lediglich "Bestelle ...", gefolgt von dem gewünschten Artikel, gesagt werden. Daraufhin erscheint der entsprechende Artikel im Warenkorb. Zu beachten ist, dass manche Artikel über die Amazon App oder Amazon-Website bestellt werden müssen.
Einkaufslisten werden automatisch in der Alexa- oder Amazon-App gespeichert. Nutzer der Amazon-Shopping-App können mit der Alexa-Taste Informationen über Bestellungen einholen und das Konto verwalten, Bestellungen aufgeben allerdings nicht. Mit der optionalen Alexa-Stimm-ID wird sichergestellt, dass nur registrierte Haushaltsmitglieder Bestellungen über Alexa aufgeben können. Darüber hinaus kann ein 4-stelliger Sprachcode für Käufe festgelegt werden, um Käufe zu bestätigen oder versehentliche Bestellungen zu verhindern. Unter "Meine Alexa Shopping-Aktivitäten" können Einkaufsverläufe überprüft werden.
Skills
Obgleich Alexa schon über viel Wissen verfügt, können auf Zuruf weitere sog. "Skills" hinzugefügt werden. Will der Nutzer beispielsweise die Wikipedia-Datenbank für seine Recherchen zu Verfügung haben, wird durch "Alexa, aktiviere Wiki Deutschland" die Sprachversion des Online-Lexikons aktiviert und gestartet. Mit "Alexa, deaktiviere Wikipedia" lässt sich der Skill wiederum deaktivieren.
Inzwischen stehen tausende unterschiedlicher Skills zur Verfügung. Nachdem der Erfolg von Amazons Sprachassistenten deutlich geworden war, zogen unter anderem auch Google - mit Google Assistant - und Apple - mit dem HomePod (mini) - nach. Wie gewohnt stellt Apple allerdings, im Gegensatz zu Amazon und Google, seinen digitalen Assistenten Drittanbietern gar nicht oder nur sehr selten zur Verfügung. Microsofts Sprachassistent Cortana operiert vorwiegend auf OS-Ebene. In den USA reden allerdings Alexa und Cortana schon miteinander.
Alexa wird mittlerweile in immer mehr Geräte integriert, wie z. B. in Kaffeemaschinen, Steckdosen, Uhren und Autos. Der Fantasie sind also keine Grenzen gesetzt.
Weitere Einsatzmöglichkeiten
Neben den erwähnten klassischen Funktionen sollen hier exemplarisch einige Besonderheiten näher beleuchtet werden, womit wir auch schon beim ersten Thema wären: Beleuchtung. Glücklicherweise verdrängen moderne LED-Lampen die in Bezug auf die Lichtausbeute (Eta) miserablen Allgebrauchs- oder Halogenglühlampen immer mehr. Da LED-Lampen ohnehin viel Elektronik beinhalten, ist der Weg zur Bestückung mit einem WLAN- oder Bluetooth-Chip nicht weit. Zusammen mit einem Smartphone und der dazugehörigen App können digitale Lampen, wie Philips Hue, OSRAM-Smart+-LED-Lampen oder IKEAS Tradfri, gesteuert werden. So lassen sich neben Helligkeit auch der Farbton (engl.: Hue) einstellen, kurz: die Lichtfarbe bzw. die Farbtemperatur. Tagsüber und zum wach werden helles Kaltweiß, abends vor dem Schlafen eher gedimmtes Warmweiß. Das interessante hierbei ist, dass alle Lampen auch mit Alexa gesteuert werden können, also kein Smartphone benötigt wird. Daneben können Steckdosen, Heizungsanlagen, Dashcams, Waschmaschinen und, wie erwähnt, Autos mit kompatiblen Geräten ausgerüstet werden.
Osram stellte zum 31. August 2021 den Betrieb der LIGHTIFY-Plattform ein, womit die Steuerung per Smartphone oder Sprachassistent von unterwegs nicht mehr möglich ist. Laut Osram soll aber die Bedienung von zu Hause aus über die LIGHTIFY-App unverändert bleiben, wenn App und Gateway auf dem neusten Stand sind.
Datenschutz
Wie immer bei riesigen Datenkraken muss der Nutzer entscheiden, wie viel er von seinen persönlichen Daten in fremde Hände geben will. Trotz unzähliger Skandale steigen die Nutzerzahlen unaufhörlich. Eine Abwägung ist hier dringend geboten. Ein Fall in Deutschland zeigt z. B., dass Sprachaufzeichnungen unter anderem von polnischen Zeitarbeitern zu Hause in Heimarbeit ausgewertet wurden. Das ist insofern kritisch, als es sich nicht zwangsläufig um eine kontrolliert "sichere Umgebung" handelt und Fehlverhalten - etwa das Auswerten an öffentlichen Orten - de facto nicht ausgeschlossen werden kann. Aber auch wegen etwaigen Missbrauchs ihrer Marktmacht geraten die großen Anbieter ins Fadenkreuz der EU, die im Sommer 2021 eine strengere Regulierung angekündigt hat.
Bekannte Sprachassistenten in der Übersicht
Amazon | Apple | Microsoft | Samsung | Telekom | ||
---|---|---|---|---|---|---|
Sprach-Assistent | Alexa | Siri | Assistant | Cortana | Bixby | Hallo Magenta |
eigene Produktreihe | Echo | HomePod mini | Nest (ehem. Home) |
nur in Surface-Geräten |
nur in Smartphones und ausgewählten Tablets sowie Smart-TVs |
Smart Speaker |
in Geräten von Drittanbietern | ja | ja 1) | ja | ja (Bestandteil von Windows und 365) |
nein 2) | nein |
Stand: Dezember 2022 1) Siri kann beispielsweise auch mit Ecobee verknüpft werden. 2) Steuerung div. Drittanbieter-Geräte mit Bixby über die SmartThings-App möglich. |
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