Fair-Use-Grenze beim Roaming: Das gilt für Handy-Nutzer
Die Fair-Use-Policy soll verhindern, dass Kunden sich die EU-weit günstigsten Tarife herauspicken
Bild: (c) dpa
Roam like at home (RLAH) heißt die seit Juni 2017 gültige EU-Verordnung, die im Kern besagt, dass ein Handytarif aus Deutschland zu gleichen Konditionen auch im EU-Ausland (sowie Norwegen, Liechtenstein und Island) gelten muss. Doch ganz so einfach ist es doch nicht: Es gibt insbesondere beim Daten-Roaming Ausnahmen, die zu einer Kostenfalle werden können - ab dem ersten Monat im Ausland. Weitere Ausnahmen gibt es für eine dauerhafte Nutzung eines Tarifes im Ausland. Diese beiden so genannten Fair-Use-Regeln sollen die Anbieter davor schützen, dass sie durch intensive Nutzung des Tarifes im Ausland durch ihren Kunden zuzahlen müssen. Wie Sie das Daten-Roaming am Handy aktivieren können, zeigen wir Ihnen für Android und iOS.
Hohes Datenvolumen bei niedrigem Preis: Einschränkung erlaubt
Die Fair-Use-Policy soll verhindern, dass Kunden sich die EU-weit günstigsten Tarife herauspicken
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Auf den ersten Blick gibt es in Deutschland kaum Flatrates mit unlimitierter Datennutzung. Tatsächlich aber geht die EU auch bei einem gedrosselten Tarif von einer unlimitierten Flatrate aus. Um zu erfahren, wie viel Datentraffic dem Kunden ohne Aufpreis zusteht, kommt eine Formel zum Einsatz. Sie lautet (Monatspreis durch Großhandelspreis) x 2. Dieser Großhandelspreis soll bis zum Jahr 2027 jährlich weiter sinken und die Datenvolumen im Ausland dadurch steigen.
Die Großhandelspreise im Einzelnen:
- im Jahr 2022 2,00 Euro
- im Jahr 2023 1,80 Euro
- im Jahr 2024 1,55 Euro
- im Jahr 2025 1,30 Euro
- im Jahr 2026 1,10 Euro
- ab dem Jahr 2027 1,00 Euro
Reiner Volumentarif wird komplizierter berechnet
Für den Fall, dass ein Kunde wirklich nur ein Inklusivvolumen hat und danach offline ist, darf der Anbieter jenen Kunden, die kein unbegrenztes Datenvolumen nutzen, einen Betrag für übermäßiges Roaming in Rechnung stellen, wenn sie weniger als 2,68 Euro pro Gigabyte bezahlen. Hat ein Kunde zu Hause einen Vertrag mit unlimitierter Telefonie und SMS sowie 3 GB Daten für 30 Euro monatlich, so muss der Kunde 30 (Euro) durch 3 (Gigabyte) teilen - also Grundgebühr geteilt durch Datenvolumen - und bekommt einen Wert von 10 (Euro pro Gigabyte). Dieser Wert liegt über den genannten 2,68 Euro, die gebuchten 3 GB können vollumfänglich im EU-Ausland genutzt werden.
Hat der Kunde zum gleichen Preis aber 15 GB Datenvolumen gebucht, so liegt der rechnerische Wert bei 2 Euro pro GB (30 ÷ 15 = 2). In diesem Fall kommt eine weitere komplizierte Formel zum Einsatz, die den Großhandelspreis für Daten von 2,00 Euro beinhaltet. Dazu wird der Monatspreis des Vertrags durch diesen Großhandelspreis geteilt (30 ÷ 2,00 = 15) und dieser Wert von 15 verdoppelt. Das Ergebnis von 30 ist die Höhe des Gigabyte-Volumens, dass der Nutzer im EU-Ausland ohne weitere Kosten versurfen kann. Darüber hinaus darf der Anbieter Kosten von 5,334 Euro pro GB berechnen.
Wichtig: Der Anbieter muss über dieses Limit informieren und auch mitteilen, wenn das Volumen im Ausland verbraucht wurde.
Dauerhafte Nutzung im Ausland nicht ohne Weiteres zulässig
Der Handytarif sollte in dem Land abgeschlossen worden sein, in dem die Nutzung vorrangig erfolgt. Denn wenn der Tarif innerhalb von vier Monaten den überwiegenden Teil der Zeit im Ausland genutzt wurde, ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden einen Nachweis für die zukünftige Hauptnutzung im Inland zu verlangen. Wie die Anbieter das umsetzen werden, bleibt abzuwarten. Als Beleg will Telefónica beispielsweise folgende Dokumente gelten lassen: Ein Nachweis über ein dauerhaftes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, wiederkehrende Vollzeitstudienkurse, Erklärungen und Nachweise von Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen, eine Eintragung im Einwohnerregister, aus der hervor geht, dass sich der Kunde im Mitgliedstaat dauerhaft aufhält, und andere vernünftige Unterlagen, die stabile Bindungen oder den festen Wohnort belegen können (beispielsweise Mietverträge). Erfolgt dieser Nachweis nicht, darf dem Kunden ein Aufschlag zu seinem nationalen Tarif in Rechnung gestellt werden.
Je nach Handhabung des Anbieters und Möglichkeit des Nachweises dürften somit selbst Winter-Residenzler auf Mallorca eine Nutzungsmöglichkeit beim EU-Roaming haben. Auch für Pendler sollte es keine Probleme geben. Allerdings: Wer sich gezielt im Ausland einen Billig-Vertrag zulegt, ohne jegliche Beziehung zu dem Land zu haben, der wird künftig zuzahlen müssen.
Die wichtigsten Hinweise zum EU-Roaming finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel: Der Euro-Tarif im Detail.
Roaming in den EU-Ländern

- Der Euro-Tarif im Detail
- Die Fair-Use-Grenze
- Kostenfalle Schiffsnetze
in ausgewählten EU-Ländern:
Länder mit Besonderheiten:
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