Reise-Souvenir illegal: Vorher checken mit der Zoll-App
Günstiger Alkohol, schönes Kunsthandwerk, Kleidung, und dann noch die neue Armbanduhr oder ein neues Smartphone: Wer im Auslandsurlaub shoppen war, sollte sich vor der Rückreise informieren, ob er von seinen Souvenirs unter Umständen etwas verzollen muss oder bestimmte Gegenstände und Waren vielleicht gar nicht nach Deutschland einführen darf.
Damit man am Ende nicht noch beim Zoll draufzahlt und sich Schnäppchen ins genaue Gegenteil verkehren, lohnt es sich, schon vor einem Kauf im Ausland in Erfahrung zu bringen, ob auf die jeweilige Ware Abgaben fällig werden.
Oder ob das Einführen einer Ware überhaupt erlaubt ist: Falls nämlich nicht, kassiert sie der Zoll bei einer Kontrolle ein - das Markenjeans-Plagiat ebenso wie geschützte Kulturgüter, Pflanzen oder Tiere.
App informiert detailliert über Mengen und Verbote
Handy-Souvenir vom Asien-Urlaub: Darf ich es in Deutschland überhaupt einführen?
Bild: picture alliance / dpa
Bei all dem hilft die App "Zoll und Reise" (für iOS und Android) des
Bundesfinanzministeriums. Man muss nur eingeben, aus welchen Land man
einreisen und was man mitbringen möchte. Dann erfährt man alles zu
möglichen Freimengen, Verboten, Abgabefreiheiten oder eben wie viel
man wegen Einfuhrabgaben bezahlen muss oder müsste.
Nicht verwirren lassen: Die Klassiker Alkohol und Tabak stehen bei der Eingabe in der App immer am Anfang. Danach geht es aber auch um alle möglichen anderen Waren und Güter.
Es kann verlockend sein, Fotos vom Familienurlaub im Internet zu teilen. Manche Aufnahmen haben dort aber nichts zu suchen - zur Sicherheit der Kinder.