Urheberrecht: Diese Tipps sollten Sie beherzigen
Urheberrecht: Diese Tipps sollten Sie beherzigen
Fotos: Images licensed by Ingram Image/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Das Urheberrecht ist ein komplexes Feld, zu dem es bändeweise Abhandlungen gibt - für den juristischen Laien
ist schwer ersichtlich, was erlaubt ist und was nicht.
Dabei sind für den durchschnittlichen Privatnutzer im digitalen Zeitalter vor allem zwei Fragen interessant.
Zum Ersten: Welche Urheberrechtsbestimmungen gelten für Medieninhalte, also für das Kopieren, Herunterladen und Verbreiten
von CDs, DVDs und Multimedia-Dateien? Und zum Zweiten: Was gilt es bei der Verwendung von Inhalten für die eigene Homepage zu beachten?
Wir wollen uns dabei nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten herumschlagen, sondern einen groben
Überblick geben. Beachten Sie bitte: Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen, sondern liefern hier nur eine Sammlung interessanter Fakten, sodass diese Hinweise den Gang zum Anwalt nicht ersetzen können.
Urheberrecht: Diese Tipps sollten Sie beherzigen
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Musik- und Video-Download im Internet
Das Internet machts möglich: In früheren Zeiten wurde Musik gekauft, Kassetten wurden unter hohem Zeitaufwand überspielt oder Songs aus dem Radio mitgeschnitten. Im Netz dagegen ist diese Vervielfältigung von Inhalten in extrem hoher Geschwindigkeit möglich - wer seinen Rechner die ganze Nacht über "saugen" lässt, kann sich am nächsten Tag über eine Festplatte voller Songs freuen. Dem wurde auch durch eine Anpassung der Gesetzeslage Rechnung getragen. Trotzdem zunächst die gute Nachricht: Das Recht auf Privatkopie ist bis heute erhalten geblieben. Privatkopien sind dabei nicht nur Kopien für den Nutzer selbst, sondern auch für das Umfeld - die gebrannte CD für den Freund oder die Freundin ist also in Ordnung, wenn damit kein Geld verdient wird. Voraussetzung ist aber: Es darf kein Kopierschutz umgangen werden. Und noch ein wichtiger Hinweis: Die Regelungen für Privatkopien gelten nicht für Software.
Nun ließe sich damit auch ein Recht auf den Download im Internet ableiten, doch dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. So ist eine Privatkopie illegal, "wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten wird", schreibt das Justizministerium in einem Ratgeber - dies betrifft neben Download-Seiten eben auch klassische Tauschbörsen. Besonders problematisch hier: Nutzer von Tauschbörsen laden die Dateien nicht nur herunter, sondern technisch bedingt auch hoch. Dies ist rechtlich betrachtet deutlich kritischer, da der Nutzer die Kopie damit auch verbreitet. In der Folge steigen auch die Forderungen in einer möglichen Abmahnung, zudem ist die strafrechtliche Problematik verschärft. Dabei weist das Ministerium darauf hin, dass strafrechtliche Konsequenzen in kleineren Fällen nicht zu befürchten sind - die klassische Abmahnung kommt aber trotzdem.
Übrigens: Das Mitschneiden von Musik - früher eben aus dem Radio - ist heute nach wie vor erlaubt: Wer sich also bei Songs aus dem Internet-Radio bedient, hat keine Probleme.
Urheberrecht und eigene Homepage
Und jetzt zu einem weiteren Thema, das in puncto Urheberrecht viele Nutzer betrifft: Wer eine eigene Homepage erstellt, braucht passende Inhalte - und im Internet ist alles schnell und einfach zu haben. Ein großes Problem ist dabei die Verwendung von Bildern - immer wieder sehen sich Homepage-Betreiber mit einer Abmahnung konfrontiert, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Kein Wunder: Leicht lässt sich zum Beispiel über die Google Bildersuche und vergleichbare Dienste passendes Material für die eigene Webseite finden - doch die Einbindung ist nicht gestattet, es sei denn, die Bilder stehen unter einer Lizenz, die die Weitergabe erlaubt. Doch auch hier sind gewisse Regeln zu beachten.
Bilder unter freien Lizenzen dürfen in vielen Fällen nämlich nicht nach Lust und Laune verwendet werden. Denn freie Lizenzen sind eben auch Lizenzen, die Regeln für die Nutzung vorschreiben - auch wenn die Verwendung dann kostenlos ist. Der Bilderklau bei Wikipedia ist also ein Problem, da hier viele Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen, die zum Beispiel zwingend die Namensnennung des Urhebers vorschreibt und mit weiteren Pflichten verbunden sein kann. Bei nichtkonformer Nutzung der Bilder drohen theoretisch die gleichen Konsequenzen wie beim Bilderklau aus anderen Quellen.
Doch die Urheberrechtsproblematik betrifft nicht nur Bilder: Auch das einfache Kopieren von Texten ist in der Regel eine Urheberrechtsverletzung - es sei denn, auch diese wurden unter einer freien Lizenz veröffentlicht und deren Bedingungen bei der Weiterverbreitung werden eingehalten. Da gilt dann analog, dass die Lizenzbedingungen genauso einzuhalten sind. Eine Ausnahme bietet das Zitatrecht, das das Verwenden von kurzen Abschnitten mit Quellenangabe erlaubt. Außerdem kennt das Urheberrecht das Bildzitat, dem aber enge Grenzen gesetzt sind: Es darf keine Bildveränderung erfolgen, und auch hier ist die Quellenangabe zwingend. Zudem muss das Bild in einem Zitatkontext genutzt werden: Der Text muss sich also mit dem Inhalt des Bildes ausreichend auseinandersetzen - ein im Zweifel heikles Unterfangen.
Ratgeber zum Urheberrecht
- Übersicht: Rund um das Urheberrecht
- Urheberrecht: Die Tipps sollten Sie beherzigen
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