Preiserhöhung

FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen

Was tun, wenn der Telefon- oder Internet-Anbieter die Preise erhöht? In unserer FAQ finden Sie Antworten auf Fragen zum Sonder­kündigungs­recht, im Vertrag enthaltene Handys oder Router sowie weitere Hinweise, was Kunden bei der Kündigung eines Vertrags berück­sichtigen sollten.
Von Björn Gottschalkson /

Die folgenden Anmerkungen gelten allgemein, egal ob der Kunde einen Vertrag für Telefonie und Internet zuhause oder für das Handy abgeschlossen hat. Zwar schreiben wir an einigen Stellen Mobilfunk-spezifisch, aber die zugrunde liegenden Gesetze gelten aber prinzipiell für alle Dienst­leistungen in der Tele­kommunikation.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhungen?

FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen
Bild: teltarif.de
Nein. Im Zusammenhang mit Preiserhöhungen wird reflexartig der Begriff der "Sonderkündigung" ins Spiel gebracht. Der Begriff der "Sonder­kündigung" stammt aus einer früheren Fassung der Tele­kommunikations-Kundenschutz­verordnung. Der frühere § 28 Abs. 3 TKV begründete für den Kunden ein Sonderkündigungs­recht, wenn eine Preiserhöhung über eine so genannte Amtsblatt­veröffentlichung erfolgte. Da dies die Regel war, bestand in der Tat häufig ein Sonder­kündigungs­recht.

Diese Bestimmung wurde jedoch mit dem post- und tele­kommunikations­rechtlichen Bereinigungs­gesetz aufgehoben, da die Privi­legierung bei der Ein­beziehung von AGB zugunsten der Anbieter von Tele­kommunikationsdienst­leistungen weg­gefallen war. Wie verbreitet der Begriff der Sonder­kündigung noch ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass noch heute einige Mobilfunkanbieter in ihren AGB ein Sonder­kündigungs­recht für bestimmte Fälle explizit aus­schließen möchten, obowhl es dieses so gar nicht gibt.

Das heißt jedoch nicht, dass Kunden jede Preiserhöhung hinnehmen müssen. Als Kunde hat man mit dem Tele­kommunikations­unternehmen einen Vertrag geschlossen, der nicht einseitig einfach wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Dies gilt immer für beide Vertrags­parteien.

Mein Netzbetreiber, Internet-Provider oder Festnetz-Anbieter will eine seiner Leistungen verteuern, kann ich kündigen?

Nein, nur das Bestreben des TK-Unternehmens räumt keine Kündigungs­möglichkeit ein. Auch begründet die Preiserhöhung kein ausdrück­liches so genanntes Sonderkündigungs­recht (mehr).

Muss ich die neuen Bedingungen akzeptieren?

Nein, der Kunde kann darauf bestehen, dass die alten Bedingungen eingehalten werden. Dies wird jedoch in der Regel zur Kündigung durch den Betreiber führen.

Teilt der Betreiber mit, dass die Preise angehoben werden sollen, muss das nicht hingenommen werden. Im Gegenteil, der Kunde muss der einseitigen Verschlechterung zustimmen. Nimmt der Kunde trotz Kenntnis der höheren Preise die Dienste jedoch weiter in Anspruch, kann das Unternehmen möglicherweise von einem so genannten kon­kludenten Ein­verständnis ausgehen. Um dieses Miss­verständnis von vornherein auszuschließen, sollte der Kunde seinem Vertrags­partner mitteilen, dass man auf eine weitere vertrags­gemäße Erfüllung der Pflichten besteht und mit einer Änderung nicht einverstanden ist.

Einige Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) stellen auch die Fiktion auf, dass, wenn nach Bekannt­gabe einer Preiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 1 Monat) nicht wider­sprochen wird, der Kunde ein­verstanden wäre. Auch aus diesem Grunde sollte deutlich und nachweisbar widersprochen werden.

Da Tele­kommunikations­dienstleistungen jedoch Massen­geschäfte sind, muss man davon ausgehen, dass der Netz­betreiber nicht an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertrags­beziehungen mit seinen Kunden interessiert ist. So ist es in diesen Konstellationen üblich, dass der Betreiber den bestehenden Vertrag kündigt. Hierbei ist aber auch der Betreiber an die vorher vereinbarten Kündigungs­fristen gebunden. Es ist ihm nicht möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungs­frist zu kündigen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man lukrative Bedingungen hat und diese nicht aufgeben möchte.

Auf der nächsten Seite beantworten wir Fragen zu Preisanpassungs­klauseln und zum zeitlichen Abstand zwischen Vertrags­schluss und Preiserhöhung.

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