Handy und Internet: So gelingt die Kündigung
Handy und Internet: So gelingt die Kündigung
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Wer seinen Anbieter für Telefon und Internet kündigen will, muss einige Aspekte beachten. So müssen Sie die zum Beispiel die Mindestvertragslaufzeit und den Kündigungszeitraum bei Ihrem bisherigen Anbieter im Blick behalten. Wer einen Laufzeitvertrag über mindestens 24 Monate abgeschlossen hat, kann diesen nicht vorher ohne wichtigen Grund kündigen. Hier lesen Sie Tipps, wie Sie Ihre Kündigung erfolgreich vornehmen können.
Soll ich selbst kündigen oder macht das mein neuer Anbieter?
Das hängt davon ab, ob sie einen Mobilfunk-Vertrag für das Handy oder einen Festnetz-Anschluss für Telefon und Internet zuhause kündigen wollen.
Wenn Sie den Anbieter für Ihren Telefon- und Internetanbieter zuhause wechseln, stehen Sie besser da, wenn der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags übernimmt. Regeln die Anbieter das untereinander, muss Sie der alte Anbieter so lange weiter versorgen, bis der neue Anschluss tatsächlich geschaltet wird. Die Umschaltung darf nicht länger als einen Tag dauern. Läuft der Wechsel nicht reibungslos, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur wenden.
Wenn Sie einen Mobilfunk-Vertrag fürs Handy loswerden wollen, dann kündigen Sie selbst. Falls Sie Ihre Handynummer behalten wollen, denken Sie unbedingt an den rechtzeitigen Antrag auf Portierung der Rufnummer.
In beiden Fällen gilt: Achten Sie auf die Kündigungsfrist! Viele Verträge enthalten eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung. Wenn der Kunde seinen Vertrag nicht bis drei Monate vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit kündigt, verlängert sich diese um bis zu 12 Monate.
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Muss ich meine Kündigung in einer besonderen Form verschicken?
Das hängt vom Termin ab. Hierbei ist nach dem Zeitpunkt der Kündigung zu differenzieren.
Um für den Streitfall gerüstet zu sein, ist es wichtig, den Zugang der Kündigung beim Anbieter nachzuweisen. Je nach Zeitpunkt bieten sich dabei verschiedene Möglichkeiten an:
- Ist der Kündigungszeitpunkt noch in einiger Ferne, reicht meistens eine E-Mail aus. Erfolgt daraufhin eine Kündigungsbestätigung, brauchen Sie keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.
- Rückt der Zeitpunkt für den beabsichtigten Kündigungstermin näher, sollten Sie Ihre Kündigung als Übergabe-Einschreiben mit Rückschein verschicken. Mit diesem können Sie den Zugang des Schreibens nachweisen.
Kann ich meine Geräte behalten, wenn ich einen Vertrag kündige bzw. mir ein Vertrag gekündigt wird?
Das kommt darauf an. Hat Ihnen der Provider das Handy oder den Router für einen symbolischen Preis verkauft, ist das Gerät seit der Übergabe Ihr Eigentum. Auf die Höhe des Preises kommt es nicht an. Der gekündigte Handy- oder auch Providervertrag ist von diesem Kaufgeschäft rechtlich unabhängig. Auch wenn während der Gewährleistungszeit Mängel an dem Gerät auftauchen, ist der Verkäufer weiter der richtige Ansprechpartner. Ob andere Verträge gekündigt wurden, interessiert hierbei nicht.
Aufpassen sollten Kunden, wenn Provider bei Verträgen Leihgeräte zur Verfügung stellen. In diesen Fällen hat der Betreiber nach Ende des Vertrages einen Anspruch darauf, die Geräte zurückzuerhalten. Werden Leihgeräte nicht oder nicht rechtzeitig zurückgesandt, drohen Strafzahlungen.
Die ersten beiden Rechnungen meines Anbieters waren fehlerhaft. Habe ich ein Recht auf eine vorzeitige Kündigung?
Das kommt auf den Einzelfall an. Ein Vertrag über Tk-Dienstleistungen ist ein Dauerschuldverhältnis. Dauerschuldverhältnisse lassen sich aus einem "wichtigem Grund" auch ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wenn fortwährend in der Rechnung andere Posten auftauchen, als im abgeschlossenen Vertrag aufgeführt werden, kann die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar werden. Liegt der Grund in einer vertraglichen Verletzung, ist der Betreiber jedoch gem. § 314 Abs. 2 BGB vorher zur Abstellung aufzufordern.
Kleinere Fehler werden aber meistens nicht geeignet sein, einen Kündigungsgrund darzustellen. Im Streitfall müsste ein Richter die Interessen beider Vertragsparteien gegeneinander abwiegen. Werden nur einige SMS falsch berechnet, dürfte eine Unzumutbarkeit für den Richter nur schwer zu erkennen sein. Vielmehr dürfte er sich seiner Zeit beraubt sehen. Schaltet ein Netzbetreiber mehrfach fehlerhaft den Netzanschluss eines beruflich genutzten Handys ab, dürfte die Sachlage jedoch eine andere sein. Es muss davor gewarnt werden, vorschnell von einem "wichtigem Grund" zur Kündigung auszugehen.
An dieser Stelle danken wir Rechtsanwalt Björn Gottschalkson für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Ratgebers.
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Die hier wiedergegebenen Einschätzungen gelten für alle Verträge im Telekommunikationsbereich, egal ob Festnetz, Internet, Mobilfunk-Netzbetreiber oder -Provider. Wenn Sie sich mit anderen Nutzern austauschen möchten, können Sie dafür unser Forum nutzen.
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