Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
Fotos: amiganer-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Vom Kunden bezahltes Prepaid-Guthaben verfällt nicht. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 in einem Grundsatzverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen E-Plus entschieden. Zuvor hatten die Verbraucherzentralen bereits im Jahr 2006 ähnlich lautende Urteile gegen o2 und Vodafone erwirkt, die jedoch keine unmittelbare Wirkung auf die Gültigkeit entsprechender Klauseln in den AGB der anderen Prepaid-Anbieter hatten.
Wichtig: Die Entscheidung des BGH bezieht sich jedoch nur auf Guthaben, das der Kunde zuvor selbst auf sein Prepaid-Konto eingezahlt hat, etwa durch den Kauf eines Vouchers oder durch eine Überweisung vom Girokonto. Hier sehen die Gerichte eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn der Prepaid-Anbieter das vom Kunden eingezahlte Geld ohne Gegenleistung einbehalten würde.
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
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Prepaid-Karte oft nicht unbegrenzt nutzbar - Aktivitätszeitraum beachten
Seitdem die Rechtsprechung klargestellt hat, dass Prepaid-Anbieter die Gültigkeitsdauer für Prepaid-Guthaben nicht begrenzen dürfen, haben einige Provider sogenannte Aktivitätszeiträume in ihren Geschäftsbedingungen definiert: Nach einer gewissen Zeit ohne Guthaben-Aufladung oder Aktivitäten, die Guthaben verbrauchen, wird die SIM-Karte deaktiviert.
Einige Anbieter schließen die Re-Aktivierung prinzipiell aus und kündigen dem Prepaid-Kunden auch bald nach der Deaktivierung. Verpasst der Prepaid-Nutzer den Ablauf des Aktivitätszeitraums, dann kann es passieren, dass der Provider seine Handynummer bereits wieder an einen anderen Kunden vergeben hat.
Wer seine Prepaid-Karte nur selten nutzt oder gar als Reserve für Notfälle in der Schublade aufbewahrt, sollte daher darauf achten, von Zeit zu Zeit einen ausgehenden Anruf zu tätigen beziehungsweise neues Guthaben aufzuladen. Auf welche Zeitspanne die Aktivitätszeiträume bei den verschiedenen Prepaid-Anbietern festgelegt sind, können Sie in den Tarif-Tabellen für Prepaid-Tarife bei den Netzbetreibern und für die Tarife der Prepaid-Discounter nachschlagen. Eine generelle Alternative sind günstige Vertrags-Tarife mit einer niedrigen monatlichen Grundgebühr.
Guthaben kann trotzdem verloren gehen - durch Verjährung
Prepaid-Anbieter müssen zwar das Guthaben nach Vertragsende auf Anfrage zurückzahlen, aber der Anspruch auf Rückerstattung gilt nicht unbegrenzt. Der Mobilfunk-Anbieter kann nach einigen Jahren mit Verweis auf die üblichen Verjährungsfristen des BGB die Rückzahlung verweigern. Hat der Prepaid-Kunde mindestens einmal Guthaben eingezahlt, so beginnt die Frist drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Guthaben eingezahlt worden ist. Konkret heißt das: Wer im Januar 2022 Guthaben für seine Prepaid-Karte kauft, hat mindestens bis zum 31. Dezember 2025 Zeit für die Rückforderung.
Rückzahlung muss kostenlos sein
Die Art und Weise der Rückzahlung haben die Gerichte übrigens ebenfalls festgelegt. So darf der Prepaid-Anbieter keine Gebühr für die Erstattung des Guthabens verlangen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht im Jahr 2012 in einem Urteil gegen Klarmobil entschieden (Az.: 2 U 2/11). Da der Prepaid-Nutzer nach Vertragsende ohnehin Anspruch auf die Rückzahlung seines Guthabens hat, darf der Prepaid-Anbieter diesen Vorgang nicht als eine "Leistung" abrechnen, die der Kunde gegen eine Zahlung erwerben müsste.
Guthaben aus Start-Paket und Aktionen nicht betroffen
Mit beispielsweise 10 Euro hat ein Prepaid-Kunde das Starterpaket gekauft - und damit nur die Dienstleistung, nicht aber das Startguthaben, das zum nicht erstattungsfähigen Bonus-Guthaben zählt. Man sollte dieses Guthaben also am besten zuerst verbrauchen (zum Beispiel für eine Option), bevor man weiteres Guthaben nachlädt.
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