Prepaid-Guthaben: So lassen Sie es sich auszahlen
Besitzer einer Prepaidkarte können nach Belieben Guthaben aufladen, abtelefonieren, damit im mobilen Internet surfen, Optionen buchen und diese wieder kündigen - ohne Rücksicht auf längere Vertragslaufzeiten als die üblichen 28 Tage.
Und wer einen besseren Tarif findet, kann problemlos innerhalb weniger Tage zu einem neuen Provider wechseln, die Rufnummer mitnehmen und die alte Karte stilllegen. Aufgrund der nicht vorhandenen Vertragslaufzeit kann auch ein Provider jederzeit eine Prepaidkarte kündigen und abschalten.
Doch das auf der Prepaidkarte vorhandene Guthaben darf der Provider nicht einfach behalten - so kommen Prepaid-Kunden wieder an ihr Geld.
Gesetzliche Pflicht zur Auszahlung von Prepaid-Guthaben
Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung
Fotos: Anne Katrin Figge - fotolia.com/teltarif.de, Grafik: amiganer-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Als Prepaid-Karten in Deutschland ab 1997 den Markt eroberten und später dann auch wieder gekündigt wurden, versuchten Provider, das Guthaben einfach zu behalten und den Kunden mit fadenscheinigen Argumenten abzuspeisen. Doch das hatte vor Gericht keinen Bestand. Nach der aktuellen Rechtslage muss vom Kunden selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben vom Provider immer an den Kunden erstattet werden. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nicht.
Juristisch geklärt ist auch die Tatsache, dass für die Auszahlung des Guthabens vom Provider keine Gebühr erhoben werden darf. Für seine eigene Arbeit des Auszahlens darf er vom Guthaben des Kunden also nichts einbehalten.
Kündigung versus Guthabenauszahlung
Im Prepaid-Bereich gibt es trotzdem manchmal noch Verhaltensweisen von Providern, die für den Kunden überraschend oder nachteilig sein können. Denn die Kündigung einer Prepaidkarte ist in Deutschland leider nicht automatisch mit der Guthabenauszahlung verbunden. Der Kunde muss die Auszahlung des Prepaid-Guthabens explizit anfordern und dafür in der Regel seine Identität nachweisen sowie die Bankverbindung angeben. Denn gerade die Bankdaten liegen dem Provider ja gar nicht vor, wenn der Kunde die Prepaidkarte ausschließlich mit Guthaben-Vouchern aufgeladen hat.
Wer also die Kündigung seiner Prepaidkarte an den Provider schickt, muss zusätzlich in diesem Schreiben die Guthabenauszahlung beantragen, der Provider macht dies in der Regel nicht von selbst. Bei zahlreichen Providern ist es auch nicht möglich, sich das Guthaben ausbezahlen zu lassen, die Prepaidkarte aber hinterher am Leben zu erhalten: Einen Antrag auf Guthabenauszahlung interpretieren die meisten Provider als "Desinteresse" des Kunden und kündigen dann selbst die Prepaidkarte bzw. schalten sie nach der Guthabenauszahlung einfach ab, auch wenn der Kunde die Kündigung gar nicht ausgesprochen hat.
Auch wenn der Provider von sich aus die Prepaidkarte gekündigt hat, muss der Kunde die Initiative ergreifen und auf einem der unten in der Übersichts-Tabelle genannten Wege die Auszahlung des Guthabens anfordern.
Selbst aufgeladenes Guthaben versus Start-/Bonusguthaben
Noch immer gibt es bei den Nutzern von Prepaid-Karten die falsche Auffassung, das ganze Guthaben - so wie es im Kundencenter angezeigt wird - müsse erstattet werden. Dem ist aber nicht so.
Die einschlägigen Gerichtsurteile in dieser Sache besagen, dass lediglich das vom Kunden selbst aufgeladene Guthaben ausbezahlt werden muss. Start- oder Bonusguthaben muss der Provider nicht ausbezahlen - er darf es einfach verfallen lassen. Dazu gehört das mit dem Prepaid-Starterpaket gewährte Startguthaben, aber auch Bonus-Guthaben, das im Rahmen von Aktionen gewährt wurde.
Endgültig verfallen darf selbst aufgeladenes Guthaben - falls der Inhaber sich nicht meldet - per Gesetz erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist; mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber zur Gültigkeit von Prepaid-Guthaben.
Auszahlungs-Antrag beim Provider stellen
Wenn Prepaid-Kunden die Auszahlung ihres Prepaid-Guthabens beim Provider anfordern, schreiben sie mitunter eine formlose E-Mail mit dem Text "hiermit fordere ich das Guthaben meiner Prepaidkarte zurück; bitte überweisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto...". Dann ist die Verwunderung manchmal groß, wenn der Provider die Auszahlung zunächst ablehnt oder weitere Informationen anfordert.
Denn möglicherweise ist dem Provider die betreffende E-Mail-Adresse nicht bekannt oder der Kunde hat nicht genügend Informationen von sich angegeben, damit man ihn zweifelsfrei als Inhaber der Prepaidkarte identifizieren könnte. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Prepaidkarte vor der Einführung der allgemeinen Registrierungspflicht im Jahr 2004 beziehungsweise vor der 2017 eingeführten Identifizierungspflicht gekauft wurden.
Der Kunde sollte also sicherheitshalber bis zur Auszahlung des Guthabens die SIM-Karte nicht wegwerfen und bei seinem Antrag auf Guthabenauszahlung immer diese Angaben mitschicken:
- Vor- und Nachname des ursprünglichen Inhabers der Prepaidkarte
- Rufnummer der Prepaidkarte
- SIM-Karten-Nummer (auf der SIM-Karte)
- Höhe des selbst aufgeladenen Guthabens
- Bankverbindung (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers)
Gegebenenfalls fragt der Provider weitere Identifizierungsmerkmale wie das Geburtsdatum oder die Postadresse des Prepaidkarten-Inhabers ab. Dies sollte in der Regel aber nicht notwendig sein, wenn der Inhaber die oben aufgelisteten Angaben machen kann. Die Verpflichtung, ein spezielles Formular zu verwenden, darf der Provider dem Kunden nicht auferlegen, auch ein formloser Antrag muss bearbeitet werden. Mit einem offiziellen Formular, falls der Provider dies bietet, sollte das Prozedere aber am einfachsten sein. Auch eine Verpflichtung, die SIM-Karte zurückzusenden, darf der Provider dem Kunden nicht auferlegen.
Möchte man sich das Prepaid-Guthaben eines verstorbenen Angehörigen ausbezahlen lassen, sind außer den obigen Angaben eine Kopie der Sterbeurkunde bzw. des Erbscheins mitzusenden.
Übersicht: Wie kann ich mir mein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen?
Anbieter | Guthabenauszahlung via | ||||
Kontaktformular | Hotline | Service-Chat | PDF-Formular | ||
Netzbetreiber | |||||
Telekom | Nein | Ja | 0800 330 22 02 Kurzwahl: 2202 |
Ja | Nein |
Vodafone | Nein | Nein | 0172 229 02 29 | Nein | |
o2 | Nein | Nein | 0176 888 552 82 | Nein | Ja |
Telekom-Discounter | |||||
congstar | Nein | Ja | 0221 797 007 00 | Ja | Nein |
easytel | Ja | Nein | 06421 620 362 22 | Nein | Nein |
EDEKA smart | Ja | Nein | 0800 253 33 52 Kurzwahl: 33352 |
Nein | Nein |
FCB Mobil | Ja | Nein | 0171 252 19 00 Kurzwahl: 1900 |
Nein | Nein |
ja!mobil | Nein | Ja | 0221 797 003 33 | Nein | |
Kaufland Mobil | Ja | Nein | 0800 002 21 23 Kurzwahl: 22123 |
Nein | Nein |
klarmobil | Nein | Nein | 040 348 585 305 | Nein | Nein |
Lebara | Ja | Nein | 0211 310 510 199 Kurzwahl: 5588 |
Ja | Nein |
Mobilka | Ja | Nein | 030 206 583 10 | Nein | Nein |
NORMA Connect | Ja | Nein | 0800 003 32 33 Kurzwahl: 33233 |
Nein | Nein |
PENNYmobil | Nein | Ja | 0221 797 003 30 | Nein | |
Vodafone-Discounter | |||||
fyve | ausschließlich nach schriftlicher Kündigung | ||||
LIDL Connect | Ja | Ja | 0172 222 20 22 | Nein | Nein |
Lycamobile | k.A. | ||||
otelo | Nein | Ja | 0172 124 33 33 | Nein | Nein |
Rossmann Mobil | ausschließlich nach schriftlicher Kündigung | ||||
Telefónica-Discounter | |||||
Aldi Talk | Ja | Ja | 0177 177 11 57 | Nein | Nein |
Ay Yildiz | Nein | Ja | 0177 177 11 35 | Nein | Ja |
Blau | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
blauworld | k. A. | ||||
discotel | Nein | Ja | 06181 707 40 90 | Nein | Nein |
Fonic | Nein | Nein | 0176 888 800 00 | Nein | Nein |
Fonic mobile | Nein | Nein | 0176 888 800 00 | Nein | Nein |
free-prepaid | Nein | Ja | 06181 707 42 80 | Nein | Nein |
NettoKOM | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
netzclub | Ja | Ja | 0176 888 93939 | Ja | Nein |
novamobil | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
ntv go! | Nein | Ja | 06181 707 40 51 | Nein | Nein |
Ortel mobile | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein |
simquadrat | im Kundencenter | ||||
smartmobil | Nein | Ja | 06181 707 40 30 | Nein | Nein |
Tchibo | Nein | Ja | 040 605 900 095 | Nein | Nein |
WhatsApp SIM | Nein | Ja | 0177 177 11 90 | Nein | Ja |
yourfone | Nein | Ja | 06181 707 40 83 | Nein | Nein |
Stand: Januar 2022 |

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