Prepaid-Guthaben: Aufladen und verbrauchen
Grafik: amiganer-fotolia.com, Foto/Montage: teltarif.de
Bei Prepaid-Tarifen ist das Guthaben das A und O. Denn ohne ausreichendes Guthaben sind kaum Dienste möglich. Lediglich die Anrufannahme ist realisierbar - vorausgesetzt der Kunde befindet sich in einem Land, in dem eingehende Gespräche kostenlos sind. Insofern sollte das Hauptaugenmerk des Prepaid-Kunden auf das Guthaben gerichtet werden. Daneben gibt es weitere Themen, die im Folgenden behandelt werden. Das sind das Aufladen im In- und Ausland, das Abfragen des Guthabens, die Gültigkeit des Guthabens sowie gegebenenfalls die Auszahlung von Restguthaben im Falle einer Kündigung.
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Prepaid-Guthaben aufladen
Eine etwas weniger bekannte Methode ist das Aufladen am Geldautomaten. Zu beachten ist hierbei, dass dies nicht jeder Anbieter und nicht jedes Kreditinstitut anbietet.
Ebenfalls möglich ist eine regelmäßige Aufladung in bestimmten Zeitabständen oder auch dann, wenn das Guthaben eine bestimmte Schwelle unterschreitet. So ist sichergestellt, dass immer ausreichend Guthaben vorhanden ist, um beispielsweise gebuchte Optionen zu verlängern. Die Auflademöglichkeiten haben wir auf einer speziellen Ratgeberseite zusammengefasst.
Prepaid-Guthaben abfragen
Wie das Aufladen, so ist auch das Abfragen von Guthaben einfach über mehrere Wege zu erledigen. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Abfrage-Codes, die der Kunde einfach eingibt und anschließend anruft. Ein entsprechendes Menü öffnet sich, in dem dann der besagte Punkt ausgewählt werden kann. Selbstverständlich ist dieses auch über eine App oder im Portal des Anbieters möglich - immer vorausgesetzt, der Anbieter stellt solche Lösungen prinzipiell zur Verfügung. In einem speziellen Ratgeber haben wir die unterschiedlichen Abfragemöglichkeiten der Prepaid-Anbieter zusammengefasst.

- Prepaid-Guthaben: Aufladen und verbrauchen
- So fragen Sie Ihr Prepaid-Guthaben ab
- Prepaid-Guthaben aufladen
- Prepaid-Guthaben im Ausland aufladen
- So lassen Sie sich Ihr Guthaben auszahlen
- Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
Gültigkeit von Prepaid-Guthaben
Der Bundesgerichtshof entschied 2011, dass Guthaben prinzipiell nicht verfallen darf. Damit ist solche Guthaben gemeint, das vom Kunden nach Vertragsabschluss auf das Prepaid-Konto eingezahlt wurde. Ausgenommen sind teilweise Bonus- und Startguthaben, je nach Anbieter. Ebenfalls wird bei der Auszahlung von Restguthaben zwischen diesen Guthabenarten unterschieden. Aufgeladenes Guthaben muss kostenfrei an den Kunden ausgezahlt werden während der Anbieter Bonus- und Startguthaben verfallen lassen kann. Näheres zur Auszahlung des Guthabens haben wir in unserem Auszahlungs-Ratgeber zusammengefasst.
Nun haben sich einige Anbieter jedoch etwas ausgedacht: Sie haben in den AGBs den sogenannten Aktivitätszeitraum definiert, außerhalb dessen die SIM-Karte deaktiviert werden kann. Zwar erlauben einige Anbieter anschließend eine Reaktivierung, jedoch sollte sich der Kunde diesbezüglich bei seinem Anbieter informieren, ob dieser eine Reaktivierung erlaubt oder diese ausgeschlossen ist. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Ratgeber zur Gültigkeit von Prepaid-Guthaben.

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