Handyporto: Gericht verbietet Gültigkeit von nur 14 Tagen
AGB-Klausel zur mobilen Briefmarke wurde verboten
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Das im Jahr 2008 gestartete Handyporto der Deutschen Post hat 2020 eine größere Umstellung erlebt: Damals schaffte die Post das Handyporto per SMS ab, es heißt seitdem "Mobile Briefmarke" und kommt ausschließlich per App. Aufgrund der Portoerhöhung zum 1. Januar 2022 mussten alle bis dahin gekauften Porto-Codes bis zum Jahresende 2021 aufgebraucht werden, weil die Mobile Briefmarke nicht mit Ergänzungsmarken kombinierbar ist.
Schon damals war eine Beschränkung aufgefallen, die mit der Umstellung auf die Mobile Briefmarke eingeführt worden war, und die Verbraucher möglicherweise benachteiligt und der Post einen "Zusatzgewinn" beschert haben könnte. Diese Beschränkung wurde nun gerichtlich verboten.
vzbv klagt wegen Beschränkung auf 14 Tage
AGB-Klausel zur mobilen Briefmarke wurde verboten
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Die Deutsche Post darf laut einer Mitteilung des vzbv die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf 14 Tage nach dem Kauf befristen. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Unternehmens sei unwirksam. Das habe das Landgericht Köln nach einer Klage des vzbv in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Der vzbv habe kritisiert, dass Kunden durch das kurze Verfalldatum der mobilen Briefmarke "unangemessen benachteiligt werden". Der Hinweis dazu sei aus dem "Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen" gekommen.
Das Landgericht Köln schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucher unangemessen benachteilige. Ansprüche aus einem Kaufvertrag würden laut Gesetz regelmäßig nach drei Jahren verjähren. Davon weiche die Klausel der Post "in nicht hinnehmbarer Weise ab". "Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. "Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig."
Post-Argument: Begrenzte Anzahl an Zeichen?
Die Post hatte offenbar das Argument vorgebracht, die kurze Gültigkeit sei "aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen und zur Vermeidung von Missbrauch" erforderlich. Doch das bezeichneten die Richter laut dem vzbv "als nicht nachvollziehbar". Selbst wenn das Unternehmen nur Ziffern für die Codes verwenden würde, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich aus Buchstaben bestehen, würden sich tatsächlich noch sehr viel mehr Kombinationsmöglichkeiten ergeben.
Das zweite Argument ließen die Richter ebenfalls nicht gelten: Auch die Missbrauchsgefahr rechtfertige nicht die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke. Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde.
Gegen die Entscheidung des LG Köln hat die Post allerdings Berufung beim OLG Köln eingelegt (3 U 148/22). Das ist der Grund dafür, warum das Urteil aktuell noch nicht rechtskräftig ist.
Die Gerüchte sind wahr: Die Deutsche Post schafft die Möglichkeit für Direktaufladungen von Guthaben auf Handy-Prepaidkarten zum Jahresende ab. Wie es weitergeht, erläutert die Post gegenüber teltarif.de.