Handy-Vertragsverlängerung: Das sollten Sie beachten
Das Ende der Vertragslaufzeit beim Handy-Tarif rückt näher. Für den Mobilfunk-Vertragskunden stellt sich nun die Frage: Vertrag verlängern? Anbieter wechseln? Tarif ändern? Auf einen Prepaid-Tarif umsteigen? Oder von Prepaid zu einem Vertrag wechseln?
Dass sich Mobilfunkanbieter, Provider und Händler eine ganze Menge einfallen lassen, um Kunden weiterhin zu binden, ist bekannt. Oftmals dienen aber gut gemeinte Verlängerungsangebote nur dazu, noch mehr Geld mit dem Kunden zu verdienen, ohne dass der Verbraucher davon einen Vorteil hat. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Kunde bei einer Vertragsverlängerung beachten sollten.
Automatische Verlängerung: Wer verhandelt, kann einen Bonus herausschlagen
Handy-Tarife verlängern sich in der Regel automatisch: Ein 24-Monats-Tarif verlängert sich in der Regel um einen weiteren Monat, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der zwei Jahre gekündigt wird. Auch Prepaid-Tarife (mit und ohne Grundgebühr) verlängern sich immer um den jeweiligen Abrechnungszeitraum (ein Monat oder 28 Tage), wenn der Kunde oder der Anbieter nicht kündigen.
"Kündigen" heißt, dass Sie an Ihren Anbieter rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung in Textform senden (zum Beispiel über den Kündigungsbutton auf der Webseite), bei der Sie den Tarif zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen und gleichzeitig eine kostenlose Rufnummernportierung beantragen. Denn wenn Sie den Tarif einfach weiterlaufen lassen, verlängert der Anbieter ihn in der Regel stillschweigend um einen Monat, ohne dass Sie einen Bonus bekommen. Beachten Sie dabei, dass Sie das offizielle und gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsformular für eine wirksame Kündigung nicht mit einer nicht bindenden "Kündigungsvormerkung" das Anbieters verwechseln.
Wichtige Tipps zur Verlängerung des Handyvertrags
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Wenn ein Kunde seinen Tarif kündigt, beginnt bei vielen Providern ein standardisierter Prozess, der sich "Kundenrückgewinnung" nennt. Im Rahmen der Kundenrückgewinnung werden dem Kunden diverse Angebote unterbreitet, damit er seine Kündigung zurücknimmt. Das bedeutet aber nicht, dass man lediglich die Wahl hat, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen. Jeder Kunde kann bei einer Rückgewinnung selbst Forderungen an den Provider formulieren, die der Anbieter dann annehmen oder ablehnen kann. Dafür lohnt es sich, etwas Verhandlungsgeschick zu trainieren.
So spendiert Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter je nach Tarif ein neues, subventioniertes Handy für eine geringe Zuzahlung oder gewährt Ihnen eine mehr oder weniger großzügige Belohnung Ihrer Treue in Form einer Rechnungsgutschrift oder dem zeitweisen Erlass der Grundgebühr beziehungsweise einer Reduzierung der Grundgebühr. Was andere Provider zum selben Preis bieten, sehen Sie tagesaktuell im Handytarif-Vergleich von teltarif.de. Konfrontieren Sie Ihren Provider bei den Verhandlungen ruhig damit, dass andere Provider mehr fürs Geld bieten und Sie deswegen mit dem bisherigen Tarif unzufrieden sind.
Neue Verbraucher-Regeln seit 1. Dezember 2021
Ist die Mindestvertragslaufzeit eines 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch rückwirkend für alle bereits bestehenden Verträge.
Bislang haben es Provider oft schamlos ausgenutzt, wenn ihre Kunden lange in alten und teuren Bestandsverträgen geblieben sind, obwohl es beim selben Anbieter mittlerweile Tarife mit deutlich mehr Leistung fürs Geld gibt. Das hat sich geändert: Den Anbietern wird nun vorgeschrieben, ihre Bestandskunden einmal jährlich über den, anhand des aktuellen Tarifes, optimalen Tarif zu informieren. Das darf der Anbieter übrigens nicht ausschließlich am Telefon tun.
Das Problem der selbst initiierten vorzeitigen Vertragsverlängerung
Manch ein Kunde könnte denken: Ich bin zwar mit den Konditionen meines Tarifs unzufrieden, nicht aber mit dem Anbieter selbst. Da brauche ich doch nicht kündigen, sondern könnte einige Monate vor Vertragsende einfach anrufen und neue Konditionen aushandeln. Das kann allerdings ungeahnte Folgen haben: In diesem Fall hängen einige Anbieter nämlich einfach die nächste 24-monatige Vertragslaufzeit an den bestehenden Vertrag an, sodass der Vertrag insgesamt noch 30 Monate oder vielleicht sogar länger läuft.
Zu der lange Zeit strittigen Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten einfach angehängt wird, gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile: Vertrag über mehr als zwei Jahre rechtswidrig und Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich.
Unter Umständen ist es also tatsächlich erlaubt, dass eine Vertragslaufzeit an den bereits bestehenden Vertrag angehängt werden darf - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von sich aus bestellt hat. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Provider anruft und den Kunden zu einer vorzeitigen Vertragsverlängerung "anstachelt". Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlängern. Bei der vorzeitigen Verlängerung eines Vertrags bekommt man meist schlechtere Konditionen, eine Kündigung schafft in der Regel eine bessere Position für Verhandlungen mit dem Provider.
Kündigen ist über den Kündigungsbutton meist einfach und sicher möglich
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Schnell verlängern, lange ärgern?
Ob sich die Anschaffung eines vom Provider subventionierten Handys wirklich lohnt, hat teltarif.de in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgerechnet - in vielen Fällen ist es günstiger, sich das Gerät ohne Subvention direkt zum Beispiel bei einem Online-Händler zu kaufen. Denn bei vielen Providern gibt es mittlerweile sogar gar keine subventionierten Handys mehr und die Geräte sind sogar teurer als im freien Handel. Der einzige Vorteil besteht darin: Der Betrag für das Gerät muss nicht auf einen Schlag beglichen, sondern kann in monatlichen Raten abbezahlt werden.
Doch es muss nicht immer ein neues Handy sein: Seien Sie sich Ihrer Position als treuer Kunde bewusst. So sollten Sie alternativ auf eine satte Gutschrift oder eine deutliche Verringerung der Grundgebühr bestehen, wenn Sie um neue 24 Monate verlängern möchten - besonders dann, wenn Sie Ihr altes Handy behalten möchten. Bei einem lediglich zwei Jahre alten Top-Smartphone ist das durchaus möglich. Es könnte sich als vorteilhaft erweisen, wenn Sie beim Anbieter schon mehrere Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung androhen und ein persönliches Verhandlungsgespräch führen.
Die Höhe der Auszahlung orientiert sich am bestehenden Handy-Tarif: Je höher die monatlichen Fixkosten, also der Mindestumsatz, die Grundgebühr oder der monatliche Paketpreis, desto größer fällt in der Regel die "Belohnung" aus.
Das Wie der Auszahlung, beispielsweise ab wann der vereinbarte Betrag auf Ihrem Konto landet (z.B. Auszahlungsbetrag am 20. des Folgemonats nach Kartenaktivierung), kann je nach Anbieter variieren. Informieren Sie sich über die genauen Konditionen, vor allem wenn Sie gleichzeitig den Tarif wechseln, um keine Überraschung zu erleben. Die Rechnung erhalten Sie weiter von Ihrem Netzbetreiber beziehungsweise Provider, auch wenn die Verlängerung in einem freien Mobilfunk-Shop beauftragt wurde. Dieser Verlängerungsservice freier Shops finanziert sich über Provisionen der Mobilfunkanbieter.
Verträge immer schriftlich abschließen
Bislang war es gang und gäbe, dass Verbraucher sich bei der Hotline ihres Providers ein Angebot einholen wollten - und der Kundenbetreuer schaltete sofort einen wirksamen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauftragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derartigen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gesetzgeber drehte den Spieß nun aber um: Nach dem inzwischen geltenden Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertragszusammenfassung in Textform aushändigen.
War das vor Vertragsschluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unverzüglich nachgeholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Textform (zum Beispiel per E-Mail) genehmigen. Hat der Interessent diese schriftliche Einwilligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abgeschlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wertersatz mehr, falls er bereits Telekommunikationsleistungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war.
Bei Telefonaten mit der Hotline wird manchmal behauptet, das soeben gemachte Verlängerungs-Angebot gelte "nur heute" oder "nur für wenige Tage". Lassen Sie sich davon unter keinen Umständen blenden und wiegeln Sie daher am besten alle Angebote für einen sofortigen Tarifwechsel oder die Vertragsverlängerung am Telefon rigoros ab. Wer sich unsicher ist, kann auch gleich beim Eintreffen eines Rückgewinnungs-Anrufes kommentarlos auflegen und von sich aus schriftlich seine Forderungen für ein Bleiben an den Provider senden. Man kann sich auch bei einer schriftlichen Kündigung jegliche Rückgewinnungs-Anrufe verbeten.
Bei einer Vertragsverlängerung in einem Shop haben Sie alle Zeit der Welt, sich die Unterlagen durchzulesen oder mit nach Hause zu nehmen, auch wenn der Verkäufer Eile andeutet. Viele Kunden übersehen einen wichtigen Satz, der praktisch in allen AGB zu finden ist: "Mündliche Nebenabreden sind ungültig". Verlangen Sie also, dass alles, was mündlich vereinbart wurde, auch schriftlich fixiert wird - sonst muss sich der Anbieter anschließend nicht daran halten.
Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen genau durch. Die genauen Konditionen finden sich häufig in Fußnoten, im Kleingedruckten, hinter einem Sternchen oder im Anhang. Damit Sie nicht auf fiese Fallstricke hereinfallen, legen wir Ihnen unseren Ratgeber zu Fallstricken und Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen ans Herz. Bewahren Sie den Ursprungsvertrag, die schriftlich erteilte Vertragsverlängerung sowie den neuen Vertrag inklusive des Kleingedruckten sicher auf.
Was tun, wenn der Provider sich nicht an gemachte Versprechungen hält?
teltarif.de hört von Lesern immer wieder, dass bei einer Vertragsverlängerung am Telefon sagenhafte Rabatte oder Vergünstigungen versprochen wurden, die hinterher nicht eingehalten wurden. Mitunter wurden auch höhere monatliche Kosten oder andere Preisfallen verschwiegen oder der Kunde hatte sie einfach falsch verstanden. In der Regel ist es schwierig bis unmöglich, den Verlauf eines nicht aufgezeichneten Telefonats im Nachhinein zu rekonstruieren. Hat man aber zuvor alles schriftlich erhalten und mit seiner Unterschrift bestätigt, ist es für den Anbieter schwer, sich herauszureden und die versprochenen Rabatte nicht zu gewähren.
Verbraucher haben bei allen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Das gilt also bei Verträgen und Vertragsverlängerungen, die am Telefon, per Internet oder an der Haustür abgeschlossen wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Frist. Nach einem Widerruf muss der Kunde alle bereits zugesandten Waren unverzüglich zurücksenden. Beim Widerruf einer Vertragsverlängerung oder Tarifumstellung muss der Provider wieder den Zustand vor der Änderung herstellen.
Für den Widerruf hat der Gesetzgeber ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt. Viele Provider bieten für den Widerruf ebenfalls ein vorbereitetes Formular an, das auf der Homepage des Anbieters heruntergeladen werden kann. Manchmal wurde das Formular auch bereits mit der Ware verschickt oder der Bestellbestätigung per E-Mail angehängt.
Wer seinen Vertrag oder die Verlängerung widerrufen hat, sollte sich vom Provider auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, dass alles wieder auf den Stand vor der Umstellung zurückgestellt wurde. Mitunter lässt sich dies im Online-Kundencenter auch selbst überprüfen.
Was tun, wenn sich der Anbieter stur stellt?
Vereinzelt kann es vorkommen, dass ein Anbieter die Wünsche des Kunden nicht so umsetzt wie besprochen oder einen Widerruf ignoriert. Welche Chancen hat der Kunde dann?
Eine qualifizierte Rechtsberatung dürfen in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur Rechtsanwälte anbieten. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, behält sich diese manchmal vor, einen Erstkontakt zu einem Anwalt herzustellen oder zunächst zu prüfen, ob die Rechtssache überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Der erste Ansprechpartner ist dann also das Versicherungsunternehmen.
Doch auch die örtlichen Verbraucherzentralen sind zur außergerichtlichen Rechtsberatung legitimiert. Darum sind die Verbraucherzentralen der ideale erste Ansprechpartner bei allen Problemen mit dem eigenen Anbieter. Gegebenenfalls gibt es bereits weitere Kunden, die mit demselben Provider Probleme gemeldet haben - und unter Umständen läuft vielleicht schon eine Klage, der man sich nachträglich noch anschließen kann. Darüber hinaus bieten viele Amtsgerichte kostenfreie Beratungshilfestunden an. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber: So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein.
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