Lieber kündigen: Das spricht gegen die Vertragsverlängerung
Lieber kündigen: Was gegen eine Vertragsverlängerung spricht
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Auf der ersten Seite unseres Ratgebers haben wir Ihnen gezeigt, was es bei einer Vertragsverlängerung zu beachten gilt -
doch vielleicht sollten Sie lieber mit einem Vertragswechsel liebäugeln und dann gegebenenfalls das bestehende Angebot kündigen?
Ist zum Beispiel der Grund der Vertragsverlängerung nur, dass Sie ein neues Handy haben möchten? Rechnen Sie einmal durch, ob sich das wirklich lohnt. Mit einem subventionierten Gerät verpflichten Sie sich, 24 Monate lang einen Aufpreis von oftmals rund 10 oder sogar 20 Euro auf die monatliche Grundgebühr zu zahlen - dies entspricht dann 240 Euro beziehungsweise 480 Euro. Hinzu kommt möglicherweise eine zusätzliche Einmalzahlung. Diesen zusammengerechneten Wert sollten Sie mit Angeboten in Online-Shops vergleichen - und in vielen Fällen zeigt sich, dass sich manches Handy im Internet günstiger ohne Vertrag erstehen lässt. Einen günstigen Online-Shop finden Sie über Preisvergleichs-Portale
Zudem ist fast nichts so sehr in Bewegung wie der Telekommunikationsmarkt. Ständig werden neue Tarife aufgelegt - und einstmals
attraktive Angebote sind plötzlich völlig überteuert.
Falls Sie Ihren Mobilfunk-Vertrag kündigen möchten, müssen
Sie allerdings herausfinden, welche Fristen Ihr Anbieter dazu vorgibt.
Die Mindestlaufzeit klassischer Handyverträge beträgt 24 Monate, die Kündigungsfrist zum
Vertragsende mindestens drei Monate. Über alle Termine muss der Provider Sie im Kundencenter informieren.
Lieber kündigen: Was gegen eine Vertragsverlängerung spricht
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Neue Verbraucher-Regeln seit 1. Dezember 2021
Ist die Mindestvertragslaufzeit eines 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch rückwirkend für alle bereits bestehenden Verträge. Haben Sie also in unserem Handy-Tarifvergleich einen günstigeren oder besseren Tarif entdeckt, kommen Sie nach Ablauf der ersten zwei Jahre immer mit einer Frist von einem Monat aus dem Vertrag - und das sollten Sie nutzen.
Bislang haben es Provider oft schamlos ausgenutzt, wenn ihre Kunden lange in alten und teuren Bestandsverträgen geblieben sind, obwohl es beim selben Anbieter mittlerweile Tarife mit deutlich mehr Leistung fürs Geld gibt. Das hat sich geändert: Den Anbietern wird nun vorgeschrieben, ihre Bestandskunden einmal jährlich über den, anhand des aktuellen Tarifes, optimalen Tarif zu informieren. Das darf der Anbieter übrigens nicht ausschließlich am Telefon tun.
Angst um Ihre bisherige Rufnummer müssen Sie bei einem Anbieterwechsel übrigens nicht haben: Handynutzer können diese in der Regel zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Wie das geht und was der Service kostet, erfahren Sie im Portierungs-Ratgeber.
Zu speziellen Fällen der Kündigung, zum Beispiel der oft "Sonderkündigungsrecht" genannten Variante, finden Sie Informationen in einem speziellen Ratgeber.
Nach dem Vertrag: Prepaid-Karten als Alternative
Doch wohin wechseln nach der Kündigung? Eine Alternative zu Mobilfunkverträgen sind Prepaidkarten. Hier entscheidet sich der Nutzer für ein bestimmtes Gesprächsguthaben und Datenvolumen und zahlt ganz ohne gebuchte Option auch keine Grundgebühr. Prepaid-Nutzer erleben keine bösen Überraschungen bei der Mobilfunk-Rechnung und behalten die volle Kostenkontrolle, auch bei einer gebuchten Zusatzoption. Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Providern und Discountern in den Netzen der Telekom, von Vodafone und o2.
Bei der Suche nach einem neuen, individuell passenden Tarif, auch mit Allnet-Flat und ausreichend Datenvolumen, hilft Ihnen teltarif.de mit dem Handy-Tarifvergleich. Hier können Sie detaillierte Angaben zu Ihrem Nutzungsverhalten machen - und der Tarifvergleich gibt den optimalen Tarif aus.
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