Netzbetreiber: Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit
Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Häufig genug stellen Kunden mit Laufzeitvertrag schon während der Mindestlaufzeit fest, dass es günstiger wäre, den Tarif zu wechseln. So kann es sein, dass sie einen Mobilfunk-Tarif gewählt haben, der für ihre Nutzungsgewohnheiten nicht mehr ausreicht, weil das Inklusiv-Volumen inzwischen zu gering ist, oder der Mobilfunkprovider in der Zwischenzeit einen neuen Tarif im Angebot hat, der viel attraktiver erscheint.
Ein Tarifwechsel ist jedoch nicht immer so unkompliziert möglich. Daher haben wir uns bei den drei großen Netzbetreibern umgesehen, wann und unter welchen Bedingungen Kunden mit einem (Postpaid-)Laufzeitvertrag ihren Tarif wechseln können. Weiterhin haben wir geprüft, ob und welche Gebühren beim Tarifwechsel anfallen und ob sich dabei die Mindestvertragslaufzeit verlängert. Wir stellen Ihnen die Konditionen bei Vodafone, o2 und Telekom vor.
Die Mobilfunk-Netzbetreiber knüpfen an einen Tarifwechsel in der Regel bestimmte Bedingungen
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Darauf sollten Sie achten
Die Netzbetreiber bieten zumeist unterschiedliche Bedingungen für einen Wechsel in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif (Downgrade) sowie den Wechsel in einen teureren Tarif (Upgrade) an. Das Upgrade ist dabei in der Regel jederzeit und kostenfrei möglich. Für ein Downgrade können zeitliche Sperren bestehen und Wechselgebühren von 50 Euro und mehr anfallen.
Vor einem Tarifwechsel sollte der Kunde in Erfahrung bringen, ob sich dadurch die Mindestvertragslaufzeit verlängert, bzw. diese durch den neuen Tarif noch einmal neu beginnt. Dies ist bei den Netzbetreibern für Upgrades und Downgrades unterschiedlich geregelt. Bei Tarifen ohne monatliche Grundgebühr ist die Vertragslaufzeit für den Kunden seit Inkrafttreten der TKG-Novelle hingegen nicht mehr so relevant, denn seither ist eine vorzeitige Rufnummernportierung möglich. So kann der Kunde seine Rufnummer aus dem bestehenden Vertrag zu einem anderen Anbieter mitnehmen, auch wenn der alte Vertrag noch läuft.
Beim Erwerb eines subventionierten Smartphones oder Tablets zusammen mit einem Laufzeitvertrag können nach einem Tarifwechsel die Vertragslaufzeiten für das Gerät und den Mobilfunkvertrag voneinander abweichen. Dies kann ab dem Zeitpunkt sein, zu dem der Netzbetreiber wieder ein neues subventioniertes Gerät anbietet.
Die Tarifwechsel-Konditionen der Netzbetreiber im Überblick
Vodafone | Telekom | o2 | |
---|---|---|---|
Upgrade | jederzeit | jederzeit 2) | jederzeit |
Downgrade | nach 21. Monat | nach 12. Monat | auf Anfrage 3) |
Wechselgebühr bei Downgrade |
- | 49,95 | auf Anfrage 3) |
Laufzeitverlängerung bei Downgrade |
auf 24 Monate 1) | - | auf Anfrage 3) |
Stand: Juli 2022, Preise in Euro. 1) Beginn einer neuen Mindestvertragslaufzeit. 2) Ein kostenloser Tarifwechsel ist jederzeit möglich, wenn der neue Tarif mindestens 5 Euro teurer ist als Ihr gegenwärtiger. 3) Die Details und Möglichkeiten zum Tarifwechsel müssen bei der Kundenbetreuung erfragt werden. |
Vor kostenpflichtigem Downgrade nachrechnen
Kunden, die in einen kostengünstigeren Tarif wechseln möchten, sollten genau prüfen, ob sich dieser Vorgang wirklich für sie lohnt. Denn Tarifwechsel-Willige sollten nicht allein die monatliche Grundgebühr im Auge haben, sondern vergleichen, wie hoch ihr Rechnungsbetrag mit dem aktuellen Nutzungsverhalten bzw. dem benötigten Highspeed-Volumen im alten und im neuen Tarif ausfällt. Hinzu kommt bei den Kosten für den neuen Tarif auch noch die Wechselgebühr.
Wenn der Rechnungscheck ergibt, dass aktuelle Tarife günstiger sind
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Denn bei einer Tarifwechselgebühr in Höhe von knapp 50 Euro und einer verbleibenden Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr lohnt sich eine Umstellung nur, wenn der Kunde mit dem neuen Tarif monatlich mindestens etwa 4 Euro sparen würde. Sind beim Tarifwechsel 100 Euro fällig, so muss die Ersparnis über die Restlaufzeit von einem Jahr mindestens knapp 8,50 Euro im Monat betragen, um die Tarifwechselgebühr amortisieren zu können.
Auf diese Weise wird ein Tarifwechsel finanziell immer unattraktiver, je näher das Ende der Vertragslaufzeit rückt. Möchte man ohnehin bei seinem bisherigen Mobilfunk-Anbieter bleiben, kann auch eine frühzeitige Vertragsverlängerung eine Alternative sein (meist ab dem 19. Vertragsmonat möglich).
Immerhin: Bei allen Anbietern kann zumindest ein Upgrade ohne Auswirkungen auf die Mindestvertragslaufzeit durchgeführt werden. Überraschend ist das allerdings nicht, denn dadurch erhöht sich in der Regel die Grundgebühr, sodass der Anbieter auch mehr an diesem Kunden verdient.
Ein Tipp aus unserer Erfahrung
Man sollte sich bei einem Tarifwechsel darüber im Klaren sein, dass die Netzbetreiber ein reines Downgrade (bei gleichbleibender Vertragslaufzeit) nicht gerne gewähren. Sie werden meistens versuchen, den Vertrag, im Rahmen der Kontaktaufnahme durch den Kunden, zu verlängern oder den Kunden von einem Upgrade zu überzeugen.
Handy-Verträge mit insgesamt mehr als 24 Monaten Laufzeit sind zwar eigentlich verboten. Wenn der Kunde aber ausdrücklich einer vorzeitigen Vertragsverlängerung zustimmt und damit beispielsweise auch die Möglichkeit bekommt, ein Handy zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, ist auch eine Vertragslaufzeit mit mehr als 24 Monaten gestattet. Wer das nicht möchte, sollte gegebenenfalls lieber darauf verzichten, von sich aus den Vertrag vorzeitig zu verlängern.
Wer den Provider ohnehin zum (baldigen) Ende der Vertragslaufzeit wechseln möchte, sollte es sich gut überlegen, ob er am Vertrag noch etwas ändern möchte. Die jeweils günstigsten Handy-Tarife finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.
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