Sofortige Portierung der Handynummer: So funktioniert sie
Details zur sofortigen Rufnummernportierung
Bild: teltarif.de
Eine Handynummer kann nicht nur zum Ende des bisherigen Vertrages zu einem anderen
Anbieter übertragen werden, sondern auch schon während einer laufenden
Vertragsbeziehung. Diese sofortige Portierung ist seit 2012 gesetzlich verankert, muss also
von allen Providern angeboten werden. Der Kunde muss dabei jedoch bestimmte Dinge beachten,
damit die Portierung auch schon vor einem Vertragsende klappt. Zudem muss er bedenken, dass
er mit dem alten Anbieter weiterhin einen gültigen Vertrag hat, diesen also auch bezahlen muss.
Wer seine Nummer vom bisherigen Anbieter zu einem neuen Anbieter mitnehmen möchte, der muss seinen alten Anbieter über diesen Plan in Kenntnis setzen. Das Verfahren hierzu ist unterschiedlich. Bei einigen Anbietern muss ein Anruf an der Kundenhotline erfolgen, andere bieten ein Online-Kundencenter oder eine App an. Welches Verfahren der eigene Anbieter ermöglicht, erfährt der Kunde im Zweifel beim Kundenservice. Im Rahmen der Information wird die Handynummer für einen Zeitraum von 30 Tagen für eine sofortige Portierung freigegeben.
Ablauf: Erst den alten Anbieter informieren, dann Portierung beantragen
Details zur sofortigen Rufnummernportierung
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Der Antrag auf die Übernahme der Nummer muss vom neuen Anbieter also binnen dieser 30-Tage-Frist gestellt
werden, da sie ansonsten wieder abgelehnt wird.
Die Ablehnung erfolgt auch, wenn
der Anbieter die Nummer anfragt, bevor sie vom bisherigen Anbieter freigegeben wurde. Gerade, wer
seinen alten Anbieter also schriftlich über den Wechselwunsch informiert, sollte lieber ein paar Tage warten
bis die Portierung in der Datenbank eingetragen wurde.
Wird der neue Handyvertrag samt sofortiger Portierung beim neuen Anbieter bestellt, so setzt dieser sich dann mit dem alten Anbieter in Verbindung und regelt alle weiteren Schritte. Der Kunde wird im Idealfall von beiden Anbietern über den Umschalttermin informiert. Der Wechselprozess an sich ist normalerweise binnen etwa zwei Wochen machbar.
Alter Vertrag bekommt neue Nummer und muss weiter bezahlt werden
Ist der Wechseltermin gekommen, funktioniert die bekannte Nummer nur noch in Kombination mit der neuen SIM-Karte des neuen Anbieters. Die alte SIM-Karte kann auf Wunsch des Kunden jedoch kostenlos eine neue Nummer bekommen, sodass der alte Vertrag weiter genutzt werden. Der alte Anbieter ist gesetzlich zur Bereitstellung dieser Nummer verpflichtet, der Vertrag darf sich dadurch nicht verlängern oder der Kunde in einer anderen Form schlechter gestellt werden.
Allerdings ist es erlaubt, dass die Ersatznummer erst auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geschaltet wird. Diese Nummer kann der Kunde in der Folge auch zum Ende des Vertrages zu einem anderen Anbieter portieren, sofern er das möchte. Wichtig für den Kunden: Der abgeschlossene Vertrag muss in jedem Fall wie vertraglich vereinbart erfüllt und bezahlt werden, auch wenn er nicht mehr benötigt wird. Und der alte Anbieter darf für die Abgabe der Nummer seit Dezember 2021 keine Gebühr mehr verlangen.
Sofortige Portierung nicht in jedem Fall möglich
Es gibt Fälle, in denen eine sofortige Portierung nicht möglich ist, da es sich nur augenscheinlich um einen Anbieterwechsel handelt. Das ist der Fall bei einem Wechsel zwischen verschiedenen Mobilfunk-Marken eines Unternehmens. Tatsächlich wünscht der Kunde rechtlich jedoch einen Tarifwechsel, bei dem eine solche Portierung nicht regulatorisch vorgeschrieben ist.
Die Unternehmen mit mehreren Marken wie Drillisch, die freenet-Gruppe oder die Marken der Telekom machen es auf Kundenwunsch aber intern meist doch und kassieren dann mitunter weiterhin legal frei festgelegte Beträge dafür. Das wurde vom Gesetzgeber bislang leider nicht anders reguliert.

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