Prepaid-Karten: Tipps zu Kauf, Freischaltung und Aufladung
Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung
Der Einstieg in die Mobilfunk-Welt via Prepaid ist einfach, auch als Zweit-Tarif sind Prepaidkarten beliebt: Ein neues Prepaid-Paket kostet meistens etwa 10 bis 20 Euro. Dafür erhält der Kunde eine SIM-Karte und in der Regel ein Startguthaben, sodass das Paket rechnerisch kostenfrei sein kann. Die SIM-Karte kann er mit einem beliebigen Smartphone benutzen, solange dieses keinen SIM-Lock besitzt. Wenn das Startguthaben verbraucht ist, muss der Prepaid-Nutzer die Karte wieder aufladen. Nutzt der Kunde die SIM-Karte nicht, so fallen in der Regel auch keine Kosten an. Doch ein paar Eigenheiten hat das mobile Telefonieren und Surfen im Prepaid-Modus. Wir haben einige Tipps zusammengestellt.
Tipp 1: Kauf eines Smartphones im Prepaid-Bündel hat Nachteile
Tipp 2: Prepaid ohne Vertrag und Registrierung gibt es nicht
Auch wenn oft damit geworben wird, dass bei Prepaidkarten keine Vertragsbindung eingegangen wird, geht der Kunde rechtlich gesehen einen Vertrag mit dem Mobilfunk-Anbieter ein. Dieser hat allerdings in der Regel keine Mindestlaufzeit und keine festen monatlichen Grundkosten. Zudem ist in Deutschland die Registrierung sowie die zweifelsfreie Identifizierung des Prepaid-Kunden gesetzlich vorgeschrieben, um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen. Dabei kommen wahlweise Identifikationsverfahren über das Internet per Webcam oder Smartphone-Kamera, das Postident-Verfahren in der Postfiliale oder die persönliche Registrierung in einem Shop des Prepaid-Anbieters zum Einsatz. Eine Anmeldung unter falschem Namen und falscher Anschrift sollte damit offiziell in Deutschland nicht mehr möglich sein.
Will der Kunde seine Prepaidkarte später verschenken oder verkaufen, sollte er dem Mobilfunk-Provider den Besitzerwechsel umgehend mitteilen, da er sonst - als offizieller Eigentümer der Karte - weiterhin für einen eventuellen Missbrauch des neuen Nutzers zur Verantwortung gezogen werden kann. Beim Besitzerwechsel muss der neue Inhaber in der Regel erneut das Identifikationsverfahren durchlaufen.
Tipp 3: Viele Möglichkeiten zur Guthaben-Aufladung
Eine weitere Zahlungsvariante ist die Aufladung über eine Kreditkarte oder vom Girokonto - per Überweisung oder Lastschrift. Zum Teil bieten Banken die Guthaben-Aufladung direkt im Online-Banking-Account an. So gut wie alle Prepaid-Anbieter ermöglichen die regelmäßige automatische Aufladung per Lastschrift, wenn das Guthaben unter einen bestimmten Betrag gefallen ist oder zu einem wiederkehrenden Termin. Ausführliche Informationen zum Aufladen von Prepaid-Guthaben finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Tipp 4: Guthaben-Gültigkeit und Aktivitätszeitraum
Prepaid-Tarife haben keine Mindestvertragslaufzeit, wobei zusätzlich gebuchte Optionen meist im Vier-Wochen-Rhythmus gekündigt werden können. Dadurch können Prepaidkarten jederzeit sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter gekündigt werden. Einen "Anspruch" auf Weiternutzung der Prepaidkarte gibt es nicht, egal ob mit oder ohne regelmäßige Guthabenaufladung.
Manche Prepaid-Anbieter haben immerhin einen so genannten Aktivitätszeitraum definiert. Lädt der Kunde vor Ablauf des Aktivitätszeitraums erneut einen gewissen Mindest-Betrag an Guthaben auf (in der Regel 10 oder 15 Euro), garantiert der Anbieter eine Nichtabschaltung der Karte für weitere sechs oder zwölf Monate.
Wird die Prepaidkarte gekündigt - egal ob vom Kunden oder vom Anbieter -, darf das vom Kunden aufgeladene Guthaben unter keinen Umständen verfallen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, es auszuzahlen. Nicht ausgezahlt werden muss allerdings vom Provider gewährtes Aktions- oder Bonusguthaben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Auszahlung von Prepaid-Guthaben.
Tipp 5: Unterschiede im Vergleich zum Laufzeitvertrag beachten
Grundsätzlich gilt: Setzen Sie nicht als selbstverständlich voraus, dass Sie als Prepaid-Kunde alle Leistungen nutzen können, die Sie vielleicht von Laufzeitverträgen her kennen. Fragen Sie vor dem Kauf lieber ganz konkret beim Provider nach, falls Sie auf einen bestimmten Service Wert legen:
- Lässt sich das mobile Datennetz mit voller Performance nutzen?
- Wird für die LTE-Nutzung gegebenenfalls ein Aufpreis verlangt?
- Lässt sich die Mailbox abschalten?
- Können spezielle Optionen wie Musik-Streaming-Flatrates hinzugebucht werden?
Tipp 6: Telefonieren und Surfen im Ausland mit Roaming
Prepaid im Ausland
Deaktivieren Sie bei Reisen in Länder außerhalb der EU eventuell ihre Voice-Mailbox, um unnötige Kosten zu vermeiden. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Ratgeberseite zur Auslands-Kostenfalle Mailbox. Eine weitere Kostenfalle besteht bei der beabsichtigten oder unabsichtlichen Nutzung von Schiffsnetzen und Flugzeugnetzen, in die sich das Smartphone oft unbemerkt einbucht. Statt der überteuerten Verwendung der Mobilfunknetze auf Schiffen, Fähren und in Flugzeugen auch bei ankommenden Anrufen empfehlen wir die Nutzung von WLAN-Angeboten an Bord.
Noch ein Tipp für Auslandsreisen: Eine Alternative zur Nutzung der eigenen Prepaidkarte im Ausland ist der Erwerb einer Prepaidkarte des jeweiligen Gast-Landes oder die Verwendung einer internationalen Roaming-SIM-Lösung (wahlweise SIM-Karte oder Roaming-Hotspot).
Weitere Ratgeber zum Thema Prepaid im Mobilfunk
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- So laden Sie Prepaid-Guthaben auf
- So lange ist Prepaid-Guthaben gültig
- So funktioniert die Rufnummern-Mitnahme bei Prepaid
- Mit der Prepaidkarte verreisen
- Die Prepaid-Tarife der Netzbetreiber
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