Prepaid-Karten: Tipps zu Kauf, Freischaltung und Aufladung
Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung
Bild: teltarif.de
Der Einstieg in die Mobilfunk-Welt via Prepaid ist einfach, auch als Zweit-Tarif sind Prepaidkarten beliebt: Ein neues Prepaid-Paket kostet meistens etwa 10 bis 20 Euro. Dafür erhält der Kunde eine SIM-Karte und in der Regel ein Startguthaben, sodass das Paket rechnerisch kostenfrei sein kann. Die SIM-Karte kann er mit einem beliebigen Smartphone benutzen. Wenn das Startguthaben verbraucht ist, muss der Prepaid-Nutzer die Karte wieder aufladen. Nutzt der Kunde die SIM-Karte nicht, so fallen in der Regel auch keine Kosten an. Doch ein paar Eigenheiten hat das mobile Telefonieren und Surfen im Prepaid-Modus. Wir haben einige Tipps zusammengestellt.
Prepaid-Karten - Tipps zur Nutzung
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Tipp 1: Prepaid ohne Vertrag und Registrierung gibt es nicht
Auch wenn oft damit geworben wird, dass bei Prepaidkarten keine Vertragsbindung eingegangen wird, geht der Kunde rechtlich gesehen einen Vertrag mit dem Mobilfunk-Anbieter ein. Dieser hat allerdings in der Regel keine Mindestlaufzeit und keine festen monatlichen Grundkosten. Zudem ist in Deutschland die Registrierung sowie die zweifelsfreie Identifizierung des Prepaid-Kunden gesetzlich vorgeschrieben, um einer missbräuchlichen Nutzung vorzubeugen.
Dabei kommen wahlweise Identifikationsverfahren über das Internet per Webcam oder Smartphone-Kamera, das Postident-Verfahren in der Postfiliale oder die persönliche Registrierung in einem Shop des Prepaid-Anbieters zum Einsatz. Eine Anmeldung unter falschem Namen und falscher Anschrift sollte damit offiziell in Deutschland nicht mehr möglich sein.
Tipp 2: Viele Möglichkeiten zur Guthaben-Aufladung
Eine weitere Zahlungsvariante ist die Aufladung über eine Kreditkarte oder vom Girokonto - per Überweisung oder Lastschrift. Zum Teil bieten Banken die Guthaben-Aufladung direkt im Online-Banking-Account an. So gut wie alle Prepaid-Anbieter ermöglichen die regelmäßige automatische Aufladung per Lastschrift, wenn das Guthaben unter einen bestimmten Betrag gefallen ist oder zu einem wiederkehrenden Termin. Ausführliche Informationen zum Aufladen von Prepaid-Guthaben finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Tipp 3: Guthaben-Gültigkeit und Aktivitätszeitraum
Prepaid-Tarife haben keine Mindestvertragslaufzeit, wobei zusätzlich gebuchte Optionen meist im Vier-Wochen-Rhythmus gekündigt werden können. Dadurch können Prepaidkarten jederzeit sowohl vom Kunden als auch vom Anbieter gekündigt werden. Einen "Anspruch" auf Weiternutzung der Prepaidkarte gibt es nicht, egal ob mit oder ohne regelmäßige Guthabenaufladung.
Manche Prepaid-Anbieter haben immerhin einen sogenannten Aktivitätszeitraum definiert. Lädt der Kunde vor Ablauf des Aktivitätszeitraums erneut einen gewissen Mindest-Betrag an Guthaben auf (in der Regel 10 oder 15 Euro), garantiert der Anbieter eine Nichtabschaltung der Karte für weitere sechs oder zwölf Monate.
Wird die Prepaidkarte gekündigt - egal ob vom Kunden oder vom Anbieter -, darf das vom Kunden aufgeladene Guthaben unter keinen Umständen verfallen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, es auszuzahlen. Nicht ausgezahlt werden muss allerdings vom Provider gewährtes Aktions- oder Bonusguthaben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Auszahlung von Prepaid-Guthaben.
Tipp 4: Unterschiede im Vergleich zum Laufzeitvertrag beachten
Grundsätzlich gilt: Setzen Sie nicht als selbstverständlich voraus, dass Sie als Prepaid-Kunde alle Leistungen nutzen können, die Sie vielleicht von Laufzeitverträgen her kennen. Fragen Sie vor dem Kauf lieber ganz konkret beim Provider nach, falls Sie auf einen bestimmten Service Wert legen:
- Lässt sich das mobile Datennetz mit voller Performance nutzen?
- Wird für eine schnellere LTE-Nutzung oder die 5G-Nutzung gegebenenfalls ein Aufpreis verlangt?
- Lässt sich die Mailbox abschalten?
- Können spezielle Optionen wie Musik-Streaming-Flatrates hinzugebucht werden?
Tipp 5: Telefonieren und Surfen im Ausland mit Roaming
Auch mit Prepaidkarten muss der Kunde im Ausland nicht auf sein Smartphone verzichten und bleibt damit auch während des Urlaubs mobil erreichbar. Gegenüber Laufzeitverträgen bestehen jedoch einige Einschränkungen und Unterschiede. Diese sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass bei Laufzeitverträgen eine Abrechnung im Nachhinein erfolgen kann, wenn dem Netzbetreiber selbst die Abrechnung des ausländischen Mobilfunk-Anbieters vorliegt. Bei Prepaid-Angeboten indes muss die Berechnung der Kosten schon während des Telefonats erfolgen.

- Übersicht: Roaming mit Prepaid-Karten
- Roaming mit den Prepaid-Tarifen der Telekom
- Roaming mit den Prepaid-Tarifen von Vodafone
- Roaming mit den Prepaid-Tarifen von o2
- Roaming mit den Prepaid-Discountern
- Prepaid-Karten im Ausland aufladen
- Telekom, Vodafone, o2
- Roaming-SIM: Internationale Prepaid-Karten
Noch ein Tipp für Auslandsreisen: Eine Alternative zur Nutzung der eigenen Prepaidkarte im Ausland ist der Erwerb einer Prepaidkarte des jeweiligen Gast-Landes oder die Verwendung einer internationalen Roaming-SIM-Lösung (wahlweise SIM-Karte, eSIM-Profil oder Roaming-Hotspot).
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