Klingeltöne, Logos, Chats: Premium-SMS als Kostenfalle
In manchem TV-Programm bekommt der Zuschauer sie im Viertelstundentakt serviert: Angebote für Premium-Dienste wie Neuigkeiten vom Musikidol oder Flirtkontakte. Was die Werbespots meistens nur im Kleingedruckten verraten: Wer zum Beispiel mal eben kurz per SMS mit anderen chatten möchte, schließt unter Umständen gleichzeitig ein Abonnement über weitere Bestellungen ab, das nur durch eine weitere Kurzmitteilung mit einem speziellen Kennwort an die Kurzwahlnummer beendet werden kann.
Besonders Jugendliche werden von den Premium-SMS-Anbietern als Zielgruppe angesprochen. Ein Großteil der Werbung in Zeitschriften oder im Programm von TV-Musiksendern besteht aus Mehrwertdiensten rund um das Handy - wer sich auf diese Angebote einlässt, bekommt oft erst später mit der Mobilfunkrechnung die Folgen zu spüren. Schon jetzt ist die Abo-Variante bei den Mehrwertdienst-Angeboten eher die Regel als die Ausnahme, für einzelne Angebote fallen Kosten von mehreren Euro an. Je nach Dienst kann übrigens nicht nur für versendete SMS, sondern auch für empfangene SMS eine Berechnung erfolgen. Rechnungen von mehreren hundert Euro sind somit in der Summe keine Seltenheit, denn die Premium-SMS hat sich in den vergangenen Jahren vor allem zu einem entwickelt: einer Kostenfalle.
Premium-SMS sollten hauptsächlich praktisches Zahlungsmittel sein
Kostenfalle: Premium-SMS für Klingetöne, Logos, Chats und mehr
Bild: teltarif.de
Erhöhte Preise für Kurznachrichten sind bei der Mehrwert-Variante gewollt:
Premium-SMS wurden zunächst als praktisches Zahlungsmittel für
bestimmte Dienste eingeführt, die kleinere Geldbeträge kosten - gezahlt wird über die Handyrechnung.
Die Vorteile eines solchen Verfahrens: Die Anbieter müssen außer der Rechnungsstellung keinen weiteren
Aufwand betreiben, der Kunde muss keine Kreditkartennummer oder
Kontodaten preisgeben.
Die Kurzwahl-Nummern für Premium-SMS reichen von 11111 bis 99999. Dabei kann der Nutzer an der SMS-Servicenummer selbst nicht erkennen, was für Unkosten auf ihn warten - und eine Tarifobergrenze gibt es nicht. Gesetzlich sind die Premium-Dienste-Anbieter generell dazu verpflichtet, den Kunden zum Beispiel in der Werbung über die anfallenden Kosten zu informieren, bevor dieser den Dienst in Anspruch nimmt. Bei Premium-SMS-Diensten, die auf einmalige Nutzung ausgelegt sind, muss der Anbieter - bis auf einige wenige Ausnahmen - bei Preisen ab 2 Euro laut Bundesnetzagentur zudem "vor Beginn der Entgeltpflicht" über die Kosten informieren und sich den Erhalt dieser Information bestätigen lassen. Kommt der Anbieter den Informations-Pflichten nicht nach, muss der Kunde auch nicht zahlen.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, mit welchen Maschen unseriöse Anbieter arbeiten und wie Sie sich gegen solche zur Wehr setzen.
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