Interne Portierung und Marken-Wechsel: Gratis oder teuer?
Wer seinen Provider wechselt, hat die Möglichkeit, seine Rufnummer mitzunehmen: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Rufnummernportierung gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren. Ebenfalls über viele Jahre war es ein weit verbreitetes Ärgernis, dass die Provider dafür oft horrende Gebühren kassiert haben.
Doch dann griff der Gesetzgeber ein: Zunächst wurde die Gebühr auf einen einheitlichen Maximalbetrag gedeckelt, und seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Rufnummernportierungen gar kein Geld mehr kosten - sie müssen komplett kostenlos sein.
Und darum ist bei Handy-Kunden mitunter der Schreck groß, wenn trotz dieser Vorgabe dann auf der Rechnung plötzlich Gebühren für den Anbieterwechsel mit Rufnummernportierung berechnet werden - und das auch noch zu Recht. Die Bundesnetzagentur klärt auf.
Interne Portierung: Darum darf sie weiterhin Geld kosten
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Das sagt das Gesetz zur Rufnummernportierung
Hierzu ist es wichtig, sich einmal anzuschauen, was das Telekommunikationsgesetz dazu sagt: Alles, was bei einem Anbieterwechsel geregelt ist, wird dort in § 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme zusammengefasst. Hierbei geht es sowohl um die Portierung von Festnetz- als auch Handy-Nummern.
Im Bereich der Handy-Nummern ist beispielsweise festgelegt, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann (sofortige Rufnummernportierung). Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
Gleichzeitig ist dort zu lesen, dass die Bundesnetzagentur sicherstellt, "dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden." Das hat die BNetzA mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2021 auch so festgesetzt und nimmt auch Beschwerden an, falls Anbieter sich nicht daran halten sollten. Seit dem 1. Dezember 2021 haben Kunden einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende zu beantragen. In den Vertragsbedingungen des Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein (häufig 90 Tage). Die technische Aktivierung einer Rufnummer muss an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag erfolgen, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages.
Darum dürfen einige Wechsel-Vorgänge Geld kosten
In Deutschland gibt es den Fall, dass einige Unternehmen wie beispielsweise Drillisch, freenet, aber auch die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 mehrere Mobilfunkmarken betreiben. Das können - außer einer sogenannten "Hauptmarke" - dann beispielsweise Mobilfunk-Discounter oder auch nur per App buchbare Discounter sein.
Bietet ein Anbieter seinem Bestandskunden einen Tarifwechsel an, so hat ein Bestandskunde einen Anspruch darauf, die Rufnummer beizubehalten. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern, ebenso wie bei einem Wechsel des Anbieters, dabei keine direkten Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. "Markenname", "Konzernzugehörigkeit" etc. sind für Endnutzer für die Frage der Rufnummernmitnahme laut einer Mitteilung der Bundesnetzagentur rechtlich nicht von Relevanz. Der Vertragspartner des Endnutzers muss sich eindeutig aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Gegenüber teltarif.de stellt die BNetzA klar: Ein Entgelt für eine Portierung ist demzufolge dem Endnutzer gegenüber überhaupt nicht mehr statthaft. Sollten dennoch gegenüber dem Endnutzer Entgelte für eine Rufnummernmitnahme erhoben werden, sollte dies im konkreten Einzelfall der Bundesnetzagentur angezeigt werden (über das Kontaktformular auf dem Verbraucherportal der Bundesnetzagentur).
Nicht ausgeschlossen ist laut der Behörde allerdings, dass ein (nicht reguliertes) Bearbeitungsentgelt für den Marken- bzw. Tarifwechsel erhoben wird, soweit dies vertraglich vereinbart ist (vgl. dazu insbesondere die Leistungs- und Preisverzeichnisse des jeweiligen Anbieters). Ferner können sich die Anbieter untereinander Entgelte für eine Portierung in Rechnung stellen (nicht aber dem Kunden). Diese dürfen die einmaligen Kosten nicht überschreiten und unterliegen einer nachträglichen Entgeltregulierung.
Wie kann ich herausfinden, welche Marke zu welchem Unternehmen gehört?
Wer als Kunde nach einem - möglicherweise unbewussten - kostenpflichtigen internen Marken- oder Tarifwechsel schon einmal die Gebühr auf seiner Rechnung entdeckte und sich darüber gewundert hat, ist sich oft keiner "Schuld" bewusst. Doch woran liegt das?
Der Grund dafür ist, dass die verschiedenen Mobilfunk-Marken eines Unternehmens oft in einem ganz anderen Markendesign auftreten und auch ganz andere Tarife haben. Die unterschiedlichen Marken von Drillisch wollen beispielsweise verschiedene Zielgruppen ansprechen und sind daher alle in einem anderen Design gehalten.
Besonders stark tritt dieses Problem bei Supermarkt-Discountern auf, denn die Webseite des Mobilfunk-Discounters ist dann meist im selben Design wie die Supermarkt-Kette gehalten. Aufgrund des Designs würde beispielsweise niemand darauf kommen, dass Kaufland Mobil, Edeka Smart und Norma Connect Marken der Telekom Deutschland GmbH in Bonn sind, während ja!mobil und Penny Mobil zur congstar Services GmbH in Köln gehören. Schließlich sind alle diese Marken im Telekom-Netz angesiedelt. Es würde auch niemand auf die Idee kommen, dass freenet Mobile eine Marke der klarmobil GmbH in Rendsburg ist, obwohl vom Design her eher eine Zugehörigkeit zur freenet DLS GmbH in Büdelsdorf mit der Marke freenet Mobilfunk (ehemals mobilcom-debitel) nahe liegen würde.
Das einzige, was Kunden und Interessenten tun können, ist: Schauen Sie auf der Seite des gewünschten Providers, zu dem Sie Ihre Rufnummer portieren wollen, als erstes in das Impressum. Dort ist das Unternehmen genannt, das diese Marke betreibt. Ist es dasselbe Unternehmen wie bei Ihrer bisherigen Marke, müssen Sie damit rechnen, dass der Wechsel kostenpflichtig ist.
Ein Beispiel: Bei fraenk weiß man zwar möglicherweise noch aus dem Kopf, dass der App-Discounter im Telekom-Netz angesiedelt ist. Erst aus dem Impressum erfährt man dann allerdings, dass er organisatorisch zur Telekom Deutschland GmbH in Bonn gehört und nicht etwa zu congstar. Manchmal steht auf der Impressum-Seite möglicherweise zunächst auch eine andere Adresse. Die organisatorische Zugehörigkeit zu einem Mobilfunk-Provider ist dann aus einem Absatz ersichtlich, der mit "Leistungserbringer" überschrieben ist.
Interne Portierung: Oft sind andere Wege günstiger
Bild: teltarif.de
Wie verfahren die Provider bei internen Portierungen?
Lange Zeit war es so, dass sich einige Provider schlicht und ergreifend geweigert haben, interne Wechsel zwischen ihren Marken mit Rufnummernportierung durchzuführen. Wie gesagt: Verpflichtet waren sie dazu auch noch nie. Allerdings konnte der Provider in diesem Fall meist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Kunde dann endgültig kündigt und dass er diesen Kunden möglicherweise nie wiedersieht.
Die Provider sind in den vergangenen Jahren daher dazu übergegangen, auf Kundenwunsch meist doch interne Rufnummernportierungen mit Markenwechsel durchzuführen. Dafür kassieren sie dann aber leider die überhöhten Wechsel-Beträge. Inzwischen gilt: Wird ein Tarifwechsel angeboten, muss auch eine Rufnummern-Portierung durchgeführt werden, diese darf aber nichts kosten. Das heißt, die Wechsel-Gebühr darf keinen Posten für die interne Portierung beinhalten.
Seriöse Kundenberater kündigen die Wechsel-Kosten dem Kunden vor dem internen Wechsel allerdings an und nennen auch die Höhe dieser Gebühr. Denn dann kann der Kunde sich den Schritt nochmals gut überlegen.
Wie finde ich heraus, ob sich der Anbieterwechsel dann noch lohnt?
Eine völlig überzogene interne Wechselgebühr von beispielsweise einmalig 19,99 Euro oder gar 29,99 Euro kann dazu führen, dass sich der Wechsel zu einem Tarif einer anderen Marke desselben Unternehmens möglicherweise gar nicht lohnt.
Ein Rechenbeispiel: Nehmen wir einmal an, Sie haben bei einer Drillisch-Marke einen Tarif mit Allnet- und SMS-Flat sowie 5 GB Datenvolumen für 7,99 Euro pro Monat, der demnächst abläuft. Die 5 GB reichen Ihnen auch weiterhin. Ihre eigene Drillisch-Marke bietet einen derartigen Tarif inzwischen für 6,99 Euro monatlich an. Im Rahmen einer Aktion sehen Sie allerdings, dass eine andere Drillisch-Marke den Tarif gerade für 4,99 Euro pro Monat anbietet. Hier steht schonmal fest: Den Wechsel in den Tarif der eigenen Marke für 6,99 Euro muss Drillisch mit kostenloser Rufnummernportierung durchführen.
Sie rufen aber nun beim Kundenservice an und bitten um einen Wechsel zur anderen Drillisch-Marke, um den Tarif für 4,99 Euro erhalten zu können. Der Kundenberater bietet Ihnen an, den Wechsel mit Rufnummernportierung durchzuführen, sagt aber dazu, dass dieser Markenwechsel einmalig 29,99 Euro kostet. Diese knapp 30 Euro werden also 15 Monate lang von der monatlichen Ersparnis von 2 Euro aufgezehrt. Erst ab dem 16. Monat tritt dann eine echte Ersparnis ein.
Nehmen Sie den 4,99-Euro-Tarif mit einer 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit, sparen Sie in den verbleibenden neun Restmonaten also lediglich 18 Euro. Nehmen Sie den 6,99-Euro-Tarif bei Ihrer eigenen Marke, sparen Sie über zwei Jahre einen Euro pro Monat, also insgesamt 24 Euro, und damit mehr als bei dem Markenwechsel mit Gebühr. Entscheiden Sie sich gar nicht für eine 24-monatige, sondern eine einmonatige Laufzeit, können Sie schon deutlich früher den Tarif erneut wechseln. Eine derart hohe Wechselgebühr hat sich bis dahin aber möglicherweise gar nicht amortisiert.
So umgehen Sie die interne Wechselgebühr komplett
Abschließend stellt sich die Frage, welche Möglichkeit es gibt, eine vom Provider angesetzte hohe Wechselgebühr komplett zu umgehen. Dadurch, dass Portierungsvorgänge stets kostenlos durchgeführt werden müssen, sollten Sie exakt das tun: Zweimal nacheinander den Anbieter wechseln.
Um Missverständnisse auszuschließen, sollten Sie den ersten Wechsel am besten zu einem Prepaid-Discounter in einem ganz anderen Mobilfunknetz durchführen und sich vorher nochmals im Impressum über die Unternehmens-Zugehörigkeit dieser Marke informieren. In einem separaten Ratgeber zeigen wir Ihnen, welcher Anbieter in welchem Netz funkt. Anschließend wechseln Sie von dort wieder zurück zur gewünschten Marke Ihres bisherigen Unternehmens - und werden dort dann wie ein Neukunde behandelt. Beide Portierungsvorgänge müssen dann kostenlos sein.
In unserem obigen Drillisch-Beispiel sagen Sie dem Kundenberater also, dass Sie bei einer derart hohen Wechselgebühr kein Interesse haben und jetzt über den Kündigungsbutton eine Kündigung des bisherigen 7,99-Euro-Vertrags absenden werden. Gleichzeitig beantragen Sie die Rufnummernportierung zu einem Prepaid-Discounter im Telekom- oder Vodafone-Netz, von dem Sie sich dann ein Prepaid-Starterpaket besorgen. Achten Sie aber darauf, dass bei diesem Starterpaket nicht sofort nach der Aktivierung eine kostenpflichtige Tarifoption abgebucht wird, sondern der grundgebührenfreie Prepaid-Basistarif geschaltet ist.
Ist dieser Vorgang abgeschlossen, schließen Sie bei der zweiten Drillisch-Marke einen Neuvertrag im 4,99-Euro-Tarif ab und geben dabei an, dass Sie Ihre Rufnummer mitbringen. Dann füllen Sie beim Prepaid-Discounter, bei dem Sie die Rufnummer "zwischengeparkt" haben, das Formular für die Verzichtserklärung aus. Die einzigen Kosten, die Ihnen jetzt entstanden sind, sind die Anschaffungskosten für das Prepaid-Starterpaket, in der Regel also etwa 10 Euro. Gegenüber Ihrem alten 7,99-Euro-Tarif sparen Sie in den kommenden zwei Jahren nun 24 mal drei Euro, also 72 Euro. Abzüglich der Gebühr für das Starterpaket bleiben also immer noch rund 62 Euro Ersparnis übrig. Manche Prepaid-Starterpakete wie beispielsweise von netzclub werden komplett kostenlos versandt.
Fazit
Wer innerhalb seines bisherigen Unternehmens die Mobilfunk-Marke wechseln möchte, muss keineswegs die teils horrenden Gebühren bezahlen, die von den Providern hierfür immer noch aufgerufen werden. Allerdings muss man dafür etwas Arbeitszeit investieren und zwei kostenlose Portierungsvorgänge durchführen.
Wer sich diese Arbeit sparen will, sollte sich bei seiner bisherigen Marke umschauen, ob es dort nicht bereits günstigere Tarife gibt als bisher - oder eben mehr Inklusivleistung zum bisherigen Preis. Einen derartigen Wechsel darf der Provider nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nicht verhindern - ganz im Gegenteil: Seit Dezember 2021 ist der Provider sogar gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden mitzuteilen, welche günstigeren Tarife es bei seiner Marke inzwischen gibt.
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