Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
Bild: teltarif.de
Den Handy-Vertrag wechseln und die bisherige Rufnummer behalten: kein Problem.
Durch die im Mai 2012 vollzogenen Änderungen im Telekommunikationsgesetz
ist mittlerweile auch jederzeit eine Portierung der Handynummer
- also die Mitnahme der bestehenden Nummer - zu einem neuen Anbieter möglich.
Der alte Vertrag muss hierfür nicht gekündigt werden. Wenn Sie ihn weiterhin benutzen wollen, können Sie eine Ersatz-Mobilfunkrufnummer erhalten.
Ist der alte Mobilfunk-Vertrag allerdings gekündigt, ist eine gewisse Eile geboten - denn nur bis 30 Tage danach kann der Nutzer seine Nummer noch mitnehmen, wobei er Bearbeitungsfristen zu beachten hat, die in diese Zeit mit eingerechnet werden müssen.
Die Rufnummernmitnahme ist vor allem für Neuverträge gedacht. Bei Vodafone und o2 ist allerdings auch eine Portierung auf andere bestehende Verträge möglich. Bei diesen verfällt dann die bisherige Nummer. Die Mobilfunksparte der Telekom bieten diesen Service nicht.
Portierung: Auf korrekte Daten achten
Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
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Wichtig ist: Beim alten und neuen Anbieter müssen die
Nutzer-Daten genau übereinstimmen. Da die Abgleichung maschinell erfolgt, führen Abweichungen automatisch zum Scheitern der Portierung.
Der Abgleich der Basis-Daten kann in speziellen Fällen recht tückisch sein. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der aus einem Unternehmen ausscheidet, aber die Nummer seines Diensthandys behalten möchte. Manches Mobilfunk-Unternehmen lässt keine Firmenadressen zu - der maschinelle Abgleich schlägt entsprechend fehl.
Eine naheliegende Möglichkeit wäre, beim bisherigen Anbieter die Vertragsdaten zu ändern - wenn die Portierung vor Ende des Vertrages beantragt wird, kein Problem. Wenn die Nummer indes nachträglich portiert werden soll, hat der Kunde bei seinem bereits beendeten Vertrag keinen Zugriff mehr auf seine Vertragsdaten.
Ablauf der Portierung
Der neue Mobilfunkanbieter teilt den Termin der Portierung per SMS mit. Da der alte Anbieter die Nummer abschaltet und der neue diese aufschalten muss, kann es zu kurzfristigen Empfangsunterbrechungen kommen, die in der Regel höchstens einige Stunden dauern. Dies ist auf die technische Funktionsweise der Rufnummernmitnahme zurückzuführen: Die Portierung unter Beibehaltung der bestehenden Vorwahl wird über eine bei T-Systems beheimatete "zentrale MasterRoutingDatenBank" (zMRDB) realisiert, die alle portierten Mobilfunknummern enthält. Die Netzbetreiber beziehen täglich zwischen 0 und 6 Uhr die aktuelle Version, um Gespräche korrekt weiterleiten zu können. Hierdurch entstehen zum Zeitpunkt der Portierung Erreichbarkeitslücken.
Festnetznummern sind auf mobilen Festnetzersatz portierbar
Einige Mobilfunkanbieter bieten auch Verträge und Optionen, die neben der Mobilfunknummer eine Festnetznummer vergeben (eine komplette Tarif-Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu Homezone-Tarifen der verschiedenen Anbieter). Neben der Portierung der Mobilfunknummer kann der Nutzer in diesem Fall die bisherige Festnetzanschlussnummer als "mobile" Festnetznummer übernehmen. Anders als bei der Portierung einer Handynummer darf der Kunde jedoch den Festnetzanschluss in keinem Fall selbst kündigen, da sonst die Portierung der alten Festnetznummer nicht mehr möglich ist. Die Rufnummernmitnahme beantragt er lediglich beim neuen Anbieter, der alle weiteren Schritte übernimmt.

- Portierung: Die Handynummer mitnehmen
- Portierung: Rufnummernmitnahme beantragen
- Portierung: Anbieterwechsel vor Vertragsende
- Portierung: Besonderheiten bei Prepaid-Karten
- Portierung: Die Kosten in der Übersicht