Flächendeckender LTE-Ausbau dank Digitaler Dividende
Die Digitale Dividende
Foto: Telefonica
Die "Weißen Flecken" des Internetempfangs gelten in Deutschland spätestens seit Ende 2012 als weitgehend geschlossen. Das bedeutet, dass in allen Bundesländern
über 90 % der Haushalte mindestens durch Internet per Funk eine Verbindung von 1 MBit/s oder mehr zur Verfügung steht.
Dieser Ausbaustandard resultiert unter anderem aus der Digitalen Dividende 1, bei der Funkfrequenzen des Antennenfernsehens in einer Auktion der
Bundesnetzagentur (BNetzA) 2010
für die mobile Internetnutzung umverteilt wurden. Mit einer erneuten Frequenzversteigerung 2015 konnten die
Mobilfunkanbieter abermals
zusätzliche Frequenz-Bänder ersteigern. Die, durch die Umstellung auf DVB-T2, freiwerdenden Frequenzen der
Digitalen Dividende 2, haben so
bis 2018 den Weg bereitet um deutschlandweit 98 % der Haushalte mit einer durchschnittlichen
LTE-Verbindung von mindestens 10 MBit/s zu versorgen.
Digitale Dividende 1: "Mehr Breitband auf dem Land"
Die Digitale Dividende
Foto: Telefonica
Als Digitale Dividende wird das Freiwerden von Frequenzen bezeichnet, die zuvor zur analogen
terrestrischen Ausstrahlung des Fernsehsignals genutzt wurden. Mit der Digitalisierung des Funksignals durch die
Übertragungstechnologie DVB-T
resultierte eine Effizienzsteigerung, die eine neue Verteilung der betroffenen Frequenzen gestattete. Dieser "Frequenzgewinn" betraf
das UHF-Band zwischen 790 und 862 MHz, das im Mai 2010 gemeinsam mit weiteren Frequenz-Blöcken, unter anderem
aus früherer militärischer Nutzung, versteigert wurde. Die Nutzungsrechte für die insgesamt 72 MHz wurden auf 15 Jahre für insgesamt
3,6 Milliarden Euro den Mobilfunk-Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone
und o2 zugesprochen.
Auflage der Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern war es zu gewährleisten, dass ländliche Regionen Zugang zu mobilem Internet bekommen. Daher auch der Slogan der BNetzA: "Mehr Breitband auf dem Land". Konkret bedeutete dies, dass Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl durch eine Sendeanlage mit einer Mindestleistung von 10 MBit/s versorgt werden mussten, bevor größere Ortschaften erschlossen werden durften. Mit dieser Auflage sollte das digitale Gefälle zwischen Stadt und Land verringert und Haushalten einen Breitband-Internetzugang ermöglicht werden, in denen der DSL-Ausbau auf Grund einer dezentralen Verteilung schwerer zu realisieren ist.
Digitale Dividende 2: Versorgungspflichten der Netzbetreiber
Kopf eines LTE-Mobilfunk-Masts
Bild: E-Plus
Die nächste Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur fand im Juni 2015 statt, in der es unter anderem um eine weitere Umverteilung der
Frequenz-Nutzung im UHF-Band ging. Durch die Umstrukturierung des digitalen Antennenfernsehens von DVB-T auf DVB-T2, die zwischen 2017 und 2019
umgesetzt wird, ist es möglich das 700-MHz-Band (694 bis 790 MHz) für Mobilfunk umzuwidmen. Bei dieser Auktion fiel das Interesse der
Mobilfunk-Anbieter an den zusätzlichen Frequenzen jedoch wesentlich geringer aus als noch fünf Jahre zuvor. So ersteigerten die Deutsche Telekom,
Vodafone und Telefónica (o2 und E-Plus) die Nutzungsrechte bis 2033 für insgesamt 1 Milliarde Euro. Im Gegensatz
zu 2010 flossen diese Einnahmen allerdings direkt in Förderprogramme für Glasfaser- und DSL-Ausbau von Bund und Ländern, anstatt dem allgemeinen
Bundeshaushalt zur Verfügung zu stehen.
Einerseits lässt sich die Zurückhaltung der Bieter darauf zurückführen, dass sich ein weitreichendes LTE-Signal sowohl im 700 MHz als auch im 800MHz-Bereich umsetzen lässt und somit bei den Netzbetreibern eventuell ein geringerer Bedarf für neue Frequenzen bestand. Andererseits lässt sie sich auf die neuen Auflagen zurückführen, die von der BNetzA für die Vergabe beschlossen wurden. Der Ansatz die Netzbetreiber für eine flächendeckende Versorgung Deutschlands mit mobilem Breitband-Internet zu verpflichten, kam auch in 2015 zum Tragen und wurde konsequent weitergeführt. Während im Jahr 2010 noch insgesamt eine Netzabdeckung von mindestens 90 % gefordert wurde, ist es nunmehr die Versorgungspflicht jedes einzelnen Netzbetreibers bis 2018 mindestens 98 % der Haushalte mit einer Mindestleistung von 50 MBit/s pro Antennensektor abgedeckt zu haben. Darüber hinaus sind die Netzbetreiber in die Pflicht genommen sämtliche Autobahntrassen und ICE-Strecken abzudecken, sofern dies technisch und rechtlich möglich ist.
Tiefe Frequenzen ermöglichen große Abdeckung aber auch Interferenzen
Reichweitenvergleich bei 700 MHz und 2,1 GHz
Grafik: T-Mobile
Auf der Weltfunkkonferenz 2012 und 2015 wurde vereinbart, das 700 MHz-Spektrum als internationalen Standard für
langwellige LTE-Übertragung zu fördern. Als niedrigste Frequenzen für die Umsetzung von Funkinternet ist dieser Bereich besonders prädestiniert, wenig
besiedelten Regionen einen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Mit einer deutlich höheren Ausbreitung als etwa die in Europa für
UMTS genutzten Frequenzen um 1,9 und 2,1 GHz oder die kurzwellige LTE-Variante um 1,8 GHz werden so weniger Sendeanlagen benötigt.
Während kurzwellige LTE-Sender eine höhere Leistung erbringen können, erzielen LTE-Funkmaste im 700 MHz-Band mit rund 10 km eine maximale
Reichweite.
Obwohl die Mobilfunk-Betreiber zuversichtlich sind, die Auflagen zur Versorgungspflicht bis 2018 erfüllen zu können, regt sich Kritik an der Bevorzugung des 700 MHz-Bands: Erstens sind 2015 noch kaum Handys auf dem Markt, die einen so niedrigwelligen LTE-Empfang unterstützen und zweitens interferiert eine parallele Ausstrahlung des DVB-T-Signals mit der LTE-Übertragung. Dies gilt nicht nur für die bis zu dreijährigen Umbauphase innerhalb Deutschlands, sondern auch für Grenzregionen zu Ländern in denen eine DVB-T-Übertragung auch über 2019 hinaus standardmäßig im 700 MHz-Bereich realisiert wird. So kann die Übertragung eines Fernsehsignal den LTE-Empfang im Umkreis von mehr als 100 km stören. Unterstützt wird die Kritik zusätzlich von Initiativen zur Sicherung des Funkspektrums für die Kultur- und Kreativwirtschaft, da auch die Sendefrequenzen von Funkmikrophonen von der Neuverteilung betroffen sind. Diese fällt jedoch mittlerweile wesentlich geringer aus als noch 2010, da die Umrüstung auf ein neues Frequenzband von der BNetzA finanziell unterstützt wird.
Keine feste Bandbreite garantiert
Auf Grund der Shared-Medium-Eigenschaft von mobiler Internetübertragung garantiert eine 50 MBit/s starke Sendeanlage keinen einheitlichen Empfang. Vielmehr gilt: Verursachen viele Surfer gleichzeitig viel Traffic, sinkt die Bandbreite, die jeder Einzelne zur Verfügung hat. Die Anbieter können daher keine fixe Bandbreite garantieren, doch peilt die Bundesnetzagentur mit der Auflage der Versorgungspflicht eine minimale Geschwindigkeit von durchschnittlich 10 MBit/s pro Haushalt an.
Die Digitalen Dividenden I & II spielen eine entscheidende Rolle für den Ausbau mobilen Internetempfangs indem sie den Netzbetreibern die notwendigen Frequenzen zur Verfügung stellen, um eine weiträumige Abdeckung zu gewährleisten und durch Auflagen der Bundesnetzagentur die Erschließung des ländlichen Raums bevorzugen. Dadurch wird die digitale Abhängigkeit von einem Festnetzanschluss verringert und ein Beitrag geleistet, die geographisch bedingte digitale Kluft abzuschwächen. Allerdings ist nicht abzusehen, dass ein reiner LTE-Empfang eine fehlende DSL- oder Glasfaserverbindung vollständig ersetzen kann, da die bestehenden LTE-Tarife immer auch mit einem begrenzten Downloadvolumen verbunden sind.

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