Kabelverband: waipu.tv & Co. sollen für Durchleitung zahlen
Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht
Foto: Unitymedia
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), der vor allem kleinere und mittelständische Kabelnetzbetreiber vertritt, spricht sich bei der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für den Beibehalt des Sammelinkassos bei den monatlichen TV-Kabelanschlussgebühren über die Betriebskosten aus.
"Die im Rahmen dieser Novelle von der Telekom und anderen Lobbyisten ins Spiel gebrachte Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren über die Betriebskosten dient ausschließlich deren eigenen Interessen. Mit Verweis auf den Wettbewerb wollen sie der seit vielen Jahren kostengünstigen TV-Grundversorgung für Mieter, die auf dem Sammelinkasso und gegenseitiger Solidarität basiert, den Boden entziehen. Damit wird das bewährte Solidaritätsprinzip einem falschen Wettbewerbsbegriff geopfert", betont FRK-Vorstandsmitglied Uwe Rehnig in einem Interview in der aktuellen Ausgabe des Branchendienstes www.medialabcom.de.
Solidaritätsprinzip nicht falsch verstandenem Wettbewerb opfern
Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht
Foto: Unitymedia
Als Leidtragende sieht er letztlich alle Mieter. Denn die Abschaffung führe beim Basisempfang von TV-Programmen ohne tatsächlichen Mehrwert für die Nutzer zu jährlichen Zusatzkosten von bis zu 200 Euro. Zudem werden laut Rehnig wieder einmal die sozial Schwächsten belastet. "Denn aktuell übernehmen noch die Sozialhilfeträger für wohngeldberechtigte Haushalte die Kosten für den TV-Anschluss als Teil der Mietnebenkosten. Sollten sich die Lobbyisten mit der Forderung nach einer Abschaffung durchsetzen, müssen diese Mieter ihren TV-Zugang künftig aus dem Regelsatz bezahlen", erläutert Rehnig weiter.
Zudem würde der dringend erforderliche und gesellschaftlich allseits gewünschte Aufbau von Glasfasernetzen in Gebäuden, den bisher überwiegend mittelständische Netzbetreiber entscheidend forciert haben, massiv eingeschränkt und verlangsamt. Denn langjährige Mehrnutzerverträge mit Hauseigentümern verschafften ausbauenden Netzbetreibern Kalkulationssicherheit und dienten gegenüber Banken als Sicherungsinstrument für Finanzierungskredite. Diese benötigen, so Rehnig, vor allem kleine und mittlere Netzbetreiber, die schon heute massiv den Auf- und Ausbau schneller Glasfasernetze in den Häusern vorantreiben, auch in Zukunft.
"Wird den Netzbetreibern diese Refinanzierungsmöglichkeit durch die Abschaffung der Umlagefähigkeit entzogen, bleibt die Glasfaser beim Anschluss von Liegenschaften in den kommenden Jahren bestenfalls im Keller liegen", betont er weiter.
Ärger über kostenlose Weiterleitung von OTT-Angeboten
Richtig ärgert ihn, dass die Telekom oder OTT-Anbieter wie Zattoo oder waipu.tv die von den Hauseigentümern und Netzbetreibern finanzierten und betriebenen Inhouse-Verkabelungen quasi als "gottgegeben" und mehr oder weniger kostenlose Daten-Autobahnen verstehen.
"Diese Praxis würde im übertragenen Fall der Wasserversorgung bedeuten, man würde nur den reinen Wasserpreis berechnen, aber nicht den Transportweg in die Wohnung. Aber wie kommt das Wasser in die Wohnung? Mit Eimern? Das Errichten von Wasserleitungen und Trinkwasseranlagen verursacht Kosten, die solidarisch umgelegt werden müssen. Gleiches gilt für die TV-Versorgung. Insofern darf man in der Diskussion um die Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren durchaus auch von der Abschaffung des Solidaritätsprinzips sprechen. Deshalb darf unter dem Deckmantel des Wettbewerbs nicht Eigennutz zu Lasten von Gemeinnutz in ein Gesetz gegossen werden", erklärte Rehnig abschließend.
Auch der Mieterbund setzt sich für die Beibehaltung des Nebenkostenprivilegs beim Kabel ein.