Nebenkostenprivileg

Kabelverband: waipu.tv & Co. sollen für Durchleitung zahlen

Der Fach­ver­band FRK spricht sich bei der anste­henden Novelle des Telekommunikations­gesetzes (TKG) für den Beibe­halt des Neben­kos­ten­pri­vilegs aus. Kriti­siert wird die kosten­lose Durch­lei­tung von OTT-Ange­boten wie Zattoo oder waipu.tv.

Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht
Foto: Unitymedia
Der Fach­ver­band Rund­funk- und BreitbandKommunikation (FRK), der vor allem klei­nere und mittel­stän­dische Kabel­netz­betreiber vertritt, spricht sich bei der anste­henden Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) für den Beibe­halt des Sammel­inkassos bei den monat­lichen TV-Kabel­anschluss­gebühren über die Betriebs­kosten aus.

"Die im Rahmen dieser Novelle von der Telekom und anderen Lobby­isten ins Spiel gebrachte Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­gebühren über die Betriebs­kosten dient ausschließ­lich deren eigenen Inter­essen. Mit Verweis auf den Wett­bewerb wollen sie der seit vielen Jahren kosten­güns­tigen TV-Grund­ver­sor­gung für Mieter, die auf dem Sammel­inkasso und gegen­sei­tiger Soli­darität basiert, den Boden entziehen. Damit wird das bewährte Soli­dari­täts­prinzip einem falschen Wett­bewerbs­begriff geop­fert", betont FRK-Vorstands­mit­glied Uwe Rehnig in einem Inter­view in der aktu­ellen Ausgabe des Bran­chen­dienstes www.medialabcom.de.

Soli­dari­täts­prinzip nicht falsch verstan­denem Wett­bewerb opfern

Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht Die Kosten für den Kabelanschluss zahlen Mieter über die Nebenkosten, ganz gleich, ob sie ihn nutzen oder nicht
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Als Leid­tra­gende sieht er letzt­lich alle Mieter. Denn die Abschaf­fung führe beim Basis­emp­fang von TV-Programmen ohne tatsäch­lichen Mehr­wert für die Nutzer zu jähr­lichen Zusatz­kosten von bis zu 200 Euro. Zudem werden laut Rehnig wieder einmal die sozial Schwächsten belastet. "Denn aktuell über­nehmen noch die Sozi­alhil­feträger für wohn­geld­berech­tigte Haus­halte die Kosten für den TV-Anschluss als Teil der Miet­neben­kosten. Sollten sich die Lobby­isten mit der Forde­rung nach einer Abschaf­fung durch­setzen, müssen diese Mieter ihren TV-Zugang künftig aus dem Regel­satz bezahlen", erläu­tert Rehnig weiter.

Zudem würde der drin­gend erfor­der­liche und gesell­schaft­lich allseits gewünschte Aufbau von Glas­faser­netzen in Gebäuden, den bisher über­wie­gend mittel­stän­dische Netz­betreiber entschei­dend forciert haben, massiv einge­schränkt und verlang­samt. Denn lang­jäh­rige Mehr­nut­zer­ver­träge mit Haus­eigen­tümern verschafften ausbau­enden Netz­betrei­bern Kalku­lati­ons­sicher­heit und dienten gegen­über Banken als Siche­rungs­instru­ment für Finan­zie­rungs­kre­dite. Diese benö­tigen, so Rehnig, vor allem kleine und mitt­lere Netz­betreiber, die schon heute massiv den Auf- und Ausbau schneller Glas­faser­netze in den Häusern voran­treiben, auch in Zukunft.

"Wird den Netz­betrei­bern diese Refi­nan­zie­rungs­mög­lich­keit durch die Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit entzogen, bleibt die Glas­faser beim Anschluss von Liegen­schaften in den kommenden Jahren besten­falls im Keller liegen", betont er weiter.

Ärger über kosten­lose Weiter­lei­tung von OTT-Ange­boten

Richtig ärgert ihn, dass die Telekom oder OTT-Anbieter wie Zattoo oder waipu.tv die von den Haus­eigen­tümern und Netz­betrei­bern finan­zierten und betrie­benen Inhouse-Verka­belungen quasi als "gott­gegeben" und mehr oder weniger kosten­lose Daten-Auto­bahnen verstehen.

"Diese Praxis würde im über­tra­genen Fall der Wasser­ver­sor­gung bedeuten, man würde nur den reinen Wasser­preis berechnen, aber nicht den Trans­portweg in die Wohnung. Aber wie kommt das Wasser in die Wohnung? Mit Eimern? Das Errichten von Wasser­lei­tungen und Trink­was­ser­anlagen verur­sacht Kosten, die soli­darisch umge­legt werden müssen. Glei­ches gilt für die TV-Versor­gung. Inso­fern darf man in der Diskus­sion um die Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­gebühren durchaus auch von der Abschaf­fung des Soli­dari­täts­prin­zips spre­chen. Deshalb darf unter dem Deck­mantel des Wett­bewerbs nicht Eigen­nutz zu Lasten von Gemein­nutz in ein Gesetz gegossen werden", erklärte Rehnig abschlie­ßend.

Auch der Mieter­bund setzt sich für die Beibe­hal­tung des Neben­kos­ten­pri­vilegs beim Kabel ein.

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