OLG stoppt nachträglich Kabel-BW-Übernahme durch Unitymedia
Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet
Bild: Unitymedia Kabel BW
Überraschung auf dem deutschen
Kabelfernsehmarkt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG [Link entfernt]
) hat in einem
spektakulären Schritt die Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia (Tochter-Unternehmen von Liberty Global)
nachträglich gestoppt. Das fusionierte Unternehmen mit rund sieben
Millionen Kunden bietet die Nutzung von TV, Radio, Telefon und
Internet via Kabel vor allem in Nordrhein-Westfalen, Hessen und
Baden-Württemberg an. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA) aus dem
Jahr 2011 sei damit aufgehoben, teilte das Gericht mit.
Es habe damit den Beschwerden von Netcologne und der Deutschen Telekom
stattgegeben.
Fusion von Kabel BW und Unitymedia gefährdet
Bild: Unitymedia Kabel BW
Die Nebenbestimmungen reichten nicht aus, um die
marktbeherrschende Stellung von Unitymedia im "Signalmarkt"
auszugleichen. Der sei bislang im Wesentlichen durch regionale
Anbieter geprägt. Bei den Nebenbestimmungen sei es im Wesentlichen um
das Zugeständnis gegangen, den größten Vertragspartnern unter den
Immobilienanbietern Sonderkündigungsrechte einzuräumen, sagte
ein Sprecher.
OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das BKartA können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum BGH einlegen. Bleibt es bei der Entscheidung, müsste das Bundeskartellamt die Fusion erneut unter geänderten Bedingungen prüfen, so das Gericht. Andernfalls müsste der bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden.
Unitymedia Kabel BW mit Sitz in Köln kündigte an, dass sich das Unternehmen mit allen Rechtsmitteln an den Bundesgerichtshof wenden werde, um gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde einreichen zu dürfen. Das Kartellamt will die schriftliche Begründung abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Neuverhandlung könnte sich erneut über Monate, wenn nicht Jahre ziehen, so die Unitymedia-Sprecherin. Für die Kunden ändere sich aber vorerst nichts.
Bereits Ende Juni zeichneten sich erste Zweifel des Oberlandesgerichts bezüglich der Fusion von Kabel BW und Unitymedia ab. Das Gericht hatte erheblich Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Genehmigung.