So können Sie online bezahlen bei Online-Shopping & Co.
Online bezahlen mit PayPal und Co.
Bild: teltarif.de
Ob Kleidung und Bücher oder Apps, Musik und Filme - wer über das Internet einkauft, hat in vielen Online-Shops eine Vielzahl von Bezahlmethoden zur Auswahl. Der Kauf auf Rechnung gilt zwar immer noch als die sicherste Variante für den Online-Kauf, allerdings ist dieses Bezahlverfahren nicht in jedem Online-Shop oder nur eingeschränkt verfügbar: etwa nur für Bestandskunden oder eine beschränkte Artikel-Anzahl, bei Übereinstimmung von Rechnungs- und Lieferadresse und manchmal sogar nur gegen Gebühr.
Neben weiteren klassischen Wegen wie dem Kauf mit der Kreditkarte und per Lastschrift gibt es eine Reihe von Zahlungsdienstleistern wie PayPal. Diese werben vor allem mit verkürzten Lieferzeiten, Käuferschutz sowie einem einfachen und komfortablen Geldtransfer für Käufer und Verkäufer.
Grundprinzip der Online-Bezahldienste
Zu den bekanntesten Zahlungsdienstleistern (oder neudeutsch: Payment-Anbietern) zählen hierzulande PayPal, giropay und Sofort-Überweisung bzw. Klarna. Diese basieren auf zwei verschiedenen Bezahlvarianten: dem virtuellen Konto oder der Direkt-Überweisung.
Online bezahlen mit PayPal und Co.
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Dienste wie PayPal richten für jeden Kunden ein virtuelles Konto ein. Dazu muss sich der Nutzer bei diesen Diensten zuerst registrieren. Im Online-Shop klickt der Käufer zum Bezahlen einen Button an, der ihn auf die Website des Payment-Dienstes weiterleitet. Dort gibt er dann nur noch E-Mail-Adresse und Passwort ein und bestätigt die Zahlung. Seine Bank-Kontodaten sind beim Dienstleister hinterlegt, der wiederum die Ausführung des Bezahlvorgangs übernimmt. Bietet der Payment-Dienst auch eine guthabenbasierte Lösung (was bei PayPal der Fall ist), so ist nicht einmal das nötig: Der Kunde kann sein Konto durch den Kauf eines Vouchers oder eine Überweisung aufladen - ähnlich wie bei der Prepaid-Telefonie.
Die zweite Art von Zahlungsdienstleistern stellt für den Kunden eine Überweisung des Kaufbetrags von seinem Girokonto bereit. Der Dienstleister bestätigt dem Online-Händler dann unmittelbar, dass die Überweisung stattgefunden hat. Diese sogenannten Direkt-Überweisungen ermöglichen etwa Sofort-Überweisung und giropay.
Kosten der Payment-Dienste für Privatkunden und Käuferschutz
Das Bezahlen in Online-Shops ist in der Regel bei allen Zahlungsdienstleistern kostenlos - allerdings nur mit dem Euro. Zahlungen in anderen Währungen sind häufig gebührenpflichtig.
Bei einigen Diensten kann zudem für das Aufladen per Kreditkarte eine Gebühr anfallen. Anbieter wie paysafecard behalten sich vor, sogar eine "Inaktivitätsgebühr" zu erheben, wenn der Kunde den Zahlungsdienst mehr als 12 Monate nicht genutzt hat.
Der viel umworbene Käuferschutz ist eine Kann-Regelung der Bezahldienstleister, das heißt der jeweilige Anbieter entscheidet, ob gegebenenfalls eine Rückerstattung berechtigt ist. In erster Linie geht es dabei um den Schutz vor Betrug, also zum Beispiel für den Fall, dass die bestellte und bezahlte Ware gar nicht an den Käufer versandt wurde. Eine Mängelhaftung ist damit aber zumeist nicht (oder nicht zuverlässig) gegeben. Außerdem muss der Kunde für eine Rückerstattung entsprechende Nachweise an den Bezahldienst übermitteln, Fristen einhalten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die häufig in den AGB nachzulesen sind.
PayPal
Zur Eröffnung eines PayPal-Kontos ist eine Registrierung mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse notwendig. Der Kunde kann sein PayPal-Konto entweder guthabenbasiert führen oder die Beträge nach dem Kauf automatisch von seinem Giro- oder Kreditkarten-Konto abbuchen lassen. Für Letzteres ist allerdings eine Bestätigung des jeweiligen Bankkontos per Überweisung eines Kleinstbetrags oder - genauso wie zur Verifizierung einer Kreditkarte - per Eingabe eines Codes im PayPal-Konto erforderlich.
Aufladen lässt sich das PayPal-Konto unter anderem per Überweisung oder giropay. Zudem ist es möglich, Geld auf andere private PayPal-Konten zu übertragen.
Nachdem das Anlegen eines Nutzerkontos lange Zeit eine Voraussetzung für die Nutzung von PayPal war, ist es inzwischen möglich, eine Zahlung über PayPal abzuwickeln, ohne selbst ein Konto anlegen zu müssen. Es reicht vielmehr aus, bei der Zahlung die eigene Bankverbindung anzugeben, von der PayPal dann den zu zahlenden Betrag abbucht und an den Händler weiterleitet. Die Nutzbarkeit dieser Option hängt davon ab, ob der jeweilige Händler sie freigeschaltet hat.
Kritik an PayPal gibt es unter anderem bezüglich der Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken. Außerdem sind nach Meldungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen insbesondere PayPal-Kunden von Phishing-Mail-Attacken betroffen.
PayPal war 13 Jahre lang ein äußerst profitabler Teil des eBay-Konzerns, seit Juli 2015 ist der Payment-Dienst als eigenständiges Unternehmen tätig.
paysafecard
paysafecard bietet ein rein guthabenbasiertes Verfahren an. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Das paysafecard-Guthaben ist in vielen Kiosken, Tankstellen und Supermärkten in Stückelungen von 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 100 Euro erhältlich. Dabei erhält der Kunde einen Bon mit einer 16-stelligen PIN. Diese Nummer gibt er dann zum Bezahlen im Online-Shop an. Die Bereitstellung der Karte ist ohne Registrierung 30 Tage lang kostenlos, danach wird eine Gebühr von 3 Euro pro Monat automatisch vom Guthaben abgebucht.
Wer sich für "myPaysafe" online registriert, verlängert den kostenlosen Zeitraum auf 12 Monate und reduziert die dann fällige Bereitstellungs-Gebühr auf 2 Euro pro Monat. Darüber hinaus erhält der registrierte Kunde ein virtuelles Konto, auf das er bis zu 5000 Euro Guthaben mit paysafecards aufladen und maximal 1500 Euro mit einer Zahlung ausgeben kann. Dafür muss er Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Handynummer angeben und sich per Videotelefonie oder Postident-Verfahren identifizieren. Letzteres erfolgt über die Bestätigung eines Formulars am Schalter der Deutschen Post. Danach kann er in Online-Shops, die paysafecard unterstützen, auch mit der Angabe von Benutzername und Passwort bezahlen.
Einlösen von paysafecard-Guthaben
Problematisch kann bei paysafecard das Einlösen von Restguthaben sein, denn eine Barauszahlung ist nicht möglich. Für den Rücktausch per Überweisung auf das Bankkonto verlangt paysafecard die Angabe der Karten-Seriennummer, die Höhe des Restguthabens, den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer, jeweils eine lesbare Kopie von Personalausweis und paysafecard und die persönlichen Bankkontodaten inklusive IBAN und BIC. Da paysafecard für die Rückerstattung eine Gebühr von 7,50 Euro pro Karte verlangt, muss gewährleistet sein, dass dieser Betrag auch vom Kartenkonto abgebucht werden kann.
Anstatt einer Auszahlung kann der Nutzer auch versuchen, das Restguthaben in passenden Online-Shops sinnvoll auszugeben. Hierfür braucht er aber wieder genug Guthaben. Zwar kann er auch ohne Registrierung bei der Bezahlung mehrere PINs kombinieren, aber dabei ist sowohl deren Anzahl als auch die Kaufsumme gedeckelt. Reicht das kombinierte Restguthaben daher nicht aus, um ein gewünschtes Produkt zu kaufen, müsste der Käufer neues paysafecard-Guthaben erwerben. Falls die Rechnung dann nicht ganz aufgeht, hat er wiederum Restguthaben übrig und das Spiel beginnt von Neuem.
Da es im Zusammenhang mit paysafecard einige gemeldete Betrugsfälle gab, sollten Kunden niemals ihre PIN per E-Mail oder Telefon an Dritte weitergeben, sondern nur auf der Website und im Zahlungsfenster von paysafecard eingeben.
giropay
giropay ist ein System für die Integration von Direkt-Überweisungen in Online-Shops. Wer in einem Online-Shop giropay als Bezahlmethode auswählt, wird zur Online-Banking-Webseite seiner Bank weitergeleitet. (Die Angabe von Bankleitzahl oder BIC kann während des Zahlvorgangs erfolgen oder im Kundenprofil des Online-Shops hinterlegt werden.) Hat er sich mit seinen Zugangsdaten eingeloggt, wird ihm ein bereits ausgefülltes Überweisungsformular für den Online-Einkauf angezeigt, das er mit einer TAN bestätigen muss.
Der Online-Händler erhält nach erfolgreicher Überweisung eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie seitens der Bank. Zudem ist das Verfahren mit der giropay-ID, einer Altersverifikation über das TAN-Verfahren, kombinierbar.
Für giropay ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich, aber der Käufer muss Kunde einer der am System teilnehmenden Banken sein. Dazu gehören die Postbank, viele Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie einige Direkt- und Privatbanken. Das System wird als Bezahlmethode sowohl direkt von Online-Shops als auch von anderen Zahlungsdienstleistern wie Paypal eingesetzt.
Sofort-Überweisung von Klarna
Klarna
Die "Sofort-Überweisung" des Anbieters Sofort (früher: sofortüberweisung.de, seit 2014 ein Unternehmen der schwedischen Klarna-Gruppe) erfordert keine Registrierung oder Einrichtung eines virtuellen Kontos und ist mit einer Vielzahl von Banken nutzbar. Wer ein Girokonto bei einer Bank hat, die nicht an giropay teilnimmt, kann alternativ auf diesen Bezahldienst zurückgreifen.
Überwiegend ist die Sofort-Überweisung kostenlos. Nach Auskunft des Unternehmens gewähren einige Online-Händler sogar Rabatte und Vergünstigungen, darüber hinaus entfallen gegebenenfalls Gebühren, die bei der Zahlung per Kreditkarte oder PayPal anfallen würden. Durch eine frühzeitige Zahlungsbestätigung an den Händler soll zudem der Lieferprozess beschleunigt werden.
Allerdings ist der Payment-Dienst von Sofort etwas umstritten. Denn im Gegensatz zu giropay gibt der Käufer beim Online-Kauf seine Login-Daten für das Online-Banking sowie eine TAN nicht auf der Webseite seiner eigenen Bank ein, sondern in einem Web-Formular von Sofort. Die Daten werden dann verschlüsselt an die Bank des Kunden weitergeleitet und dadurch eine Überweisung des Kaufbetrags vom Girokonto an den Online-Händler ausgelöst.
Zahlverfahren von Sofort wiederholt in der Kritik
Einige etablierte Banken kritisierten dieses Verfahren der Sofort-Überweisung mit der Begründung, es verstoße gegen die damals übliche AGB-Klausel der Banken, die Kunden untersagte, Login-Daten oder TAN an Dritte weiterzugeben. Die giropay GmbH hatte deswegen im Oktober 2010 eine Klage gegen die Sofort (früher: Payment Network AG) wegen unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Im Oktober 2010 hatte sich das Bundeskartellamt eingeschaltet, das Verhalten giropays als "kartellrechtswidrig" eingestuft sowie die AGB-Klauseln der Banken kritisiert - der Verkündungstermin für das Urteil des Landgerichts Köln wurde damit aufgehoben. Nachfolgend änderten die meisten Banken ihre AGB. In Hinsicht auf Sicherheitsbedenken betont Sofort, dass die TAN-Eingabe noch nie zu einem Betrugsfall geführt habe und wirbt mit einer Freistellung möglicher Vermögensschäden im Missbrauchsfall.
Im Juni 2015 entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Sofort-Überweisung beim Online-Bezahlen als einzig kostenlose Zahlungsvariante unzumutbar ist und daher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben immer mindestens eine weitere zumutbare Gratis-Zahlungsart angeboten werden muss. Die Begründung des Urteils verweist neben den bereits benannten Sicherheitsbedenken zusätzlich auf Datenschutzlücken: So werden von einem Dritten umfassende Kontoinformationen abgefragt (unter anderem der Kontostand, die Umsätze der letzten 30 Tage und der gewährte Kreditrahmen), und zwar ohne den Kunden explizit darüber zu informieren.
Weitere Anbieter von Online-Bezahlverfahren
Neben PayPal und paysafecard gibt es natürlich auch noch weitere Online-Zahlungsdienstleister.
Im Februar 2013 übernahm der britische Anbieter Skrill die Paysafecard Group und integrierte damit die anonyme Prepaid-Lösung in sein E-Wallet-Angebot: Dieses beinhaltet sowohl den Geldversand per E-Mail als auch eine eigene Skrill PrePaid-MasterCard.
Die deutschen Sparkassen sowie die führenden privaten und genossenschaftliche Banken boten seit 2015 mit paydirekt einen Bezahldienst, der auf den Umweg über einen Drittanbieter verzichtete und Online-Zahlungen direkt vom Girokonto abbuchte. Die Registrierung mit Benutzername und Passwort erfolgte über das Online-Banking der jeweiligen Bank. Im Dezember 2020 hat die paydirekt GmbH die giropay GmbH übernommen. Zusammen mit Kwitt wurden alle genannten unter dem Namen giropay zusammengeführt.
Bezahlen mit dem Handy
Inzwischen ist auch das Bezahlen mit dem Handy auf dem Vormarsch, auch wenn sich nach wie vor noch kein System im stationären Handel durchsetzen konnte. Weitere Informationen zum Mobile Payment haben wir für Sie in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt.
Mit dem Carrier-Billing ist es möglich, Einkäufe in Appstores und In-App-Käufe auf dem Smartphone über die Mobilfunk-Rechnung oder das Prepaid-Guthaben zu bezahlen. In unserem Ratgeber können Sie nachlesen, in welchen Appstores Sie über die Handy-Rechnung bezahlen können. Zudem haben wir einen umfassenden Überblick über Bezahlmethoden in den Appstores erstellt.
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