BNetzA: Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung
Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung
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Unerwünschte Werbeanrufe passieren in Deutschland trotz eines seit Jahren geltenden Verbots immer wieder - Telefonwerbung ist aber kein Kavaliersdelikt. Insbesondere dann, wenn sich Beschwerden über einen Anbieter häufen, greift die Bundesnetzagentur durch. 2017 war beispielsweise schon einmal ein Bußgeld gegen E.ON verhängt worden.
Nun hat es mit innogy ein Unternehmen getroffen, das inzwischen zu E.ON gehört. Ein aufmerksamer Leser informierte uns über seine Beschwerde - die BNetzA bestätigte den Fall.
BNetzA geht Beschwerden mehrerer Verbraucher nach
Bußgeld gegen innogy wegen Telefonwerbung
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Der teltarif.de-Leser hatte offenbar bei der BNetzA eine Beschwerde gegen innogy wegen Telefonwerbung eingereicht. Hierfür hält die Behörde ein Beschwerdeformular bereit [Link entfernt]
. Am 10. Dezember erhielt er dann eine Mail von der Bundesnetzagentur mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr W., Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden. Unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren gegen die Innogy SE (vormals RWE Vertrieb AG) eingeleitet und ein Bußgeld in Höhe von 282 500 Euro verhängt. Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht Bonn entscheiden würde. Die Ermittlungen gegen die gesondert verfolgten von der Innogy SE beauftragten Call-Center dauern noch an. Für Ihre mitgeteilten Informationen möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur auf Ihre Hilfe angewiesen. Sollten Sie erneut auf gleichgelagerte Sachverhalte aufmerksam werden, zögern Sie bitte nicht, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
innogy hat bis jetzt keinen Widerspruch eingelegt
Als teltarif.de bei der BNetzA in dieser Sache nachfragte, wollten wir wissen, was die Formulierung "unter anderem auch wegen Ihrer Beschwerde" zu bedeuten haben. Ein BNetzA-Sprecher teilte uns daraufhin mit, dass "eine größere Anzahl von Beschwerden" Gegenstand des Verfahrens wegen unerlaubter Telefonwerbung gegen Innogy gewesen sei. Im laufenden Verfahren könnten jedoch keine Auskünfte darüber erteilt werden, um welche Call-Center es sich konkret handele.
Auf unsere Frage, ob innogy bereits von der Möglichkeit des Einspruchs Gebrauch gemacht habe, schrieb der Sprecher: "Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Die Möglichkeit eines Einspruchs besteht. Bislang liegt kein Einspruch des Unternehmens vor."
Für unerlaubte Telefonwerbung drohen drastische Strafen. Diese können aber nur verhängt werden, wenn Verbraucher die Anrufe auch konsequent melden.