Falsche Telekom-Rechnung: So reagieren Sie richtig
Die Situation erleben viele Telefon-Kunden: Sie sehen sich ihre Telefonrechnung an und finden unerklärliche Posten darauf. Nach den eigenen Vorstellungen sollten die Minutenpreise eigentlich wesentlich günstiger gewesen sein. Oder aber es sind Verbindungen oder Dienstleistungen aufgeführt, an die man sich nicht erinnern kann. Dies ist insbesondere dann ärgerlich, wenn man keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat. Über die Rechnung der Deutschen Telekom werden zudem Gespräche verschiedener Call-by-Call-Anbieter abgerechnet. Was kann man nun machen, wenn Gespräche von Drittanbietern falsch abgerechnet wurden? Auf dieser Seite werden einige der häufig gestellten Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Welche Rechnungsposten werden über die Telekom abgerechnet?
Die Telekom rechnet neben den eigenen Verbindungen und Grundgebühren auch verschiedene Call-by-Call-, Internet-by-Call- und Mehrwertdienste-Anbieter ab. Die Deutsche Telekom AG ist für die Rechnungsstellung und den Ersteinzug der Rechnungsbeträge verantwortlich. Der einzelne Call-by-Call-Anbieter kennt seine Kunden in der Regel nicht, sondern nur dessen Telefonnummer. Auch wäre es für die einzelnen Call-by-Call-Anbieter unwirtschaftlich, ihren Kunden eigene Rechnungen über Cent-Beträge zu schicken.
An wen wende ich mich bei Fehlern?
Falsche Telekom-Rechnung: So reagieren Sie richtig
Bild: teltarif.de
Das kommt darauf an, wo der Fehler liegt. Die Telekom ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Fehlern, die von Dritten - wie Call-by-Call-Anbietern - gemacht wurden. Die Telekom erhält von den Anbietern nur die Abrechnungen und gibt diese an die Kunden weiter. Auch auf der Mobilfunkrechnung können Posten von Drittanbietern wie Abos auftreten, die Sie auf Wunsch über eine Drittanbietersperre abstellen können, hierfür ist die Telekom zuständig, nicht der Drittanbieter.
Unter der Überschrift "Beträge anderer Anbieter" finden sich die Abrechnungen für andere Unternehmen. An gleicher Stelle finden Sie auch die Kontaktdaten der entsprechenden Anbieter für Fragen/Reklamationen zur Rechnung. Einige Anbieter haben dabei einen gemeinsamen Inkasso-Dienstleister wie z.B. Nexnet dazwischengeschaltet. Diese Abrechnungsdienstleister bearbeiten die Einwendungen verschiedener Telefonanbieter gebündelt.
Ist die Grundgebühr falsch oder sind Telekomverbindungen falsch berechnet, ist der richtige Ansprechpartner natürlich die Telekom selbst. Die zuständige Niederlassung und die Telefonnummern der Telekom finden sich oben auf der Rechnung.
Ich halte Verbindungen für falsch, habe jedoch keinen Einzelverbindungsnachweis.
Das macht nichts. Wenn Sie Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung
gestellten Verbindungsentgelte haben, ist der Anbieter verpflichtet,
einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen, der die einzelnen Verbindungsdaten aufschlüsselt.
Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
- Hat der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt die gekürzte Speicherung oder gar die sofortige Löschung der Daten nach Rechnungsstellung verlangt, besteht eine Pflicht zur nachträglichen Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises nur im Umfang der noch vorhandenen Daten. Meistens werden die Daten vereinbarungsgemäß nach 80 Tagen gelöscht.
- Ebenso wird durch Regelungen des Datenschutzes eine Grenze gezogen. Mussten die Daten aber gelöscht werden, besteht für den Anbieter auch keine Pflicht mehr, einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen. Der Anbieter muss in der Rechnung jedoch in drucktechnisch deutlich gestalteter Form darauf hingewiesen haben.
Auf der nächsten Seite erfahren Sie unter anderem, wie Sie bei falschen Rechnungen richtig vorgehen und wer im Streitfall was beweisen muss.
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