Die Bundesnetzagentur: Hüterin des Wettbewerbs
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Foto: Bundesnetzagentur
Seit Juli 2005 heißt der deutsche
Regulierer für den Telefonmarkt nicht mehr Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP), sondern Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Wie der Name
schon verrät, hat sich der Aufgabenbereich der Behörde über den
Telekommunikationsbereich und das Postwesen hinaus ausgedehnt. Die
Bundesnetzagentur ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit mit Sitz in Bonn angesiedelt und hat die Aufgabe, durch
Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf den
entsprechenden Märkten und für die Einhaltung der Verordnungen der
entsprechenden Gesetze, wie beispielsweise des Telekommunikationsgesetz (TKG),
zu sorgen.
Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Foto: Bundesnetzagentur
"Wir wollen die Chance für mehr Wettbewerb in allen Netzen, die sich durch
natürliche Monopolstrukturen oder durch Engpässe kennzeichnen, nutzen und dabei
unsere gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen", formulierte der erste Präsident
Matthias Kurth zum Start der Bundesnetzagentur die allgemeinen Ziele der
Bundesbehörde. Kurth war zuvor bereits seit 2001 Präsident der Vorgängerbehörde
RegTP. Kunden und Verbraucher sollen im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen, denn
Regulierung sei kein Selbstzweck, sondern ziele auf funktionsfähigen Wettbewerb
sowie günstige Qualitätsprodukte und Angebote. Lösungen sollen im Dialog mit den
Marktteilnehmern entwickelt werden. Dazu führt die Bundesnetzagentur zu
anstehenden Problemen Anhörungen unter den betroffenen Firmen durch, die dadurch ihre Sicht der Dinge und ihre Wünsche darlegen können.
Die Bundesnetzagentur hat auch Sanktionsmöglichkeiten
Das Logo der Bundesnetzagentur
Im Bereich Telekommunikation soll die Agentur den chancengleichen und
funktionsfähigen Wettbewerb sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit
Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gewährleisten,
Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen fördern und für die
effiziente und störungsfreie Nutzung von Funk-Frequenzen sorgen. Dazu trägt sie zu
Lösungen von Fragen im Rahmen der Standardisierung bei, verwaltet Frequenzen und
Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät Bürger über neue
Regelungen und deren Auswirkungen.
Zur Durchsetzung der Regulierungsziele besitzt die Bundesnetzagentur auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten. Ihre Regulierungsentscheidungen werden in allen Bereichen durch Beschlusskammern gefasst, an denen sich die unmittelbar betroffenen Unternehmen bei Verfahren beteiligen lassen können.
Hilfe und Informationen für den Verbraucher
Auch Verbraucher können sich direkt an die Außenstellen der Bundesnetzagentur wenden. Der Verbraucherservice der Behörde liefert Verbrauchern allgemeine Informationen zum Telekommunikationsmarkt und Hilfe bei Schwierigkeiten mit dem Telekommunikationsanbieter. Unter anderem wird besonders auf die Bereiche Dialer, Spam und Rufnummern-Missbrauch eingegangen. Zudem erhalten Interessierte Informationen zu aktuellen Themen und Antworten auf konkrete Anfragen oder Beschwerden. Die Regulierungsbehörde hat auch eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese können Verbraucher zur Streitbeilegung anrufen, wenn Rechte aus der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verletzt worden sind.
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