So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone
Wer kennt sie nicht, die Werbung für Mobilfunkverträge: "Smartphone für 1 Euro", "keine Grundgebühr", "Handy umsonst". So oder so ähnlich finden sich Angebote in Zeitschriften, im Fernsehen oder im Internet. In der Regel folgen dann hinter den sensationellen Preisen diverse Fußnoten mit dem "Kleingedruckten".
Damit Sie nicht darauf hereinfallen, zeigen wir Ihnen auf der ersten Seite dieses Ratgebers typische
Tücken in den Angeboten der Mobilfunk-Provider. Auf der zweiten Seite geht es dann um versteckte Kostenfallen, die bei der Benutzung des Handy-Tarifs auftreten können.
Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden
Bild: teltarif.de
Handy mit Vertrag: Nachrechnen hilft
Bei Vertragsabschluss werben viele Anbieter mit Handys und Smartphones für 1 Euro oder zumindest sehr günstigen Preisen, doch hier lohnt das Nachrechnen: Solche Handys werden über die Grundgebühr abbezahlt, sodass der sofortige Kauf des entsprechenden Gerätes bei einem freien Händler unterm Strich günstiger sein kann - wenngleich hier natürlich die Einmalzahlung höher ist.
Gehen Sie bei einem günstig klingenden Angebot also folgendermaßen vor. Multiplizieren Sie den monatlichen Hardware-Aufpreis mit 24 (Monaten) und addieren Sie die einmalige Anzahlung hinzu. Das ist der Preis, den Sie bei diesem Provider für das Gerät bezahlen. Suchen Sie sich dann auf unserer Übersicht der Preisvergleichs-Portale einen Preisvergleich im Internet und geben Sie dort die Modellbezeichnung des Geräts ein. Wird dort bei einem Händler ein günstigerer Preis angezeigt als der, den Sie gerade berechnet haben, sollten Sie Tarif und Gerät getrennt kaufen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Handy-Tarif mit Smartphone kostet 39,99 Euro monatlich, davon sind 19,99 Euro für den Tarif und 20 Euro für das Handy. Außerdem will der Händler eine einmalige Anzahlung von 25 Euro. Für das Handy bezahlen Sie also 24 mal 20 Euro plus einmal 25 Euro, ergibt insgesamt 505 Euro. Liegen bei Online-Händlern alle Preise für das Gerät über 505 Euro, ist das ein gutes Angebot. Liegen sie alle darunter, kaufen Sie Smartphone und Tarif lieber getrennt.
Und den günstigsten Handy-Tarif finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.
Versprechungen am Telefon nicht eingehalten
Bislang war es gang und gäbe, dass Verbraucher sich bei der Hotline ihres Providers ein Angebot einholen wollten - und der Kundenbetreuer schaltete sofort einen wirksamen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauftragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derartigen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gesetzgeber drehte den Spieß nun aber um: Nach einem neuen Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertragszusammenfassung in Textform aushändigen.
War das vor Vertragsschluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unverzüglich nachgeholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Textform (zum Beispiel per E-Mail) genehmigen. Hat der Interessent diese schriftliche Einwilligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abgeschlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wertersatz mehr, falls er bereits Telekommunikationsleistungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war. Bezahlen Sie also keineswegs für einen illegal untergeschobenen Vertrag.
Datenautomatik nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens
Bei manchen Smartphone-Tarifen ist eine Datenautomatik eingestellt, die bis zu dreimal pro Monat kostenpflichtig Datenvolumen nachbucht, wenn das tarifliche Inklusivvolumen verbraucht ist. Wer das nicht möchte, sollte einen Tarif ohne Datenautomatik oder mit abschaltbarer Datenautomatik wählen. Die Datenautomatik kann in der Regel im Online-Kundencenter abgestellt werden.
Auslandstelefonate: Preise prüfen
Für den Aufenthalt mit dem deutschen Handy im EU-Ausland gilt das EU-Roaming. In den Tarifübersichten der Mobilfunk-Betreiber finden sich meistens erst auf den zweiten Blick Preise für Anrufe von Deutschland ins Ausland - denn das zählt nicht als Roaming. Für Telefonate ins EU-Ausland hat die EU eine Obergrenze festgelegt. Wer aber ab und an Telefonate ins außereuropäische Ausland führt, sollte auch die betreffenden Konditionen überprüfen, da es hier große Unterschiede gibt. Eine Alternative ist das Telefonieren ins Ausland über Smartphone-Messenger. Alle Möglichkeiten, günstig oder sogar kostenlos ins Ausland zu telefonieren, haben wir in unserer Übersicht für günstige Auslandstelefonate zusammengestellt.
Und auch beim Aufenthalt im außereuropäischen Ausland gelten je nach Anbieter unterschiedliche Konditionen für Telefonate und Daten-Roaming. Wer im Ausland viel telefonieren oder das mobile Internet nutzen will, für den kann sich die Anschaffung einer lokalen Prepaid-Karte im Gastland oder einer Roaming-SIM lohnen. Mehr zum Telefonieren im Ausland erfahren Sie in unserem Reise-Ratgeber.
Die Vertragswechsel-Tricks
Sie entschließen sich für einen bestimmten Tarif mit einer recht niedrigen monatlichen Grundgebühr. Mit der Zeit merken Sie aber, dass Sie sich von vornherein verschätzt haben oder Ihr monatlicher Daten-Verbrauch steigt. Ein Tarifwechsel macht also Sinn - doch Vorsicht: Unter Umständen berechnet Ihnen der Anbieter hierfür eine hohe Wechselgebühr. Dass bei einem Tarifwechsel sofort eine neue 24-monatige Laufzeit beginnt, ist nicht in jedem Fall erlaubt.
Die von der Bundesnetzagentur zwischenzeitlich gedeckelte Gebühr für die Portierung der Rufnummer wurde inzwischen ganz abgeschafft - Endkunden darf für eine Rufnummernportierung keine Gebühr mehr berechnet werden. Protestieren Sie dagegen, falls dafür weiterhin eine Berechnung erfolgen sollte.
Der Takt bei Prepaid-Karten
Heutzutage sind Tarife mit Allnet-Flats die Regel, es gibt aber immer noch Wenigtelefonierer, die eine Prepaid-Karte mit Abrechnung pro Minute, SMS und Tagesflat fürs mobile Internet benutzen.
Während manches Angebot mit einer Telefonie-Abrechnung im 60/1- oder 60/10-Takt daherkommt, finden sich bei anderen Anbietern auch ungünstigere Takte, etwa der 60/30-Takt oder der Minuten-Takt, der vor allem kürzere Gespräche erheblich verteuert.
Von der teuren Daten-Abrechnung pro MB haben sich zwar die meisten Prepaid-Anbieter inzwischen verabschiedet, es gibt aber immer noch Prepaidkarten, bei denen durch eine tägliche Buchung einer Tagesflat das Guthaben ganz schnell aufgezehrt werden kann, wenn keine vierwöchige Daten-Option gebucht ist und aus Versehen die mobile Internet-Verbindung des Smartphones aktiviert wurde. Im schlimmsten Fall werden 28 Tagesflats gebucht, was deutlich teurer ist als eine Datenoption mit Vier-Wochen-Abrechnung.
Ende des Vertrages und Kündigungsfrist nicht verpassen
Wer gerade einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abschließt, denkt meistens nicht sofort an dessen Ende. Sollten Sie aber: Der Kunde muss natürlich selbst darauf achten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, wenn er den Anbieter oder Tarif wechseln möchte. Wer ganz sicher gehen will, kündigt gleich nach Vertragsabschluss und lässt sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Der Provider muss im Kundencenter aber auch das späteste Kündigungsdatum und das Enddatum des Vertrags nennen.
Das ist vor allem dann wichtig, wenn nach Ablauf von 24 Monaten Rabatte oder andere Vergünstigungen wegfallen und die monatlichen Kosten ab dem 25. Vertragsmonat steigen. Ist die Mindestvertragslaufzeit des 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser aber nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge.
Doch auch wenn Sie beim Vertragsabschluss auf alles geachtet und alle Klippen umschifft haben: Auch bei einem laufenden Handy-Vertrag drohen Kostenfallen - beispielsweise sogar im EU-Ausland. Hierzu lesen Sie mehr auf der zweiten Seite unseres Ratgebers zu Kostenfallen.
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