So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone
Wer kennt sie nicht, die Werbung für Mobilfunkverträge: "Smartphone für 1 Euro", "keine Grundgebühr", "Handy umsonst". So oder so ähnlich finden sich Angebote in Zeitschriften, im Fernsehen oder im Internet. In der Regel folgen dann hinter den sensationellen Preisen diverse Fußnoten mit dem "Kleingedruckten".
Damit Sie nicht darauf hereinfallen, zeigen wir Ihnen auf der ersten Seite dieses Ratgebers typische
Tücken in den Angeboten der Mobilfunk-Provider. Auf der zweiten Seite geht es dann um versteckte Kostenfallen, die bei der Benutzung des Handy-Tarifs auftreten können.
Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden
Bild: teltarif.de
Handy mit Vertrag: Nachrechnen hilft
Bei Vertragsabschluss werben viele Anbieter mit Handys und Smartphones für 1 Euro oder zumindest sehr günstigen Preisen, doch hier lohnt das Nachrechnen: Solche Handys werden über die Grundgebühr abbezahlt, sodass der sofortige Kauf des entsprechenden Gerätes bei einem freien Händler unterm Strich günstiger sein kann - wenngleich hier natürlich die Einmalzahlung höher ist.
Gehen Sie bei einem günstig klingenden Angebot also folgendermaßen vor. Multiplizieren Sie den monatlichen Hardware-Aufpreis mit 24 (Monaten) und addieren Sie die einmalige Anzahlung hinzu. Das ist der Preis, den Sie bei diesem Provider für das Gerät bezahlen. Suchen Sie sich dann auf unserer Übersicht der Preisvergleichs-Portale einen Preisvergleich im Internet und geben Sie dort die Modellbezeichnung des Geräts ein. Wird dort bei einem Händler ein günstigerer Preis angezeigt als der, den Sie gerade berechnet haben, sollten Sie Tarif und Gerät getrennt kaufen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Handy-Tarif mit Smartphone kostet 39,99 Euro monatlich, davon sind 19,99 Euro für den Tarif und 20 Euro für das Handy. Außerdem will der Händler eine einmalige Anzahlung von 25 Euro. Für das Handy bezahlen Sie also 24 mal 20 Euro plus einmal 25 Euro, ergibt insgesamt 505 Euro. Liegen bei Online-Händlern alle Preise für das Gerät über 505 Euro, ist das ein gutes Angebot. Liegen sie alle darunter, kaufen Sie Smartphone und Tarif lieber getrennt.
Und den günstigsten Handy-Tarif finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.
Versprechungen am Telefon nicht eingehalten
Bislang war es gang und gäbe, dass Verbraucher sich bei der Hotline ihres Providers ein Angebot einholen wollten - und der Kundenbetreuer schaltete sofort einen wirksamen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauftragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derartigen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Gesetzgeber drehte den Spieß nun aber um: Nach einem neuen Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertragszusammenfassung in Textform aushändigen.
War das vor Vertragsschluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unverzüglich nachgeholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Textform (zum Beispiel per E-Mail) genehmigen. Hat der Interessent diese schriftliche Einwilligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abgeschlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wertersatz mehr, falls er bereits Telekommunikationsleistungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war. Bezahlen Sie also keineswegs für einen illegal untergeschobenen Vertrag.
Datenautomatik nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens
Bei manchen Smartphone-Tarifen ist eine Datenautomatik eingestellt, die bis zu dreimal pro Monat kostenpflichtig Datenvolumen nachbucht, wenn das tarifliche Inklusivvolumen verbraucht ist. Wer das nicht möchte, sollte einen Tarif ohne Datenautomatik oder mit abschaltbarer Datenautomatik wählen. Die Datenautomatik kann in der Regel im Online-Kundencenter abgestellt werden.
Auslandstelefonate: Preise prüfen
Für den Aufenthalt mit dem deutschen Handy im EU-Ausland gilt das EU-Roaming. In den Tarifübersichten der Mobilfunk-Betreiber finden sich meistens erst auf den zweiten Blick Preise für Anrufe von Deutschland ins Ausland - denn das zählt nicht als Roaming. Für Telefonate ins EU-Ausland hat die EU eine Obergrenze festgelegt. Wer aber ab und an Telefonate ins außereuropäische Ausland führt, sollte auch die betreffenden Konditionen überprüfen, da es hier große Unterschiede gibt. Eine Alternative ist das Telefonieren ins Ausland über Smartphone-Messenger. Alle Möglichkeiten, günstig oder sogar kostenlos ins Ausland zu telefonieren, haben wir in unserer Übersicht für günstige Auslandstelefonate zusammengestellt.
Und auch beim Aufenthalt im außereuropäischen Ausland gelten je nach Anbieter unterschiedliche Konditionen für Telefonate und Daten-Roaming. Wer im Ausland viel telefonieren oder das mobile Internet nutzen will, für den kann sich die Anschaffung einer lokalen Prepaid-Karte im Gastland oder einer Roaming-SIM lohnen. Mehr zum Telefonieren im Ausland erfahren Sie in unserem Reise-Ratgeber.
Die Vertragswechsel-Tricks
Sie entschließen sich für einen bestimmten Tarif mit einer recht niedrigen monatlichen Grundgebühr. Mit der Zeit merken Sie aber, dass Sie sich von vornherein verschätzt haben oder Ihr monatlicher Daten-Verbrauch steigt. Ein Tarifwechsel macht also Sinn - doch Vorsicht: Unter Umständen berechnet Ihnen der Anbieter hierfür eine hohe Wechselgebühr. Dass bei einem Tarifwechsel sofort eine neue 24-monatige Laufzeit beginnt, ist nicht in jedem Fall erlaubt.
Die von der Bundesnetzagentur zwischenzeitlich gedeckelte Gebühr für die Portierung der Rufnummer wurde inzwischen ganz abgeschafft - Endkunden darf für eine Rufnummernportierung keine Gebühr mehr berechnet werden. Protestieren Sie dagegen, falls dafür weiterhin eine Berechnung erfolgen sollte.
Der Takt bei Prepaid-Karten
Heutzutage sind Tarife mit Allnet-Flats die Regel, es gibt aber immer noch Wenigtelefonierer, die eine Prepaid-Karte mit Abrechnung pro Minute, SMS und Tagesflat fürs mobile Internet benutzen.
Während manches Angebot mit einer Telefonie-Abrechnung im 60/1- oder 60/10-Takt daherkommt, finden sich bei anderen Anbietern auch ungünstigere Takte, etwa der 60/30-Takt oder der Minuten-Takt, der vor allem kürzere Gespräche erheblich verteuert.
Von der teuren Daten-Abrechnung pro MB haben sich zwar die meisten Prepaid-Anbieter inzwischen verabschiedet, es gibt aber immer noch Prepaidkarten, bei denen durch eine tägliche Buchung einer Tagesflat das Guthaben ganz schnell aufgezehrt werden kann, wenn keine vierwöchige Daten-Option gebucht ist und aus Versehen die mobile Internet-Verbindung des Smartphones aktiviert wurde. Im schlimmsten Fall werden 28 Tagesflats gebucht, was deutlich teurer ist als eine Datenoption mit Vier-Wochen-Abrechnung.
Ende des Vertrages und Kündigungsfrist nicht verpassen
Wer gerade einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abschließt, denkt meistens nicht sofort an dessen Ende. Sollten Sie aber: Der Kunde muss natürlich selbst darauf achten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen, wenn er den Anbieter oder Tarif wechseln möchte. Wer ganz sicher gehen will, kündigt gleich nach Vertragsabschluss und lässt sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Der Provider muss im Kundencenter aber auch das späteste Kündigungsdatum und das Enddatum des Vertrags nennen.
Das ist vor allem dann wichtig, wenn nach Ablauf von 24 Monaten Rabatte oder andere Vergünstigungen wegfallen und die monatlichen Kosten ab dem 25. Vertragsmonat steigen. Ist die Mindestvertragslaufzeit des 24-Monats-Vertrags abgelaufen, darf sich dieser aber nicht mehr automatisch und ungefragt um weitere 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge.
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Kostenfallen nach Vertragsabschluss
Wer einen Handy-Vertrag abgeschlossen oder eine Prepaidkarte gekauft und möglicherweise eine Smartphone-Option gebucht hat, wiegt sich oft in einer falschen Sicherheit. Denn es ist immer noch eine Unsitte, dass zahlreiche Provider den Begriff "Flatrate" benutzen, ohne dass wirklich alle Leistungen im Tarif eingeschlossen sind.
Auf dieser zweiten Seite unseres Ratgebers gehen wir also darauf ein, was möglicherweise in Flatrates nicht enthalten ist und welche Kostenfallen in einem laufenden Vertrag noch drohen können.
Telefonate in der Flatrate nicht enthalten
"Ich habe eine Allnet-Flat und kann damit innerhalb Deutschlands überallhin ohne Aufpreis telefonieren": Das kann ein großer Trugschluss sein. Dass Telefonate zu 0180- und 0900-Nummern nicht in Flatrates enthalten sind, ist den meisten Kunden bewusst.
Dass aber auch Telefonate zu Sonderrufnummern mit den Vorwahlen 032 oder 0700 nicht in Flatrates enthalten sind, wissen schon deutlich weniger Verbraucher. Immerhin dürfen zu diesen beiden Vorwahlen inzwischen nur noch maximal 9 Cent pro Minute berechnet werden, egal ob vom Festnetz oder Handy aus. Fast gänzlich unbekannt ist: Einige Provider berechnen sogar teure Minutengebühren zu regulären Festnetznummern, wenn diese Nummer einem Dienst für Telefonkonferenzen gehört. Fragen Sie vor der Nutzung von Konferenzdiensten also sicherheitshalber beim Provider nach, ob diese extra berechnet werden, oder nutzen Sie alternativ Video-Konferenzen über das Internet.
Zu wenig Prepaid-Guthaben - in Basistarif gerutscht
Wer auf seiner Prepaidkarte eine Smartphone- oder Datenoption gebucht hat, kann sich darauf verlassen, dass innerhalb eines vierwöchigen Abrechnungszeitraums die Konditionen dieser Option gelten. Sie gelten aber nur dann automatisch weiter, wenn genügend Guthaben auf der Prepaidkarte ist. Eine wirkliche Sicherheit hat man also nur, wenn man entweder manuell immer rechtzeitig das Guthaben für die nächsten ein bis zwei Abrechnungsperioden auflädt oder im Kundencenter die automatische Guthabenaufladung mittels SEPA-Lastschrift einrichtet.
Ist nicht genügend Guthaben für die erneute Buchung der Option vorhanden, schaltet die Prepaidkarte in der Regel automatisch zurück in den Basistarif, in dem Telefonate, SMS einzeln und das mobile Internet per Tagesflat berechnet werden - und damit ist das verbleibende Restguthaben dann meist sehr schnell aufgebraucht.
Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen
Fotos: Henrik Andersen - fotolia.com/teltarif.de, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Ausnahmen beim Roaming auch in der EU
Dass mobiles Telefonieren und Surfen außerhalb der EU sehr teuer sein kann, darauf haben wir bereits auf der ersten Seite hingewiesen. Doch es gibt auch im EU-Roaming, bei dem normalerweise keine Zusatzkosten anfallen sollten, böse Kostenfallen. Aufpassen sollte, wer in einem Flugzeug oder auf einem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre unterwegs ist. Die Airlines und Reedereien betreiben an Bord eigene Mobilfunknetze, für die hohe Zusatzkosten anfallen - diese Netze sind nicht ins EU-Roaming eingeschlossen, auch wenn das Schiff oder Flugzeug nur in der EU unterwegs ist. Mehr dazu lesen Sie in unseren beiden separaten Ratgebern:
- Kostenfalle Handy-Nutzung auf Kreuzfahrtschiff und Fähre
- Vorsicht: Handy-Nutzung im Flugzeug kann teuer werden
Aufgrund regulatorischer Vorgaben steht möglicherweise nicht das komplette innerdeutsche Datenvolumen im EU-Ausland zur Verfügung. Darüber hinaus gilt das EU-Roaming nur bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland, nicht bei Daueraufenthalten. Davon betroffen sind beispielsweise Kunden einer in Deutschland unlimitierten mobilen Internet-Flatrate. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zur Fair-Use-Grenze in der EU. Weitere bekannte Kostenfallen im Ausland sind:
- Schweiz nicht im EU-Roaming enthalten
- Kostenfalle mit WiFi Calling im Roaming
- Nutzung der Mailbox außerhalb der EU
Lockanrufe und Lock-SMS
Ihr Handy wird kurz "angeklingelt", doch schon hat der Anrufer wieder aufgelegt. Das Display zeigt die bekannte Nachricht "1 Anruf in Abwesenheit" - ein Blick auf die Nummer des Anrufers zeigt eine Rufnummer mit einer innerdeutschen Sonderrufnummer oder gar einer Auslands-Vorwahl. Die Anrufer spekulieren dann auf die Neugier des Handy-Nutzers.
Diese Neugierde "wer hat mich da gerade angerufen" kann aber sehr teuer werden: Vermeiden Sie den Rückruf auf einen derartigen Ping-Anruf vor allem auch, wenn die Rufnummer per SMS oder Messenger übermittelt wurde und Ihnen in der Nachricht ein sagenhafter Gewinn versprochen wird. Dubiose Kurznachrichten oder vermeintliche Flirt-SMS von Absendern, die Sie nicht kennen, sollten Sie ignorieren und löschen.
Immerhin sind Sie durch neuere Regelungen inzwischen etwas besser vor dieser Masche geschützt: Die Anzeige von bestimmten Sonderrufnummern als Rufnummer des Anrufers ist mittlerweile verboten. Die Netzbetreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbrechen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notrufnummern 110, 112 und teure Sonderrufnummern wie 0900 von den Betrügern als Absendernummer signalisiert werden. Künftig dürfen laut der BNetzA deutsche Rufnummern nicht mehr beim Angerufenen angezeigt werden, wenn ein Anruf aus einem ausländischen Telefonnetz kommt. Die Rufnummer des Anrufers muss dann anonymisiert werden (eine Ausnahme bilden Mobilfunknummern). Und bei versehentlichen Anrufen in diverse Länder muss eine Preisansage geschaltet werden, die vor dem hohen Preis warnt - dann können Sie noch schnell vor dem eigentlichen Telefonat auflegen.
Dienste via Kurzwahl-Nummer
Auf der vom Provider ausgegebenen SIM-Karte sind oft Sonderrufnummern in Form von Handy-Kurzwahlen gespeichert, die vermeintlich nützliche Dienste wie Wettervorhersagen, Verkehrsmeldungen oder Auskunftsservices anbieten. Informieren Sie sich im Zweifel auf der Preisliste vorab über deren Kosten, wenn Sie solche Dienste nutzen wollen, denn derartige Dienste können schnell einmal mehrere Euro pro Minute oder Anruf kosten.
In der Mehrzahl sind diese Services ohnehin nutzlos bzw. Relikte aus Zeiten, in denen es derartige Dienste noch nicht kostenlos im Internet gab. Um nicht versehentlich eine dieser teuren Kurzwahlnummern anzuwählen, empfiehlt es sich daher, die voreingestellten Nummern aus dem Nummernspeicher der SIM-Karte zu löschen.
Kurzwahlnummern dürfen weiterhin als Absendernummer angezeigt werden, wenn der Absender hierüber eindeutig identifizierbar ist und keine zweiseitige Kommunikation (z. B. Antwort-SMS) ermöglicht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurzwahlnummer ihres Providers erhalten, in denen ihnen die Höhe des Guthabens oder die Bestätigung einer Guthaben-Aufbuchung mitgeteilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.
Abstimmungen und Quizfragen im Fernsehen
Haben Sie sich auch schon oft über die hanebüchenen Antwortmöglichkeiten bei Quizfragen in TV-Shows amüsiert? Kein Wunder, hier geht es darum, möglichst viele Zuschauer zum Mitmachen zu bewegen. Ein Anruf aus dem Festnetz oder eine SMS-Mitteilung wird meist mit je 49 Cent berechnet - dabei landen Anrufer dann aber oftmals bei einem Anrufbeantworter, der Sie zu einem weiteren Anruf auffordert. Auch das Voten für oder gegen einen Kandidaten bei Castingshows dient dem Zweck, Geld in die Kassen der Sender und Mobilfunkanbieter zu spülen. Bei der Abstimmung per Handy können sogar Kosten bis zu 2,85 Euro pro Minute anfallen. Also vermeiden Sie am besten die Anwahl von 0137-Rufnummern vom Handy aus. Zum 1. April 2022 tritt aber die Regelung in Kraft, dass für Anrufe vom Festnetz oder Handy aus derselbe Preis verlangt werden muss.
Abonnements von "Mehrwertdiensten" rund ums Handy
Da gerade Jugendliche als Zielgruppe für die Mehrwertdienste auserkoren wurden, ist es wichtig, dass sich sowohl die Angesprochenen als auch Eltern über die Angebote und Kosten informieren. Und im Zweifel gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Carrier Billing lässt sich über den Mobilfunkanbieter sperren - per Drittanbietersperre.
Glücklicherweise bieten hierbei einige Provider eine ausgefeilte Version der Drittanbietersperre: Sinnvolle Dienste wie zum Beispiel das Bezahlen von Apps, ÖPNV-Tickets oder Parkscheinen können freigeschaltet bleiben, während unseriöse Dienste wie Abonnements gesperrt werden.
In einem weiteren Ratgeber erläutern wir, wie Sie sich vor Telefon- und Online-Betrug schützen.
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