So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone
Wer einen Handy-Vertrag abgeschlossen oder eine Prepaidkarte gekauft und möglicherweise eine Smartphone-Option gebucht hat, wiegt sich oft in einer falschen Sicherheit. Denn es ist immer noch eine Unsitte, dass zahlreiche Provider den Begriff "Flatrate" benutzen, ohne dass wirklich alle Leistungen im Tarif eingeschlossen sind.
Auf dieser zweiten Seite unseres Ratgebers gehen wir also darauf ein, was möglicherweise in Flatrates nicht enthalten ist und welche Kostenfallen in einem laufenden Vertrag noch drohen können.
Telefonate in der Flatrate nicht enthalten
"Ich habe eine Allnet-Flat und kann damit innerhalb Deutschlands überallhin ohne Aufpreis telefonieren": Das kann ein großer Trugschluss sein. Dass Telefonate zu 0180- und 0900-Nummern nicht in Flatrates enthalten sind, ist den meisten Kunden bewusst.
Dass aber auch Telefonate zu Sonderrufnummern mit den Vorwahlen 032 oder 0700 nicht in Flatrates enthalten sind, wissen schon deutlich weniger Verbraucher. Immerhin dürfen zu diesen beiden Vorwahlen inzwischen nur noch maximal 9 Cent pro Minute berechnet werden, egal ob vom Festnetz oder Handy aus. Fast gänzlich unbekannt ist: Einige Provider berechnen sogar teure Minutengebühren zu regulären Festnetznummern, wenn diese Nummer einem Dienst für Telefonkonferenzen gehört. Fragen Sie vor der Nutzung von Konferenzdiensten also sicherheitshalber beim Provider nach, ob diese extra berechnet werden, oder nutzen Sie alternativ Video-Konferenzen über das Internet.
Zu wenig Prepaid-Guthaben - in Basistarif gerutscht
Wer auf seiner Prepaidkarte eine Smartphone- oder Datenoption gebucht hat, kann sich darauf verlassen, dass innerhalb eines vierwöchigen Abrechnungszeitraums die Konditionen dieser Option gelten. Sie gelten aber nur dann automatisch weiter, wenn genügend Guthaben auf der Prepaidkarte ist. Eine wirkliche Sicherheit hat man also nur, wenn man entweder manuell immer rechtzeitig das Guthaben für die nächsten ein bis zwei Abrechnungsperioden auflädt oder im Kundencenter die automatische Guthabenaufladung mittels SEPA-Lastschrift einrichtet.
Ist nicht genügend Guthaben für die erneute Buchung der Option vorhanden, schaltet die Prepaidkarte in der Regel automatisch zurück in den Basistarif, in dem Telefonate, SMS einzeln und das mobile Internet per Tagesflat berechnet werden - und damit ist das verbleibende Restguthaben dann meist sehr schnell aufgebraucht.
Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen
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Ausnahmen beim Roaming auch in der EU
Dass mobiles Telefonieren und Surfen außerhalb der EU sehr teuer sein kann, darauf haben wir bereits auf der ersten Seite hingewiesen. Doch es gibt auch im EU-Roaming, bei dem normalerweise keine Zusatzkosten anfallen sollten, böse Kostenfallen. Aufpassen sollte, wer in einem Flugzeug oder auf einem Kreuzfahrtschiff oder einer Fähre unterwegs ist. Die Airlines und Reedereien betreiben an Bord eigene Mobilfunknetze, für die hohe Zusatzkosten anfallen - diese Netze sind nicht ins EU-Roaming eingeschlossen, auch wenn das Schiff oder Flugzeug nur in der EU unterwegs ist. Mehr dazu lesen Sie in unseren beiden separaten Ratgebern:
- Kostenfalle Handy-Nutzung auf Kreuzfahrtschiff und Fähre
- Vorsicht: Handy-Nutzung im Flugzeug kann teuer werden
Aufgrund regulatorischer Vorgaben steht möglicherweise nicht das komplette innerdeutsche Datenvolumen im EU-Ausland zur Verfügung. Darüber hinaus gilt das EU-Roaming nur bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland, nicht bei Daueraufenthalten. Davon betroffen sind beispielsweise Kunden einer in Deutschland unlimitierten mobilen Internet-Flatrate. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zur Fair-Use-Grenze in der EU. Weitere bekannte Kostenfallen im Ausland sind:
- Schweiz nicht im EU-Roaming enthalten
- Kostenfalle mit WiFi Calling im Roaming
- Nutzung der Mailbox außerhalb der EU
Lockanrufe und Lock-SMS
Ihr Handy wird kurz "angeklingelt", doch schon hat der Anrufer wieder aufgelegt. Das Display zeigt die bekannte Nachricht "1 Anruf in Abwesenheit" - ein Blick auf die Nummer des Anrufers zeigt eine Rufnummer mit einer innerdeutschen Sonderrufnummer oder gar einer Auslands-Vorwahl. Die Anrufer spekulieren dann auf die Neugier des Handy-Nutzers.
Diese Neugierde "wer hat mich da gerade angerufen" kann aber sehr teuer werden: Vermeiden Sie den Rückruf auf einen derartigen Ping-Anruf vor allem auch, wenn die Rufnummer per SMS oder Messenger übermittelt wurde und Ihnen in der Nachricht ein sagenhafter Gewinn versprochen wird. Dubiose Kurznachrichten oder vermeintliche Flirt-SMS von Absendern, die Sie nicht kennen, sollten Sie ignorieren und löschen.
Immerhin sind Sie durch neuere Regelungen inzwischen etwas besser vor dieser Masche geschützt: Die Anzeige von bestimmten Sonderrufnummern als Rufnummer des Anrufers ist mittlerweile verboten. Die Netzbetreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbrechen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notrufnummern 110, 112 und teure Sonderrufnummern wie 0900 von den Betrügern als Absendernummer signalisiert werden. Künftig dürfen laut der BNetzA deutsche Rufnummern nicht mehr beim Angerufenen angezeigt werden, wenn ein Anruf aus einem ausländischen Telefonnetz kommt. Die Rufnummer des Anrufers muss dann anonymisiert werden (eine Ausnahme bilden Mobilfunknummern). Und bei versehentlichen Anrufen in diverse Länder muss eine Preisansage geschaltet werden, die vor dem hohen Preis warnt - dann können Sie noch schnell vor dem eigentlichen Telefonat auflegen.
Dienste via Kurzwahl-Nummer
Auf der vom Provider ausgegebenen SIM-Karte sind oft Sonderrufnummern in Form von Handy-Kurzwahlen gespeichert, die vermeintlich nützliche Dienste wie Wettervorhersagen, Verkehrsmeldungen oder Auskunftsservices anbieten. Informieren Sie sich im Zweifel auf der Preisliste vorab über deren Kosten, wenn Sie solche Dienste nutzen wollen, denn derartige Dienste können schnell einmal mehrere Euro pro Minute oder Anruf kosten.
In der Mehrzahl sind diese Services ohnehin nutzlos bzw. Relikte aus Zeiten, in denen es derartige Dienste noch nicht kostenlos im Internet gab. Um nicht versehentlich eine dieser teuren Kurzwahlnummern anzuwählen, empfiehlt es sich daher, die voreingestellten Nummern aus dem Nummernspeicher der SIM-Karte zu löschen.
Kurzwahlnummern dürfen weiterhin als Absendernummer angezeigt werden, wenn der Absender hierüber eindeutig identifizierbar ist und keine zweiseitige Kommunikation (z. B. Antwort-SMS) ermöglicht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurzwahlnummer ihres Providers erhalten, in denen ihnen die Höhe des Guthabens oder die Bestätigung einer Guthaben-Aufbuchung mitgeteilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.
Abstimmungen und Quizfragen im Fernsehen
Haben Sie sich auch schon oft über die hanebüchenen Antwortmöglichkeiten bei Quizfragen in TV-Shows amüsiert? Kein Wunder, hier geht es darum, möglichst viele Zuschauer zum Mitmachen zu bewegen. Ein Anruf aus dem Festnetz oder eine SMS-Mitteilung wird meist mit je 49 Cent berechnet - dabei landen Anrufer dann aber oftmals bei einem Anrufbeantworter, der Sie zu einem weiteren Anruf auffordert. Auch das Voten für oder gegen einen Kandidaten bei Castingshows dient dem Zweck, Geld in die Kassen der Sender und Mobilfunkanbieter zu spülen. Bei der Abstimmung per Handy können sogar Kosten bis zu 2,85 Euro pro Minute anfallen. Also vermeiden Sie am besten die Anwahl von 0137-Rufnummern vom Handy aus. Zum 1. April 2022 tritt aber die Regelung in Kraft, dass für Anrufe vom Festnetz oder Handy aus derselbe Preis verlangt werden muss.
Abonnements von "Mehrwertdiensten" rund ums Handy
Da gerade Jugendliche als Zielgruppe für die Mehrwertdienste auserkoren wurden, ist es wichtig, dass sich sowohl die Angesprochenen als auch Eltern über die Angebote und Kosten informieren. Und im Zweifel gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Carrier Billing lässt sich über den Mobilfunkanbieter sperren - per Drittanbietersperre.
Glücklicherweise bieten hierbei einige Provider eine ausgefeilte Version der Drittanbietersperre: Sinnvolle Dienste wie zum Beispiel das Bezahlen von Apps, ÖPNV-Tickets oder Parkscheinen können freigeschaltet bleiben, während unseriöse Dienste wie Abonnements gesperrt werden.
In einem weiteren Ratgeber erläutern wir, wie Sie sich vor Telefon- und Online-Betrug schützen.
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