Handys, Computer und Elektroschrott richtig entsorgen
Handys, Computer und anderen Elektroschrott richtig entsorgen
Fotos: teltarif.de/Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Elektronik steckt in vielerlei Gerätschaften, mit denen wir uns den Alltag erleichtern
oder die Freizeit gestalten - zum Arbeiten oder einfach zur Unterhaltung wird der
PC genutzt, zum Telefonieren und Surfen das Handy, hinzu kommen noch Fernseher, Streaming-Anlage etc.
Der Markt bringt dabei ständig neue Hardware hervor und animiert entsprechend, sich auch mit dem jeweils
Neuesten in puncto Handy, Computer und weiterem einzudecken.
Ist ein Altgerät kaputt, lohnt sich nicht immer eine Reparatur, da diese in eventuell teurer werden kann
als der Kauf eines neuen Gerätes.
Handys, Computer und anderen Elektroschrott richtig entsorgen
Fotos: teltarif.de/Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Mittlerweile hat es sich etabliert, bei Neuanschaffungen zum Beispiel auf den Energieverbrauch zu achten: Hier freut sich nicht nur die Umwelt, sondern langfristig auch der Geldbeutel des Nutzers. Doch Neuanschaffungen sind gleichzeitig auch mit dem Problem der Entsorgung von ausgedienter Ware behaftet, wenn diese nicht noch verschenkt, verkauft oder gestiftet werden soll oder kann - dazu später mehr. Wir nennen Ihnen in einem separaten Ratgeber immerhin zehn Dinge, die Sie mit ausrangierten Smartphones noch tun können.
Hersteller in der Pflicht
Recycling ist ein komplexer und aufwendiger Prozess und wird daher in eigens dafür ausgelegten Anlagen bewältigt. Dies dient einerseits der Rückführung wiederverwertbarer Materialien in die Warenzirkulation und somit der Schonung natürlicher Ressourcen. Aber auch der Schutz der Umwelt vor toxischen und gefährlichen Stoffen wird andererseits maßgeblich durch das Recycling gefördert. Die Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten stehen daher zusehends unter Druck, umweltgerecht und recycelbar zu produzieren.
Seit 2006 ist ihnen nicht nur untersagt, bestimmte gefährliche Stoffe weiter für ihre Produkte zu verwenden. Durch das am 13. August 2005 in Kraft getretene Elektrogesetz (ElektroG) stehen die Elektronikhersteller auch in der Pflicht, defekte Geräte zurückzunehmen und zu recyclen oder eine fachmännische Entsorgung zu garantieren.
Elektroschrott kostenlos abgeben
Sammelkarton für Batterien
Bild: grs-batterien.de
Damit die Hersteller ihrer Pflicht nachkommen können, ist es notwendig, dass die defekten Geräte vom Verbraucher nicht im
Hausmüll entsorgt werden. Doch vor allem Elektro-Kleingeräte wie Toaster oder Wasserkocher landen allzu schnell widerrechtlich
im Restmüll, was für den Verbraucher auch zu einem Bußgeld führen kann.
Stattdessen können Elektrogeräte aus dem Haushalt kostenlos bei kommunalen Sammelstellen der Entsorger abgegeben werden. Einige Gemeinden stellen darüber hinaus spezielle Sammeltonnen für die Elektro-Kleingeräte zur Verfügung. Da sich dieses Vorgehen allerdings regional stark unterscheidet, lohnt es sich im Vorfeld, sich beispielsweise auf der Website oder in der App des örtlichen Entsorgers zu informieren, was in welche Mülltonne geworfen werden darf und wo sich im Wohnort der nächste Recyclinghof befindet. Für ausgediente Batterien und Akkus finden sich zumeist Sammelkisten, die in Supermärkten, Elektronik-Fachgeschäften oder anderen Orten aufgestellt werden.

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Reform des Elektrogerätegesetzes
Mit dem im Oktober 2015 zum ersten Mal novellierten Elektrogerätegesetz (ElektroG2) sind zusätzlich zu den kommunalen Entsorgern auch Großhandel und Fachgeschäfte verpflichtet, dem Verbraucher defekte Elektrogeräte kostenlos abzunehmen. Hierbei können große Altgeräte (mit einer Kantenlänge über 25 cm) kostenlos abgegeben werden, sofern der Kunde ein neues, gleichwertiges Produkt kauft. Was bisher bereits vor allem bei Kühlschränken und Waschmaschinen auf freiwilliger Basis oder kostenpflichtig in einigen Geschäften betrieben wurde, ist somit seither für den Verbraucher flächendeckend kostenlos. Bei kleineren Elektrogeräten ist der Händler in jedem Fall verpflichtet, für die Entsorgung des Produkts zu sorgen, auch wenn der Verbraucher nicht vorhat, etwas zu kaufen. Ob noch ein Kassenzettel für das Produkt existiert, ist dabei irrelevant. Zu beachten ist jedoch, dass die Annahmepflicht nur für "große" Händler gilt, die über eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter verfügen.
- Informationen zu Handy-Sammelstellen des NABU
Kleinere Geschäfte sind aufgrund einer möglichen übermäßigen Belastung von dem Gesetz ausgenommen. Sollte das alte Gerät nicht bei der Lieferung des neuen mit abgeholt werden können, müssen die Händler sicherstellen, dass jeder Verbraucher in zumutbarer Entfernung eine Rücknahmestelle oder Versandmöglichkeit findet. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung war die Annahme von Altgeräten für die Händler zumeist freiwillig, weshalb Kunden oftmals der Gang zum Recyclinghof nicht erspart blieb.
Ob Recyclinghof oder Fachgeschäft, angenommen werden haushaltsübliche Elektro-Altgeräte wie Unterhaltungselektronik, Handys, Computer, Drucker, Monitore, weiße Ware (Waschmaschine, Kühlschrank) und sogar Klimageräte und Sonnenbänke. Auch Kleinunternehmen wie Handwerksbetriebe, Steuerbüros oder Arztpraxen dürfen Elektro-Altgeräte bei kommunalen Recyclinghöfen entgeltfrei abliefern - aber nur solche, die "in Beschaffenheit und Menge mit in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind", also die defekte Tastatur aus dem Sekretariat oder der kaputte Computer des Pförtners. Elektro-Altgeräte, die zum Beispiel Handwerksbetriebe von Kunden zurücknehmen, fallen nicht darunter und können auf diesem Wege nicht entsorgt werden.
Manche Umweltschutz-Organisation nimmt ebenfalls alte Handys an (zum Teil in Kooperation mit Mobilfunkanbietern), um diese dann zu recyclen oder weiterzuverkaufen und den Erlös (zum Teil) in gemeinnützige Projekte fließen zu lassen. Die Rückgabe erfolgt hier zum Beispiel über Sammelstellen der Organisationen, die Shops des Mobilfunkunternehmens oder per Post. In den Geschäften von Mobilfunkanbietern können Geräte zudem auch unabhängig von Projekten entweder einfach abgegeben werden, oder der Kunde erhält einen Freiumschlag, um sie einzuschicken.
Zweite Novellierung
Durch die zweite Novellierung (ElektroG3) vom 20. Mai 2021, gültig seit Januar 2022, wird der Vertreiber von Elektro- oder Elektronikgeräten genauer definiert, als da wären elektronische Marktplätze (Online-Handel), Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister. Weitere Änderungen der unter Abschnitt 1 Paragraf 3 definierten Begriffe werden hier nicht weiter thematisiert.
Unter Abschnitt 2 (Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten) wurde ein Paragraf 7a Rücknahmekonzept eingefügt, der Hersteller oder Bevollmächtigte dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde ein Rücknahmekonzept vorzulegen. Dies gilt für Geräte, die (gewöhnlich) nicht in privaten Haushalten betrieben werden. In Abschnitt 3 werden schließlich die Sammlung und Rücknahme geregelt, in Unterabschnitt 1 von Altgeräten aus privaten Haushalten.
Zusätzlich zu den bereits in den vorherigen Gesetzen verpflichteten "Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern" sind nun auch "Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen", also beispielsweise (große) Discounter, zu einer Rücknahme verpflichtet. Die Anzahl der verpflichtend anzunehmenden Altgeräte wird von fünf auf drei pro Geräteart reduziert. Darüber hinaus muss der Vertreiber bei Abschluss eines Kaufvertrags den Kunden über die Möglichkeiten der unentgeltlichen Rückgabe und Abholung informieren sowie den Kunden über eine beabsichtigte Abgabe eines Altgerätes bei Lieferung des Neugerätes befragen.
Dem eben zitierten Paragrafen 17 werden zwei weitere Paragrafen - 17a und 17b - zur Seite gestellt. Hier werden Details zur Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen sowie eine Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen geregelt. Paragraf 18 konkretisiert die Informationspflichten des Vertreibers gegenüber dem Endkunden. Diese müssen in erster Linie durch gut sicht- und lesbare Schrift- oder Bildtafeln erfolgen, und zwar dort, wo die meisten Kunden erwartet werden. Im Fall von Anbietern, die Fernkommunikationsmittel verwenden, muss der Hinweis in entsprechend geeigneter Darstellungsform oder per schriftlicher Beilage der Warensendung erfolgen.
Prinzip: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen
Doch abseits der fachgerechten Entsorgung gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich umweltfreundlich von Altgeräten zu trennen, wenn diese noch funktionstüchtig sind. Auch wenn es sich um ein altes 08/15-Gerät handelt, kann der Verkauf einen Versuch wert sein, um noch den einen oder anderen Euro zu kassieren - im Internet gibt es hier natürlich das altbekannte eBay oder eBay Kleinanzeigen sowie Kleinanzeigen-Konkurrenten als mögliche Verkaufsplattform.
Wird die Ware lediglich zur Selbstabholung angeboten, reduziert sich zwar der Kreis potenzieller Käufer, gerade in größeren Städten findet sich aber auf diesem Weg vielleicht noch jemand, dem gänzlich ohne eigenen Aufwand die Hardware verkauft werden kann - da kann sich der ursprüngliche Besitzer auch über einen kleinen Betrag freuen. Möglicherweise lohnt sich auch ein Blick auf Rückkaufportale. Klassische Alternative zum Internet ist der Verkauf auf dem Flohmarkt - wenn man denn daran Spaß hat. Für manches richtig alte Handy kann der Preis zudem wieder steigen, weil manches Antik-Gerät vielleicht schon als Sammler-Stück durchgeht.
Wenn die Hardware auf jeden Fall weg muss: Verschenken statt verkaufen
Simple und gute Alternative: das alte Gerät einfach verschenken. Überlegen Sie, wer in Ihrem näheren oder weiteren Umkreis ein älteres, noch funktionsfähiges Gerät gebrauchen könnte. Falls die ausgemusterte Hardware mit wenig Aufwand zum Laufen gebracht und benutzt werden kann, freuen sich zudem eventuell soziale Einrichtungen über Ihr Altgerät.
Ein abschließender Tipp: Wenn Sie alte PCs oder Handys loswerden wollen, achten Sie darauf, alle persönlichen Daten zu löschen. Bei Datenträgern gilt, dass sich zum Beispiel bei einer Formatierung mittels Windows-Bordmitteln die alten Daten wieder herstellen lassen können - hier sollten dann die richtigen Löschwerkzeuge genutzt werden, die Platten vollständig und rückstandsfrei löschen. Wie dies funktioniert, erfahren Sie im Ratgeber zum Löschen von Festplatten und SSDs.
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