'Bahntastisch' ala E-Bay
Das Auktionshaus gilt nämlich generell nur als Vermittler zwischen den Vertragspartnern. Ersteigert man also einen leeren Karton, statt dem gewünschten Handy oder einen defekten Artikel, bzw. überweist und erhält keine Ware, so ist E-Bay nicht der Bürge. Rechtsstreitigkeiten sind also Kundensache.
Geschützt fühlen Sich viele hier durch das BGB und das 14tägige Rücktrittsrecht im Fernabsatz. Tausende von privaten Verkäufern ergänzen das "Privatauktionen" unter Ausschluss dieses Rechtes und der Gewährleistung sind. Dies Rechtmäßigkeit dieses Zusatzes ist strittig.
Gewerbliche Verkäufer hingegen sind zur Rücknahme verpflichtet - so der denkt der Leihe.
Wieso schreibe ich heute in Freisprechen? Aufgrund eines Angebotes der Deutschen Bahn bei E-Bay. "Bahntatische Schnäppchen" werden dem Kunden hier angeboten und der Verlauf der Auktionen der ersten Tage ist mit einem Schmunzeln zu beachten.
1 Tag: 2x Deutschlandfahrt 2 Klasse (Auktion bis teilweise 200Euro) 2 Tag: 2x Deutschlandfahrt 1 Klasse (99 Euro Sofort Kaufen) 3 Tag: 2x Deutschlandfahrt 2 Klasse (66 Euro Sofort Kaufen) 4 Tag: 4x Deutschlandfahrt 2 Klasse (111Euro Sofort Kaufen)
Fällt was auf? Was viele als Werbekampagne und Kundensuche der Bahn im Kampf mit den Ferienflieger gewertet haben führt plötzlich zu Ärger. Verständlich - ist die Preispolitik doch nicht darauf angelegt das jeder ein Schnäppchen macht, sondern scheinen die Angebote immer günstiger zu werden...
Viele denken nun an Rücktritt - haben ihr Geschäft jedoch ohne der Bahn gemacht. Diese beruft sich auf BGB 312 B 3/6:
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge: 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
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Also eher kein Rücktritt sondern Verantwortung übernehmen und für die Auktion bezahlen? Es scheint als wäre die Bah hier im Recht - prüfen sollte man eben, bevor man sich bindet.
Kommen wir zu einem anderen lustigen Phänomen bei E-Bay. Der "Rachebewertung". War das Bewertungssystem doch jüngst im Gespräch und wurde es doch geändert um falsche Bewertungen zu vermeiden - so sehen wir uns die Bewertungen der Deutschen Bahn mal genauer an. Viele Kunden lassen hier Ihren Frust freien Lauf. Von wenig konstruktiver Kritik hin zu berechtigter: Alle Bahn Angebote sind in der Artikelbeschreibung auf einen Tag Geltungsdauer beschränkt, laufen aber munter weiter, kann das Rechtens sein?
Was sagt E-Bay dazu - als unbeteiligter Dritter, der Millionen Provisionen (10% bis 50 Euro etc.) kassiert? Wir warten....und warten....
Lange Rede kurzer Sinn: Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz ist weit komplexer als von vielen angenommen - oder besser, die kundenfreundlichste Bahn ist immer noch die Lufthansa und das beste Marketing hat immer noch der Apfel ;o)!