Frei Sprechen
14.08.2009 16:51

congstar unterschlägt Prepaid-Guthaben!

congstar unterschlägt 10,-EUR Prepaid-Guthaben!
teltarif.de Leser 1960herbert schreibt:
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Hallo,

im Juni 09 haben wir eine über ein Jahr alte und aktive congstar Karte mit 10,-EUR Guthaben gekündigt und um Auszahlung des Guthabens gebeten.Nachdem nach 2 Monaten keine Auszahlung überwiesen wurde, haben wir per E-Mail nachgefragt.Zunächst wurde uns mitgeteilt, dass das Guthaben bereits ausgezahlt wurde.Da wir nichts bekommen haben, …

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einmal geändert am 14.08.2009 17:22
Kommentare zum Thema (40)
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Rückzahlung von Prepaid-Guthaben
Graufuchs antwortet auf 1960herbert
15.08.2009 09:31

2x geändert, zuletzt am 15.08.2009 10:00
Benutzer 1960herbert schrieb:
Wenn ich 10,-EUR zahle und 10,-EUR Startguthaben bekomme, ist zumindest ein Teil für das Startguthaben und der Rest für die SIM-Karte. Vermutlich ist die SIM-Karte nur ein Cent-Artikel, da diese in großen Mengen hergestellt wird.
Bei CallYa und Xtra Karten wird auch Startguthaben problemlos ausgezahlt.
Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass zunächst behauptet wird, mir wurde das Guthaben ausgezahlt. Erst nach mehreren Mails wurde auf die AGB verwiesen und die Auszahlung verweigert. Übrigens, AGB's können auch rechtswidrig sein.

Ich kann Deiner Rechtsauffassung nur zustimmen. Ich habe mich in einem gleichgelagerten Fall - nach sinnlosen Diskussionen mit der Hotline - direkt an die Geschäftsführung gewandt...
;-)

Wir fanden dann eine für beide Seiten annehmbare Lösung.



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rotella antwortet auf Graufuchs
15.08.2009 10:49
Benutzer Graufuchs schrieb:

Ich kann Deiner Rechtsauffassung nur zustimmen. Ich habe mich in einem gleichgelagerten Fall - nach sinnlosen Diskussionen mit der Hotline - direkt an die Geschäftsführung gewandt...
;-)

Wir fanden dann eine für beide Seiten annehmbare Lösung.

Ist euch eigentlich mal in den Sinn gekommen, dass man sich so eine Karte auch kaufen kann, um damit zu TELEFONIEREN?
Anscheinend geht es hier nur darum, billig an Prepaidkarten zu kommen und dann mit der Kündigung nochmal die Firmen abzuzokken.
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CGa antwortet auf rotella
15.08.2009 12:01
Benutzer rotella schrieb:
Benutzer Graufuchs schrieb:

Ich kann Deiner Rechtsauffassung nur zustimmen. Ich habe mich in einem gleichgelagerten Fall - nach sinnlosen Diskussionen mit der Hotline - direkt an die Geschäftsführung gewandt...
;-)

Wir fanden dann eine für beide Seiten annehmbare Lösung.

Ist euch eigentlich mal in den Sinn gekommen, dass man sich so eine Karte auch kaufen kann, um damit zu TELEFONIEREN? Anscheinend geht es hier nur darum, billig an Prepaidkarten zu kommen und dann mit der Kündigung nochmal die Firmen abzuzokken.

Genau, nachher geht Herbert gleich noch zu Tchibo und kauft sich für 5 Euro die akt. Sim und will sich die 20 Euro Startguthaben auszahlen lassen. Wenn wir das jetzt alle machen, ist Tchibo in einer Woche pleite. Schon mal drüber nachgedacht?

cu ChrisX
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lagoon antwortet auf CGa
15.08.2009 13:26
Chris, das kann Herbert gern machen - wird aber nicht funktionieren, da sich Tchibo AFAIK hier mit einer Gültigkeitsregelung für das Zusatzguthaben abgesichert hat. Das steht zwar im Kleingedruckten, ist aber für alle, die Lesen können, schon bei Vertragsschluss erkennbar. Das macht den Unterschied ...
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rda-ca antwortet auf rotella
15.08.2009 14:21
Benutzer rotella schrieb:
Anscheinend geht es hier nur darum, billig an Prepaidkarten zu kommen und dann mit der Kündigung nochmal die Firmen abzuzokken.

Congstar kündigt die Prepaid-Karten rechtswidrig ohne jede Benachrichtigung in Schriftform oder Textform, wenn sie z.B. als Notfallkarte einem Kind mitgegeben werden und daher länger nicht in Benutzung sind. Eine Einbuchung und eine Reaktivierung sind auch auf Anfrage nicht mehr möglich.
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rda-ca antwortet auf 1960herbert
15.08.2009 14:26
Benutzer 1960herbert schrieb:
Danke rda-ca für den Tipp. Ich werde den Link mal an congstar senden und darauf hinweisen, dass die AGB damals noch gar nicht gültig waren.

Die AGBs interessieren die gar nicht. Es würde sich empfehlen, nicht den Link zu schicken, sondern das dort geschriebene selbst zu formulieren. DU musst denen klar machen, dass DU selbst rechtliche Schritte einleiten wirst.
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Prepaid-Guthaben
Graufuchs antwortet auf rotella
15.08.2009 15:50
Benutzer rotella schrieb:

Ist euch eigentlich mal in den Sinn gekommen, dass man sich so eine Karte auch kaufen kann, um damit zu TELEFONIEREN? Anscheinend geht es hier nur darum, billig an Prepaidkarten zu kommen und dann mit der Kündigung nochmal die Firmen abzuzokken.

Abgesehen davon, dass sich "zokken" mit "ck" schreibt, geht es weder den Mobilfunkanbieter noch Dich etwas an, wofür ich eine Prepaidkarte nutze!

Wenn der Mobilfunkanbieter meint, die SIM-Karte deaktivieren zu müssen, muss er das eingezahlte und noch vorhandene Guthaben erstatten. Beispielhaft seien hier die congstar-AGB 2008, Rz. 13.3, Satz 1 zitziert: "Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet."

Das gilt natürlich auch für den Fall, dass der SIM-Kartenbesitzer seinen Prepaidvertrag kündigt.

So ist nun einmal die bundesdeutsche Rechtslage - auch wenn es einigen Herrschaften in diesem Forum nicht gefällt.

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six..pack antwortet auf Graufuchs
15.08.2009 16:00
Wenn Du einen Mobilvertrag kündigst, dann mußt Du Deine SIM-Karte einschicken.
Dann bekommst Du das Restguthaben ausgezahlt.

Anders ist es bei Portierung der Nummer.
Dort muß das Portierungsguthaben drauf sein. Ist etwas mehr drauf, dann vezichtest Du auf die Auszahlung.

Da hält sich sogar T-Mobile dran. Ich habe diesbezüglich mit denen telefoniert.

Bekommst Du Dein Geld nicht wieder, dann hast Du mehrere Möglichkeiten.

1. Kostenlos: Strafanzeige wegen Betrug oder Unterschlagung
2. Kostenpflichtig: Rechtsanwalt beauftragen
3. Beschwerde bei der Regulierungsbehörde.