Frei Sprechen
12.08.2011 19:38

Schlechte Erfahrung mit ACN

Ich muss den Negativerfahrungen vieler Forumsmitglieder zustimmen
teltarif.de Leser AntiACN schreibt:
Die vielen rechtlichen Verfahren, die gegen ACN im Gange sind, sind dies wohl aus gutem Grund und ich hoffe auf Erfolg, damit vielen Verbrauchern meine Erfahrung erspart bleibt. Ich bekam ACN als "Möglichkeit billiger zu telfonieren" von einer ansonsten seriösen älteren Damen verkauft. Alle Gespräche innerhalb Deutschlands seinen damit billiger. Nun bin ich vor einem guten Jahr bei der Telekom und habe zu diesem Anlass bei ACN geküdigt. Eine Bestätigung habe ich nie erhalten. Zum Jahresende stellte ich dies dann entsetzt fest und kündigte nochmals, nach Rücksprache mit einem Hotlinemitarbeiter, der vollstes Verständnis für meine Situation heuchelte und mir sogar zusagte, eine Rückzahlung seit Vertagsbeginn mit der Telekom sei eigentlich kein Problem. Denn, es klingt wie ein Witz, ACN hat für meine kostenslos geführten Gespräche (kostenlos nicht, ich zahle die Grundgebühr bei der T-Kom) eine Gebühr draufgeschlagen. Ein Bekannter von mir bezeichnet das als "Tele-Zuhälterei", was der Sache ziemlich nahe kommt. Der Erfolg der zweiten Kündigung: NULL!!! Im Juni habe ich nun ein drittes mal geküdigt (wieder keine Kündigungsbestätigung erhalten) und habe mich erneut bei der Hotline beschwert. Dort wurde mir maschinengleich mein Kündigungsdatum vorgelesen, wieder und wieder (so etwas kennt man sonst nur aus Verhören von gefangenen Soldaten in schlechten Kriegsfilmen). Zugegeben wurde allerdings, dass über meinen Kündigungzeitraum hinaus zu viel berechnet wurde. Einige Cent, also ein Witz, denn es geht um 150 €. Die Frage ist also nun, ist es rechtens auf eine kosenlose, bzw. bereits bezahlte Dienstleistung nochmal einen Zuschlag (für "nichts") zu verlangen? UND: Wer hat noch Erfahrungen mit "verbummelten" Kündigungen bei ACN gemacht? Es ist ja offensichtlich, dass da eine Methode dahinter steckt. Übrigens: Gespräche werden bei der Hotline überigens ohne aktive Zustimmung des Anrufers aufgezeichnet!

Ich hoffe, dass viele diese Erfahrung nicht gemacht haben oder noch machen werden.

Kommentare zum Thema (1)
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Kündigungen
Albi aus Kiel antwortet
17.08.2011 08:33
Moin,

ich glaube, dass Du das Prozedere mit einer Kündigung noch nicht verstanden hast.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. DU (!) musst im Zweifelsfall beweisen, dass diese beim Vertragspartner in lesbarer Form fristgerecht eingegangen ist.

Wenn Du das kannst, gibt es nach dem Termin des Wirksamswerdens keine Verpflichtungen aus dem gekündigten Vertrag mehr (Zahlungsverpflichtungen wegen beispielsweise PostPaid bleiben bis zur Bezahlung natürlich bestehen).

Wie kommt es eigentlich, dass nach dem Termin des Wirksamwerdens noch Geld geflossen ist? Hast Du das nicht zurückbuchen lassen?

Eine Kündigungsbestätigung gehört zum guten Ton, ist meines Wissens aber nicht Pflicht.