Frei Sprechen
15.10.2009 10:21

Talkline und Handy2day ändern Vertragsdetails nachträglich

Talkline-Service ist sehr stur
teltarif.de Leser Andreas_Heinze schreibt:
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Fangen wir beim Vertragsabschluss an: Ich bin auf ein Angebot bei der Handybude "Handy2day" reingefallen: "Nokia N97 mit einem D2-Power-Spar-Special-talkline-Tarif", der mich für die nächsten zwei Jahre 4,95 Euro Grundgebühr kosten soll, sonst nichts. 0,00 Euro Mindestumsatz, 0,00 Euro Anschlusspreis. Zur Sicherheit habe ich Screenshots vom Angebot und vom Bestellvorgang, in dem mir auch nochmal genau dies bestätigt wurde, gemacht.

Das Handy kam eine Woche später. Lieferzeit war also okay.

Noch ein paar Tage später kam die erste Rechnung von Talkline. Darin wurde ein Posten aufgeführt, der mich sehr wunderte: Mindestumsatz! Ich reklamierte bei Talkline und Handy2day und ein paar Tage später kam die Antwort von Handy2day: Ich hätte einen Vertrag mit Mindestnutzung abgeschlossen, daher müsste ich den Mindestumsatz bezahlen - obwohl ich vom Angebot bis zum Vertragsabschluss mindestens 5x las, dass ich "keinen" Mindestumsatz (bzw. Mindestumsatz: 0 Eur) bezahlen müsse!

Nun begann ein reger E-Mail-Wechsel, in dem Handy2day sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich schickte die Screenshots mit eingekreisten "0,00 Eur" beim Mindestumsatz aber Handy2day beharrte: Auf einer ganz anderen Seite würde stehen, dass ich minütliche Mindestnutzungskosten hätte. Da das für Kunden überraschend und somit rechtlich bestandlos ist, reklamierte ich weiter, bis Handy2day patzig wurde und mir unterstellte, ich hätte die Vertragsdetails nicht gelesen und abschloss: "Daher ist Ihre Reklamation für uns nicht nachvollziehbar und die Erstattung der Kosten ausgeschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis."

Danach meldete sich Talkline in ähnlichem Tenor - allerdings ohne zu kapieren, dass sie die Position "Mindestumsatz" nennen, der tatsächlich mit 0 Euro im Angebot und in der Bestellbestätigung stand.

Anfang August änderte Handy2day den Inhalt seiner Angebote durch eine Ergänzung: "nur 1 Min./Tag Mindestnutzung."

Talkline machte anschließend einen Screenshot und schickte meinem eilig konsultierten Anwalt diesen Screenshot mit der Bemerkung: "Wie Sie dem beigefügten Screenshot entnehmen können, wurde Herr Heinze auf der Homepage von handy2day auf die einminütige Mindestnutzung pro Tag bereits während des Bestellprozesses hingewiesen."

Mittlerweile war mein Bericht auch im c't Magazin (Ausgabe 21/2009, "Vorsicht! Kunde" und in der gleichnamigen Sendung im Hessischen Rundfunk (Link: http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Vorsicht-K unde-802003.html). Talkline versprache daraufhin, sich kulant "bestmöglich im Sinne des Kunden" einigen zu wollen. In der Realität sieht das so aus: Talkline schickt mir eine Aufforderung, den Vertrag rückabzuwickeln (und mich auf den Anwaltskosten sitzen zu lassen) oder den Vertrag nach ihren geänderten Bedingungen laufen zu lassen.

Am 17. Oktober wurde nun doch noch die Sache zu meiner Zufriedenheit geregelt: In einem Schreiben informiert Talkline mich über die Rückabwicklung der Verträge. Die im Rahmen des Vertrages angefallenen Beträge - inklusive der Grundgebühren - wurden vollständig gutgeschrieben. Aus Kulanz wird als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten auf die Rückforderung des Handys verzichtet.

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende :-)

einmal geändert am 17.10.2009 17:24
Kommentare zum Thema (11)
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Versteckte Klauseln
Kai Petzke antwortet
15.10.2009 12:19
Benutzer Andreas_Heinze schrieb:

Weil ich bis heute nicht darauf eingehe [das Angebot zur Rückabwicklung ohne Schadensersatz für z.B. Anwaltskosten], berechnet Talkline nun den Mindestumsatz und bucht ihn monatlich von meinem Konto ab.

Einfach in einem Schreiben an den Provider die Einzugsermächtigung widerrufen. Sollte dieser Widerruf nicht fruchten (was eigentlich recht selten ist), dann bleibt leider nur der Gang zum Anwalt. Dieser kann dann aber gleich "richtig draufhauen", also z.B. kostenpflichtig abmahnen.

Begründen Sie den Widerruf der Einzugsermächtigung mit den wiederholten falschen Abbuchungen. Lehnen Sie ausdrücklich die Zahlung entsprechender Pauschalen für Zahlung per Überweisung ab. Stellen Sie, wenn Sie nett sein wollen, die Wiedererteilung der Einzugsermächtigung für den Fall in Aussicht, dass die Rechnungen künftig richtig sind.

Ich muss anschließend zur Bank gehen, die Abbuchung widerrufen und den richtigen Betrag überweisen.

Ich empfehle diesbezüglich die Sendung einer klaren Mahnung, mit der Sie verlangen, dass künftig richtig abgerechnet wird. Kommt dann noch eine weitere falsche Rechnung, mahnen Sie abermals und drohen für den Fall noch weiterer falscher Rechnungen die fristlose Kündigung an. Kommt dann die dritte falsche Rechnung, kündigen Sie fristlos.

Hier ist es deutlich wahrscheinlicher, dass die fristlose Kündigung nicht fruchtet und der Anbieter weiterhin Rechnungen schickt. Soweit aber zumindest der Widerruf der Einzugsermächtigung geklappt hat (siehe oben), kommt der Provider erstmal nicht mehr so einfach an Ihr Geld.

Kommt der erste Brief vom Inkassobüro, sollten Sie denen die Sache kurz erläutern und um Einstellung der Inkasso-Aktivitäten bitten. Sie sollten denen auch sehr deutlich sagen, dass Sie nicht deswegen nicht zahlen, weil Sie kein Geld haben, sondern wegen unterschiedlicher Ansichten über den Vertrag. Alle weiteren außergerichtlichen Inkasso-Aktivitäten können Sie dann ignorieren.
Kommt ein Mahnbescheid, müssen Sie natürlich widersprechen.

Und alle Unterlagen aufheben, falls es doch vor Gericht geht.

Talkline gibt nämlich vor, wie die Vertragspartner die Angebote in ihren Webshops zu gestalten haben.

Nur halten sich die Vertragspartner nicht immer daran und versuchen natürlich, "unangenehme" Details zu verschweigen. In Ihrem Fall scheint der Vertragspartner dabei zu weit gegangen zu sein.


Kai
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machts noch Spass ?
mersawi antwortet auf Kai Petzke
15.10.2009 15:14
... das neue Nokia N 97.Ich denke mal auf Grund des ganzen Stresses eher nicht.
Besser mal n paar Euronen mehr zahlen als der ganze Rattenschwanz welcher jetzt an dem niegel nagel neuem N97 dran haengt...
Also kauft nicht bei diversen Providern wie Talkline,freenet usw

Bis spaeter ihr Taeter
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Widerruf der Einzugsermächtigung
Andreas_Heinze antwortet auf Kai Petzke
15.10.2009 17:06

2x geändert, zuletzt am 15.10.2009 21:43
Hallo Kai,

danke für die Tipps. Auf die Idee, die Einzugsermächtigung zu entziehen, bin ich auch schon gekommen. Allerdings will Talkline dann 2,49 Euro je Monat dafür haben. Um ehrlich zu sein, habe ich keine Lust, zu erörtern, was diesen Anspruch rechtfertigt. Vielleicht drehe ich bei Gelegenheit den Spieß um und verlange Geld dafür, dass Talkline sich an mir bereichert und ich dadurch Lauferei habe. Abmahnung durch einen Anwalt kostet wieder viel Geld und würde eh nicht verfolgt werden, da hier das Zivilrecht greift und nicht das Strafrecht, wenn ich das richtig verstanden habe. Ist jedenfalls witzlos und kostet mich nur Geld. Ich bin zu "klein" als Privatperson, um mit einer Abmahnung gegen Talkline angehen zu können.

Gestern habe ich erst mal alles zum Vertragsende gekündigt, damit ich den Kündigungstermin auf keinen Fall verpasse. Bestätigung liegt seit wenigen Stunden vor...

Natürlich hebe ich alles auf, aber wie man sieht, interessiert Talkline das alles nicht.


Hallo Mersawi,

von Talkline und auch von Debitel lasse ich künftig ganz sicher die Finger. Mit Debitel habe ich auch schon negative Erfahrungen en masse gemacht, allerdings sind die nicht so ausladend wie die Erfahrungen mit Talkline.
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kfschalke antwortet auf Andreas_Heinze
16.10.2009 08:44
Benutzer Andreas_Heinze schrieb:


Hallo Mersawi,

von Talkline und auch von Debitel lasse ich künftig ganz sicher die Finger. Mit Debitel habe ich auch schon negative Erfahrungen en masse gemacht, allerdings sind die nicht so ausladend wie die Erfahrungen mit Talkline.

Talkline gehört zu debitel und debitel gehört zu mobilcom. Mobilcom verklagt debitel, wg irreführender Preiangaben und betreibt mit Talkline mit dieser Mindestnutzung 100% das selbe Spiel.

Und eins sollte langsam klar sein, in Zeiten der Discounttarife und Flatrates ist es vorbei mit den Tophandys für 1,00 Euro. Mit Schubladenkarten verdient kein Anbieter etwas.
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daniel85berlin antwortet
16.10.2009 13:21
Sorry, aber das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie dachten, das Nokia N97 für 5 Euro Fixkosten im Monat, also für insgesamt 120 Euro zu bekommen.
Das Handy hat momentan neu immer noch einen Wert von über 500 Euro. Dass da ein Haken hinter steckt und man das Kleingedruckte genau lesen sollte, liegt doch auf der Hand.
In der Bestellmaske war dann vielleicht nichts mehr von einem Mindestumsatz zu lesen, weil er ja nicht in Euro angegeben war, sondern in 1 Minute pro Tag. Das heißt in der Bestellansicht konnte das nicht ausgewiesen werden. Im Vertragstext mit dem Sie sich einverstanden erklärt haben, steht aber die 1 Minute pro Tag mit Sicherheit drin und nur das ist entscheidend.
Da nützen auch keine Screenshots etwas (die könnte man auch nachträglich nachretuschiert haben).

Wenn Sie die Abbuchungen immer sperren lassen und anschließend die 5 Euro im Monat überweisen, bleibt die Forderung des höheren Betrages seitens Talkline weiterhin bestehen, das heißt früher oder später wird die Karte gesperrt und ein Schufa-Eintrag droht, weil die vertraglich vereinbarten Grundgebühren und Mindestumsätze nicht beglichen werden. Das ist ein Vertragsbruch Ihrerseits und das muss und wird sich Talkline auf Dauer nicht gefallen lassen.

Wäre ja auch noch schöner. Wenn die das bei jedem Kunden einfach so hinnehmen würden, der den Vertrag nicht richtig gelesen hat und sich dann weigert zu zahlen, würden die ja bankrott gehen oder müssten die ganzen Verdienstausfälle von den anderen Kunden wieder reinholen.

Beim nächsten Mal besser informieren und lesen bevor man einen Vertrag abschließt und nicht einfach gutgläubig auf den Bestellbutton klicken.
Dass Sie bei der Bestellung selber schon misstrauisch waren, belegt ja die Tatsache, dass Sie Screenshots vom Bestellvorgang gemacht haben... Wenn man dann trotzdem bestellt, muss man sich hinterher auch mal an die eigene Nase fassen und nicht nur die Schuld bei den anderen suchen. Dass Talkline nicht eben mal 380 Euro (Wert des Handys Minus 120 Euro Grundgebühr) zu verschenken hat, müsste doch jedem einleuchten oder?

Gruß

Daniel
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Andreas_Heinze antwortet auf daniel85berlin
16.10.2009 15:51
Benutzer daniel85berlin schrieb:
Sorry, aber das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie dachten, das Nokia N97 für 5 Euro Fixkosten im Monat, also für insgesamt 120 Euro zu bekommen.

Sie müssen sich nicht entschuldigen. Das ist sogar mein voller Ernst. Denn so wurde es ja angeboten.

Das Handy hat momentan neu immer noch einen Wert von über 500 Euro.

Stimmt auffallend.

Dass da ein Haken hinter steckt und man das Kleingedruckte genau lesen sollte, liegt doch auf der Hand.

Nein, warum? Schon mal was von Händler-Incentives, Sonderboni, Sonderprovisionen und Netzbetreibersubventionen gehört?

In der Bestellmaske war dann vielleicht nichts mehr von einem Mindestumsatz zu lesen, weil er ja nicht in Euro angegeben war, sondern in 1 Minute pro Tag.

Nein, in der Bestellmaske stand ebenfalls "Mindestumsatz: 0 Euro". Klar und deutlich.

Das heißt in der Bestellansicht konnte das nicht ausgewiesen werden.

Verstehe ich nicht. Der Mindestumsatz stand doch dort. Er war eindeutig ausgewiesen mit 0 Euro.

Im Vertragstext mit dem Sie sich einverstanden erklärt haben, steht aber die 1 Minute pro Tag mit Sicherheit drin und nur das ist entscheidend.

Eben nicht. Selbst mein Anwalt hat sich davon überzeugt und fragt sich, wie Handy2day und Talkline nachträglich auf diese Idee kommen.

Da nützen auch keine Screenshots etwas (die könnte man auch nachträglich nachretuschiert haben).

Ich habe reichlich Zeugen, angefangen mit dem Freund, der mich auf das Angebot aufmerksam machte und ebenfalls Screenshots machte, über weitere Kollegen bis hin zum Anwalt, der das Angebot prüfte und zu dem gleichen Schluss kam wie ich: Wenn die mir die Bestellung auch noch so bestätigen und fünf Male auf 0 Euro Mindestumsatz hinweisen, bin ich auf der sicheren Seite.

Wenn Sie die Abbuchungen immer sperren lassen und anschließend die 5 Euro im Monat überweisen, bleibt die Forderung des höheren Betrages seitens Talkline weiterhin bestehen, das heißt früher oder später wird die Karte gesperrt und ein Schufa-Eintrag droht, weil die vertraglich vereinbarten Grundgebühren und Mindestumsätze nicht beglichen werden. Das ist ein Vertragsbruch Ihrerseits und das muss und wird sich Talkline auf Dauer nicht gefallen lassen.

Ich sperre die Abbuchungen nicht, sondern lasse sie rückabwickeln, weil sie nicht rechtens sind. Wenn Sie mir unterstellen, Kleingedrucktes nicht zu lesen (was ich allerdings getan habe), sollten Sie wenigstens meinen Text vollständig gelesen haben und ihn auch verstehen.

Wäre ja auch noch schöner. Wenn die das bei jedem Kunden einfach so hinnehmen würden, der den Vertrag nicht richtig gelesen hat und sich dann weigert zu zahlen, würden die ja bankrott gehen oder müssten die ganzen Verdienstausfälle von den anderen Kunden wieder reinholen.

Sie gehen die ganze Zeit davon aus, dass ich den Text nicht richtig gelesen hätte. Glauben Sie mir und meinem Anwalt: Wir haben!

Beim nächsten Mal besser informieren und lesen bevor man einen Vertrag abschließt und nicht einfach gutgläubig auf den Bestellbutton klicken.

Beim nächsten Kommentar bitte erst alles lesen und nicht gleich losposaunen und den Besserwisser spielen. Ich gebe gerne Antworten, aber zu unüberlegtem Bullshit von desinformierten Klugscheiszern werde ich mich nicht äußern.

Dass Sie bei der Bestellung selber schon misstrauisch waren, belegt ja die Tatsache, dass Sie Screenshots vom Bestellvorgang gemacht haben... Wenn man dann trotzdem bestellt, muss man sich hinterher auch mal an die eigene Nase fassen und nicht nur die Schuld bei den anderen suchen. Dass Talkline nicht eben mal 380 Euro (Wert des Handys Minus 120 Euro Grundgebühr) zu verschenken hat, müsste doch jedem einleuchten oder?

Sie wollen mir allen Ernstes und beim Beieinandersein Ihrer Sinne tatsächlich schreiben, dass Fehler, die von Unternehmen gemacht werden, von den Kunden ausgebadet werden müssen? Was kann ich dafür, dass Handy2day fünfmal den gleichen Fehler in seinem Angebot vermerkt und daraus resultierende Verträge auch noch akzeptiert? Also bitte!

Gruß

Daniel

Gruß

Andreas
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Die Sache ist erledigt
Andreas_Heinze antwortet auf Andreas_Heinze
17.10.2009 17:20
Hurra, heute ist ein guter Tag! Ich habe ein Schreiben von Talkline bekommen, in dem mir eröffnet wird, dass die Forderungen vollständig gutgeschrieben wurden. Talkline bedauert die mir entstandenen Unannehmlichkeiten und verzichtet daher im Sinne der Kulanz auf die Rückforderung des Handys.

Ich bin froh, dass Talkline nun doch die Fehler erkennt und alle rückabwickelt, mir aber das Handy überlässt.

Damit ist die Sache nun für mich endlich erledigt und ich bin froh, dass es doch noch so zeitig zu diesem zufriedenstellenden Schluss gekommen ist.
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Ano69 antwortet auf Andreas_Heinze
17.10.2009 23:54

einmal geändert am 17.10.2009 23:55
Benutzer Andreas_Heinze schrieb:
Hurra, heute ist ein guter Tag! Ich habe ein Schreiben von Talkline bekommen, in dem mir eröffnet wird, dass die Forderungen vollständig gutgeschrieben wurden. Talkline bedauert die mir entstandenen Unannehmlichkeiten und verzichtet daher im Sinne der Kulanz auf die Rückforderung des Handys.

Ich bin froh, dass Talkline nun doch die Fehler erkennt und alle rückabwickelt, mir aber das Handy überlässt.

Damit ist die Sache nun für mich endlich erledigt und ich bin froh, dass es doch noch so zeitig zu diesem zufriedenstellenden Schluss gekommen ist.
Gratuliere da hast Du aber noch mahl Glück gehabt!Ich denke ohne unsere Jungs vom CT Magazin :-) währe dein Fall nicht so genau unter die Lupe genommen worden?Und beim nächsten mal druck Dir die AGBs aus,dann hast Du es auch noch schwarz auf weiss.Und Du kannst Dir das kleingedruckte noch einmal in aller Ruhe an schauen bis das Handypacket kommt :-)Grüße Ano69