Talkline und Handy2day ändern Vertragsdetails nachträglich
Fangen wir beim Vertragsabschluss an: Ich bin auf ein Angebot bei der Handybude "Handy2day" reingefallen: "Nokia N97 mit einem D2-Power- Das Handy kam eine Woche später. Lieferzeit war also okay.
Noch ein paar Tage später kam die erste Rechnung von Talkline. Darin wurde ein Posten aufgeführt, der mich sehr wunderte: Mindestumsatz! Ich reklamierte bei Talkline und Handy2day und ein paar Tage später kam die Antwort von Handy2day: Ich hätte einen Vertrag mit Mindestnutzung abgeschlossen, daher müsste ich den Mindestumsatz bezahlen - obwohl ich vom Angebot bis zum Vertragsabschluss mindestens 5x las, dass ich "keinen" Mindestumsatz (bzw. Mindestumsatz: 0 Eur) bezahlen müsse!
Nun begann ein reger E-Mail-Wechsel, in dem Handy2day sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich schickte die Screenshots mit eingekreisten "0,00 Eur" beim Mindestumsatz aber Handy2day beharrte: Auf einer ganz anderen Seite würde stehen, dass ich minütliche Mindestnutzungskosten hätte. Da das für Kunden überraschend und somit rechtlich bestandlos ist, reklamierte ich weiter, bis Handy2day patzig wurde und mir unterstellte, ich hätte die Vertragsdetails nicht gelesen und abschloss: "Daher ist Ihre Reklamation für uns nicht nachvollziehbar und die Erstattung der Kosten ausgeschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis."
Danach meldete sich Talkline in ähnlichem Tenor - allerdings ohne zu kapieren, dass sie die Position "Mindestumsatz" nennen, der tatsächlich mit 0 Euro im Angebot und in der Bestellbestätigung stand.
Anfang August änderte Handy2day den Inhalt seiner Angebote durch eine Ergänzung: "nur 1 Min./Tag Mindestnutzung."
Talkline machte anschließend einen Screenshot und schickte meinem eilig konsultierten Anwalt diesen Screenshot mit der Bemerkung: "Wie Sie dem beigefügten Screenshot entnehmen können, wurde Herr Heinze auf der Homepage von handy2day auf die einminütige Mindestnutzung pro Tag bereits während des Bestellprozesses hingewiesen."
Mittlerweile war mein Bericht auch im c't Magazin (Ausgabe 21/2009, "Vorsicht! Kunde" und in der gleichnamigen Sendung im Hessischen Rundfunk (Link: http://www.heise.de/ct- Am 17. Oktober wurde nun doch noch die Sache zu meiner Zufriedenheit geregelt: In einem Schreiben informiert Talkline mich über die Rückabwicklung der Verträge. Die im Rahmen des Vertrages angefallenen Beträge - inklusive der Grundgebühren - wurden vollständig gutgeschrieben. Aus Kulanz wird als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten auf die Rückforderung des Handys verzichtet.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende :-)