Benutzer horst72 schrieb:
Wenn ich die Meldungen richtig gelesen habe, ging es um Leute, die viele hundert Titel angeboten haben. Der kleine Mann, der sich mal 1 oder 2 Titel geladen hat, wird demnach nicht behelligt. Interessant wäre allerdings wirklich, woher man die Anschriften der Leute hat. Ich glaube, das die Mehrheit P2P nur mit einer Flatrate macht. Dort dürfen doch wohl aber keine IP-Adressen gespeichert werden.
Gegen alle, die sich jemals auf dieser Seite eingelockt haben, wird erstmal ermittelt. Kannst Du Dir vorstellen, welcher Ermittlungsaufwand hier für die Katz getrieben wird ?
Und dann ist die Frage, ob man überhaupt gegen ausländische Nutzer vorgehen kann. Hier werden internationale "Straftaten" mit den Rechtsmitteln eines Landes bekämpft ?
Ich habe mal bei Ebay eine Navi-CD (aus Belgien) ersteigert. Später kam raus, dass diese illegal kopiert war. Gegen den Kopierer in Belgien wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und gegen alle Leute, die Geld überwiesen haben auch.
Dann kam eine Vorladung zur Polizei. Da man dort keine Aussage machen muss, habe ich nichts unternommen. Dann kam eine Vorladung der Staatsanwaltschaft. Da man auch dort keine Aussage machen muss, habe ich per Fax darauf hingewiesen und um Zustellung der Klageschrift gebeten. Dann kam nur noch der Einstellungsbescheid.
Es war schon vorher erkennbar, dass max. der Hauptakteur verurteilt werden konnte. Ein internationales !! Verfahren wurde aber gegen alle irgendwie in Erscheinung getreten Leute eingeleitet.
Hier wurden hunderte von Leute wegen eines absoluten Unsinns beschäftigt. Nur, weil die Industrie mal wieder eine Abschreckungsschlagzeile haben wollte, wurden tausende von Kleinklagen verzögert.
peso