Benutzer iwir schrieb:
weil,
wenn schon, denn schon!
Gruß
iwir
Es betrifft laut Meldung die Call-by-Call-Anbieter, nicht die Vollanschluss-Anbieter.
Wenn die T-Com (oder auch ARCOR) ihre Gesprächs-Tarife für die Vollanschlüsse ändert, muss sie das ihren Kunden eh vorher schriftlich mitteilen.
Lediglich wenn die T-Com als Call-by-Call-Anbieter auftritt (01033) oder auch ARCOR, dann trifft diese Pflicht zur Tarifansage zu.
Zumindest interpretiere ich das so.
REMchen