Benutzer schneidyhd schrieb:
ich bin mir unsicher ob ich Debitel als meinen Mobilfunkpartner nehmen sollte. Wenn ich zurücktrete, wie soll ich vorgehen?
Es könnte ein Widerrufsrecht bestehen. Der Widerruf kann in Textform, also per Mail erklärt werden. Bei Dienstleistungen (was ein Mobilfunkvertrag ist) erlischt das Widerrufsrecht allerdings vorzeitig, wenn
- der Anbieter "mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder
- der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Debitel dürfte also den Anschluss noch nicht vorzeitig freigeschaltet haben, oder jedenfalls dürftest du dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben, und du dürftest die Aktivierung nicht selbst veranlasst haben, was sein könnte, wenn du die Karte einlegst und freischaltest. An sich finde ich es eine gute Idee die Karte erst gar nicht anzunehmen, weil teilweise schon die Annahme dem Anbieter übermittelt wird und zur Freischaltung führt.
Wenn du die Karte noch gar nicht hast, ist meiner Ansicht nach ein Widerruf möglich; Gegenteiliges müsste Debitel nachweisen, wozu sie weder fähig noch willens sein dürften.
1. Laut Widerrufsbelehrung kann ich innerhalb von 14 Tagen schriftlich kündigen..
Widerrufen, nicht kündigen! Wenn du kündigst, wird die Kündigung erst nach Ablauf der Mindestzeit, also in 2 Jahren wirksam und du musst Grundgebühr zahlen.
Nicht immer Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Kündigung in einen Topf werfen, das sind unterschiedliche Dinge mit unterschiedlichen Folgen.