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Widerruf bei Vertragsverlängerungen nicht möglich?


21.06.2005 17:43 - Gestartet von BenniKlein
Hallöchen,

ich habe einen Telco-Vertrag der bis zum 30.06.2005, welcher gekündigt wurde und das Kündigungsschreiben habe ich auch bekommen.

Nun zum Problem:

Ich habe bei der Hotline angefragt, ob man mir ein Verlängerungs-Angebot unterbreiten könnte. Der Herr am Telefon nannte mir einige Geräte, welche mir aber zu teuer waren. Ich sagte nur, dass ich es mir mit einem Handy (Nokia 6020) nochmals überlegen würde. 2 Tage später erhielt ich dann ein Paket mit dem Nokia 6020 und ein Schreiben, dass ich meine Kündigung zurückgezogen hätte, was aber nicht stimmt. Ich habe daraufhin das Paket zurückgeschickt und gleichzeitig per Fax, E.Mail und Post-Brief meinen Widerruf der Kündigung/Vertragsverlängerung eingereicht, doch es passierte nichts. Bei der Hotline heißt es, dass es kein Widerrufsrecht bei Vertragsverlängerungen gibt und das sich der Vertrag auch bei erneuter Kündigung um ein Jahr verlängern würde. Meine Frage deshalb, ist sowas rechtens? Gibt es keinen Widerruf bei Verlängerungen im Mobilfunk??

Danke für eine Antwort und viele Grüße hier ins Forum :-)
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[1] Mogul antwortet auf BenniKlein
21.06.2005 18:07
Du hast doch das Kündigungsschreiben in der Hand, also halt das denen unter die Nase.

Viele Grüße
Mogul
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[1.1] BenniKlein antwortet auf Mogul
21.06.2005 18:48
Benutzer Mogul schrieb:
Du hast doch das Kündigungsschreiben in der Hand, also halt das denen unter die Nase.

Viele Grüße
Mogul

Hallöchen Mogul,

das habe ich bereits getan, doch die stellen sich quer. Ich finde das auch ungewöhnlich, dass die meinen, man hätte kein 14tätiges Widerrufsrecht. Naja die meinten an der Hotline heute, dass ich ein Schreiben bekommen werde, wo das drin steht...
Gruß Benni
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[1.1.1] Mogul antwortet auf BenniKlein
23.06.2005 18:43
Dann poste mal wie das ausgegangen ist. Es muß ja einen Grund geben, warum die es nicht mehr akzeptieren.
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[1.1.2] kfschalke antwortet auf BenniKlein
24.06.2005 09:13
Benutzer BenniKlein schrieb:
Benutzer Mogul schrieb:
Du hast doch das Kündigungsschreiben in der Hand, also halt das
denen unter die Nase.

Viele Grüße
Mogul

Hallöchen Mogul,

das habe ich bereits getan, doch die stellen sich quer. Ich finde das auch ungewöhnlich, dass die meinen, man hätte kein 14tätiges Widerrufsrecht. Naja die meinten an der Hotline heute, dass ich ein Schreiben bekommen werde, wo das drin steht...
Gruß Benni

-Gespräche mit der Hotline unterliegen dem Fernabsatzgesetz, da gibt es das 14 tätige Wiederrufsrecht und wenn dun das Handy nachweislich in der Zeit zurückgesandt hast, ist für Telco nichts machbar. (es sei den, es war ausserem Handy noch was drin, was du behalten hast und woraus sich erklären läßt, dass du den Vertrag verlängern willst)
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[1.1.2.1] Juiceplus antwortet auf kfschalke
24.06.2005 09:23
Also ich würd da jetzt gar nichts mehr machen. Die sollen froh sein, dass du das Handy zurückgeschickt hast. Ist ja ne absolute Frechheit, aus 'ich überlegs mir nochmal' gleich 'ich will' zu machen! Ich meine, Du hast es doch gar nicht bestellt! Hättest Du es behalten, denen eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, dass sie es bei Dir wieder abholen (bei unbestellter Ware), und die Simkarte am Kündigungstag nicht mehr benutzt und die Einzugsermächtigung widerrufen und wenn sie doch was abgebucht hätten: zurückbuchen! So hätte ich das gemacht. Sollen die doch erstmal beweisen, dass Du Deine Kündigung tatsächlich widerrufen hast, und das sollte unmöglich sein. Und auch die Tatsache, dass Du das Paket zurückgeschickt hast, ist eindeutig ein Widerruf! Und dieses Recht hast Du bei Verträgen am Telefon auf jeden Fall!
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[1.1.2.2] BenniKlein antwortet auf kfschalke
24.06.2005 12:18
-Gespräche mit der Hotline unterliegen dem Fernabsatzgesetz, da gibt es das 14 tätige Wiederrufsrecht und wenn dun das Handy nachweislich in der Zeit zurückgesandt hast, ist für Telco nichts machbar. (es sei den, es war ausserem Handy noch was drin, was du behalten hast und woraus sich erklären läßt, dass du den Vertrag verlängern willst)

Stimmt, habe denen versucht, dies zu erklären, die berufen aber sich darauf, dass ich das Paket angenommen hätte (habe es einen Tag später zurückgeschickt) und das dadurch die Kündigung zurückgenommen wird. Mein Widerruf wird nicht akzeptiert. Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten, mir reicht es mit Telco! Danke für die vielen Antworten von Euch :-)
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[1.1.2.2.1] kfschalke antwortet auf BenniKlein
24.06.2005 12:24
Benutzer BenniKlein schrieb:
-Gespräche mit der Hotline unterliegen dem Fernabsatzgesetz, da gibt es das 14 tätige Wiederrufsrecht und wenn dun das Handy nachweislich in der Zeit zurückgesandt hast, ist für Telco nichts machbar. (es sei den, es war ausserem Handy noch was drin, was du behalten hast und woraus sich erklären läßt, dass
du den Vertrag verlängern willst)

Stimmt, habe denen versucht, dies zu erklären, die berufen aber sich darauf, dass ich das Paket angenommen hätte (habe es einen Tag später zurückgeschickt) und das dadurch die Kündigung zurückgenommen wird. Mein Widerruf wird nicht akzeptiert. Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten, mir reicht es mit Telco! Danke für die vielen Antworten von Euch :-)

Die Annahme ansich langt nicht aus, Fernabsatzgesetz bleibt da bestehen...
Wichtig: du darfst deine Sim-Karte nicht weiterverwenden, wenn dein Vertrag beendet ist, am besten die "Einträge" löschen und gegen Quittung bei einem Telcoshop abgeben bzw. per Einschreiben/Rückschein zurück senden.
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[1.1.2.2.1.1] BenniKlein antwortet auf kfschalke
24.06.2005 12:34

Stimmt, habe denen versucht, dies zu erklären, die berufen aber sich darauf, dass ich das Paket angenommen hätte (habe es einen Tag später zurückgeschickt) und das dadurch die Kündigung zurückgenommen wird. Mein Widerruf wird nicht akzeptiert.
Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten, mir reicht es mit Telco!
Danke für die vielen Antworten von Euch :-)

Die Annahme ansich langt nicht aus, Fernabsatzgesetz bleibt da bestehen...
Wichtig: du darfst deine Sim-Karte nicht weiterverwenden, wenn dein Vertrag beendet ist, am besten die "Einträge" löschen und gegen Quittung bei einem Telcoshop abgeben bzw. per Einschreiben/Rückschein zurück senden.

Aha, weißt Du denn wo ich das Fernabsatzgesetz nachlesne kann? In den AGB von Telco finde ich leider nichts, was mir in meinem Fall weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Benni
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[1.1.2.2.1.1.1] kfschalke antwortet auf BenniKlein
24.06.2005 12:47
Benutzer BenniKlein schrieb:

Stimmt, habe denen versucht, dies zu erklären, die berufen aber sich darauf, dass ich das Paket angenommen hätte (habe es einen Tag später zurückgeschickt) und das dadurch die Kündigung zurückgenommen wird. Mein Widerruf wird nicht akzeptiert.
Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten, mir reicht es mit Telco!
Danke für die vielen Antworten von Euch :-)

Die Annahme ansich langt nicht aus, Fernabsatzgesetz bleibt da
bestehen...
Wichtig: du darfst deine Sim-Karte nicht weiterverwenden, wenn dein Vertrag beendet ist, am besten die "Einträge" löschen und gegen Quittung bei einem Telcoshop abgeben bzw. per Einschreiben/Rückschein zurück senden.

Aha, weißt Du denn wo ich das Fernabsatzgesetz nachlesne kann? In den AGB von Telco finde ich leider nichts, was mir in meinem Fall weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Benni

noch besser, die hätten dir sogar einen hinweis mitschicken müssen, so ist dein wiederspruchsrecht sogar noch länger.
www.google.de und fernabsatzgesetz hilft auf jeden fall weiter
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[1.1.2.2.1.1.2] ElaHü antwortet auf BenniKlein
24.06.2005 12:55
/Rückschein zurück senden.

Aha, weißt Du denn wo ich das Fernabsatzgesetz nachlesne kann? In den AGB von Telco finde ich leider nichts, was mir in meinem Fall weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Benni

Z.B. unter www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm
Oder gibt Fernabsatzgesetz in einer Suchmaschine ein, es gibt etliche Seiten

Ist bei Telco der Vertrag nicht durch ein Kundenkennwort oder ähnliches geschützt? (Ich habe mal bei Vodafone eine Kündigung telefonisch widerrufen, weil sie mir ein gutes Angebot gemacht haben. Dies ging nur mit dem Kundenkennwort)
Sonst wissen die doch gar nicht, ob der Kunde selbst am Telefon ist, oder vielleicht der 8- jährige Sohn, der ein neues Handy natürlich cool findet.

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[1.1.2.2.1.1.2.1] AnnaB antwortet auf ElaHü
24.06.2005 13:02
Benutzer ElaHü schrieb:
Ist bei Telco der Vertrag nicht durch ein Kundenkennwort oder ähnliches geschützt? (Ich habe mal bei Vodafone eine Kündigung telefonisch widerrufen, weil sie mir ein gutes Angebot gemacht haben. Dies ging nur mit dem Kundenkennwort) Sonst wissen die doch gar nicht, ob der Kunde selbst am Telefon ist, oder vielleicht der 8- jährige Sohn, der ein neues Handy natürlich cool findet.
Hmm, noch nicht aufgefallen, dass diese Kundenkennwörter bei Vertragsverlängerungen in schätzungsweise allen Shops öffentlich umherfliegen und Mitarbeiter des Shops bei Rückfragen über die Händlerhotlines dieses Kennwort angeben, um ihre Anfrage bezüglich des jeweiligen Kunden zu authorisieren? Auch bei Email-Anfragen werden die Kundenkennwörter oft ungeschützt übertragen.

Daher empfehle ich, das Kundenkennwort nach jeder Nennung zu ändern - ansonsten wächst der Kreis der (unbekannten?) Mitwisser schnell ins Unhandharbare.

Ciao
AnnaB
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[1.1.2.2.1.1.2.2] BenniKlein antwortet auf ElaHü
24.06.2005 13:06

Z.B. unter www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm Oder gibt Fernabsatzgesetz in einer Suchmaschine ein, es gibt etliche Seiten

Ist bei Telco der Vertrag nicht durch ein Kundenkennwort oder ähnliches geschützt? (Ich habe mal bei Vodafone eine Kündigung telefonisch widerrufen, weil sie mir ein gutes Angebot gemacht haben. Dies ging nur mit dem Kundenkennwort) Sonst wissen die doch gar nicht, ob der Kunde selbst am Telefon ist, oder vielleicht der 8- jährige Sohn, der ein neues Handy natürlich cool findet.


Stimmt, Kundenkennwort musste ich sagen, dachte mir aber ja nichts dabei, ich hatte ja angerufen und nach einem Samsung gefragt, doch 194 Euro in einer VVL finde ich etwas zu teuer (Umsätze liegen so bei 20-25 Euro).
Habe mit denen nochmal telefoniert (die lesen hier wohl auch mit :-) und die meinten, dass das Fernabsatzgesetz nur bei neuen Verträgen gültig ist, nicht aber bei bestehenden! Und der Vertrag hat sich verlängert und da ist leider nichts mehr machbar. Ich bin von denen etwas enttäuscht..
Gruß
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[1.1.2.2.1.2] BenniKlein antwortet auf kfschalke
27.06.2005 09:54
Benutzer kfschalke schrieb:
Benutzer BenniKlein schrieb:
-Gespräche mit der Hotline unterliegen dem Fernabsatzgesetz, da gibt es das 14 tätige Wiederrufsrecht und wenn dun das Handy nachweislich in der Zeit zurückgesandt hast, ist für Telco nichts machbar. (es sei den, es war ausserem Handy noch was drin, was du behalten hast und woraus sich erklären läßt, dass
du den Vertrag verlängern willst)

Also, heute kam die Antwort per Brief von Telco(hatte vorher nochmals mit denen gesprochen, bei bestehenden Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht:-( :

Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihr Schreiben, wir nehmen wie folgt Stellung:

Ihrem Widerruf bezüglich der Vertragsverlängerung können wir nicht zustimmen. Ein Widerrufsrecht nach den Fernabsatzrichtlinien liegt in Ihrem Fall nicht vor. Bitte setzen Sie sich mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung bzgl. Ihres Gerätewunsches bzw. ob Sie sich ein anderes Gerät aussuchen möchten.

Wir bestätigen Ihnen die Kündigung Ihres Vertrages unter Berücksitigung Ihrer Vertragszeit und Kündigungsfrist mit Wirkung zum 30.06.2007 (!). Die Rufnummer wird im Laufe des letzten Vertragstages vom Netzbetreiber abgestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Telco Services GmbH

Ich frage mich, wie die einen Vertrag gleich um 24 Monate verlängern können, ohne das ich ein Handy genommen habe. Immerhin wird man daraus schlauer und ich kann jedem nur von Telco abraten!
Gruß ins Forum
Benni
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[2] AnnaB antwortet auf BenniKlein
24.06.2005 12:57
Benutzer BenniKlein schrieb:
Nun zum Problem:

Ich habe bei der Hotline angefragt, ob man mir ein Verlängerungs-Angebot unterbreiten könnte. Der Herr am Telefon nannte mir einige Geräte, welche mir aber zu teuer waren. Ich sagte nur, dass ich es mir mit einem Handy (Nokia 6020) nochmals überlegen würde. 2 Tage später erhielt ich dann ein Paket mit dem Nokia 6020 und ein Schreiben, dass ich meine Kündigung zurückgezogen hätte, was aber nicht stimmt.

Es scheint bei verschiedenen Anbietern vorzukommen, dass voreilig Handys bei nicht erfolgten Vertragsverlängerungen rauszuschicken.

Meine Idee dazu: Entweder will man den Kunden in Zugzwang bringen (ganz toll ist es dann, wenn nur der Nachbar das Paket angenommen hat, Du aber die Übernahme des Pakets vom Nachbarn verweigerst[weil Du ahnst, was da drin ist] - dann kannst Du einen netten Return spielen) oder
Fremdcallcenter ruft auf Provisionsbasis an und der eine oder andere Agent ist eher mit den Provisionen im Ausland, als die Stornierung erfolgt ;-)).

Ciao
AnnaB