Benutzer wolfbln schrieb:
Ich finde die Tarifinformation sehr irreführend - kann ich mir das Geld möglicherweise von der DB Rent zurückholen, da ich den Preis über den EVN nachweisen kann?
Also, wo informiert man sich über die anfallenden Telefongebühren für ein Gspräch, beim Nutzer der Telefonnummer oder bei der genutzten Telefongesellschaft?
Für Dich als Anrufer sind ganz allein die Tarife DEINES Telefonanbieters massgebend, nichts anderes.
Warum gewerbliche Anbieter Pflichtangaben zu bestimmten Rufnummern (0180, 0190 ect. ) machen müssen ist nur (aus wettbewerbsgründen) um einer Abmahnung vorzubeugen, da Mittbewerber der Meinung sein könnten, der Inhaber würde seine Kunden über die anfallenden Gebühren in die Irre führen.
Jetzt könntest Du auf die Idee kommen zu sagen, dass hätte er ja, da Du ja ganz aneren, nähmlich einen höheren Tarif bezahlt hast.
Die Rechtssprechung geht aber davon aus, dass dem Otto-Normalkunden bekannt ist, dass die Benutzung eines Handys in der Regel eben teurer ist, als ein vergleichbarer Festnetzanruf.
Deiner Auffassung nach müsste zu jeder Telefonnummer mindestens 2 - 3 DIN A4-Seiten zu allen möglichen Gebührenkonstellationen veröffentlicht werden - das wäre praxisfremd.
Ergo: Informiere Dich bei Deinem Anbieter, was ein Gespräch kostet und zwar nach Möglichkeit bevor Du anrufst.
Gruß
telefoni