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Ist Usedom schon Ausland ? interessantes Urteil


29.07.2002 21:35 - Gestartet von tcsmoers

Interessantes Urteil - gefunden bei www.ra-kotz.de

Regelung über die Abrechnung von Auslandsgesprächen

oder

Bei D2 ist die Insel Usedom schon Ausland!?

Berechnung von Gesprächen auf der Insel Usedom

als Auslandsgespräche rechtmäßig?



Amtsgericht Düsseldorf

Geschäfts-Nr.: 3 8 C 13 9 3 4 / 9 8

Verkündet am 2 3 . 2 . 19 9 9



IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

hat das Amtsgericht Düsseldorf im schriftlichen Verfahren nach
Schriftsatznachlaß bis zum 2.1.1999 für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 156,65 DM nebst 4 % Zinsen
seit dem 11.9.1998 zu zahlen.



Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.



Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 495 a Abs. 2 ZPO
abgesehen.



E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e

Die Klage ist begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte Anspruch auf Zahlung von 156,65 DM
aufgrund einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) der Beklagten.

Die Beklagte hat von der Klägerin zu Unrecht 156,65 DM erlangt, weil die
Beklagte aufgrund ihrer vertraglichen Vereinbarung mit der Klägerin unter
Berücksichtigung ihrer Leistungsbeschreibung nicht berechtigt war, der
Klägerin für die Anrufe, die sie während ihres Aufenthalts Usedom in der
Bundesrepublik Deutschland erhalten hat Gebühren für ankommende Verbindungen
im Ausland in Rechnung zu stellen.

In der Leistungsbeschreibung der Beklagten (B1. 51 d.A.) heißt es zwar
unter Telefonieren im Ausland im letzten, Satz: "Wenn Sie die
Mobilfunkdienstleistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch nehmen, werden
die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Tarife ,der ausländischen
Netzbetreiber berechnet, zzgl. des von hierfür festgelegten
Bearbeitungsaufschlags. Dies kann aber keine Grundlage für die von der
Beklagten vorgenommene Berechnung sein. , Der Hinweis steht, wie angegeben
wurde, unter der Rubrik Telefonieren im Ausland. Unter den weiteren
Erläuterungen zu "Bitte beachten Sie" wird dann auch eine klare Einteilung
der Tarife nach Verbindungen im Ausland und nicht nach Netzbetreibern
vorgenommen. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß Verträgt so
auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es
erfordern (§ 157 BGB) ist hier davon auszugehen, daß die Beklagte die
Gebühren nur nach In- und Ausland und nicht nach der Benutzung eines
bestimmten Netzes vornehmen kann.

Der Hinweis, daß bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen anderer
Netzbetreiber die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Tarife der
ausländischen Netzbetreiber berechnet werden, kann nach Auffassung des
Gerichts nur die Höhe der Gebühren bei Auslandsgesprächen betreffen. Wenn
die Beklagte die Tarife nach der Benutzung der Netze einteilen will, muß sie
dies entsprechend eindeutig in ihre Leistungsbeschreibung aufnehmen. Im
übrigen fällt auf, daß auch in der Rechnung (B1. 15 d.A.) die hier
streitigen Gebühren unter "ankommende Verbindungen im Ausland" aufgeführt
werden. Die Beklagte differenziert daher auch in der Rechnung selbst nicht
nach dem Netzbetreiber.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Gericht hier unter
Berücksichtigung aller weiteren Umstände auch davon überzeugt, daß die
Klägerin die hier strittigen Anrufe auf Usedom und nicht in Polen erhalten
hat. Wie der Zeuge bei seiner Vernehmung am 16.12.1998 vor dem Amtsgericht
Berlin glaubhaft bestätigt hat, hat sich die Klägerin in der Zeit vom 31.5.
bis zum 12.6. zur Durchführung einer Kur auf Usedom aufgehalten. Wie sich
aus den von der Klägerin vorgelegten Unterlagen ergibt, hatte sie dort ein
intensives Kurprogramm durchzuführen. Auch wenn die eine oder andere
Maßnahme zeitlich verlegt oder sogar ausgefallen wäre, ist davon auszugehen,
daß die Klägerin aufgrund der intensiven Kurmaßnahmen sich in der
Reha-Klinik Usedom aufhalten mußte. Es ist im übrigen auch gerichtsbekannt,
daß Kuren streng durchgeführt werden.

Das Gericht hat daher keine Zweifel daran, daß die Klägerin die in Rechnung
gestellten ankommenden Verbindungen im Ausland tatsächlich während ihres
Kuraufenthaltes auf Usedom im Inland erhalten hat.

Daß die Klägerin ihre D2-Karte anderen Personen übergeben haben könnte, die
damit Anrufe in Polen erhalten haben könnten, hält das Gericht für eine
reine Spekulation.

Der Höhe nach ist die Berechnung der Forderung der Klägerin nachvollziehbar.
Der Höhe nach wurde der Anspruch von der Beklagten auch nicht bestritten.

Der Zinsanspruch der Klägerin beruht auf § 291 BGB.

Die prozessualen Nebenentscheidungen ergeben sich aus §§ 91, 708 Ziff. 11,
713 ZPO.

peso
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[1] mklopse antwortet auf tcsmoers
30.07.2002 18:10
So etwas altes liest doch kaum jemand und ist in hreutiger zeit nicht mehr relevant

mklopso
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[1.1] rtpj antwortet auf mklopse
30.07.2002 18:38
Benutzer mklopse schrieb:
So etwas altes liest doch kaum jemand

Warum ?

und ist in hreutiger zeit nicht mehr relevant

Warum ?
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[1.2] Keks antwortet auf mklopse
30.07.2002 23:14
Benutzer mklopse schrieb:
So etwas altes liest doch kaum jemand und ist in hreutiger zeit nicht mehr relevant

Ich fand's interessant. Relevanz hat es immer noch, da es Usedom, Mobilfunkanbieter und Grenzen immer noch gibt.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[2] CHEFE antwortet auf tcsmoers
30.07.2002 23:23
Ist irgendwie schon lächerlich, und zwar:

a) Das D2 auf Usedom scheinbar kein Netz hinbekommt (oder hinbekam)

b) Viel lächerlicher ist aber, daß die Frau tatsächlich recht bekam. Normalerweise sieht man ja, in welchem Netz man eingebucht ist. Und da sie ja scheinbar dauerhaft im polnischen war....
Ich wohne in der Grenzregion D-F-CH - da ist es ganz normal, daß man wenn man unterwegs ist, mal in ein Nachbarnetz abrutscht - obwohl ich mich auf deutschem Grund befinde. Ich ärgere mich dann zwar, wenn ich so ein Gespräch auf der Rechnung finde (eigentlich nur ankommende - bei abgehenden seh ich es ja), aber ich käme nie auf die Idee mich zu beschweren.
Aber lustigerweise (passt zum Artikel) hatte ich früher als ich noch D2 hatte auch dauernd Probleme. Meine Firma ist jeweils 100 m von der französischen und schweizer Grenze weg - und das D2 Netz war damals öfters überlastet und damit weg.
Hab also richtig Netzhopping gemacht... ;-(
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[2.1] talk antwortet auf CHEFE
31.07.2002 12:07
Hallo,

Benutzer CHEFE schrieb:
>
b) Viel lächerlicher ist aber, daß die Frau tatsächlich recht bekam. Normalerweise sieht man ja, in welchem Netz man eingebucht ist.

Und was ist, wenn Du eine Weile nicht mehr aufs Display geschaut hast und nun plötzlich ein Anruf kommt?

Siehst Du dann auch noch, ob Du gerade roamst, oder nicht? :-)
In der Regel dürfte dann ja statt dem Netznamen die Nummer des Anrufers o.ä. im Display stehen.

Manche (ältere) Geräte haben eine Extra-Anzeige für Roaming (Dreieck o.ä.) - viele Handys haben diese aber nicht (mehr?).

CU talk
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[2.1.1] CHEFE antwortet auf talk
31.07.2002 12:15
Benutzer talk schrieb:
Hallo,

Benutzer CHEFE schrieb:
>
b) Viel lächerlicher ist aber, daß die Frau tatsächlich recht bekam. Normalerweise sieht man ja, in welchem Netz man eingebucht ist.

Und was ist, wenn Du eine Weile nicht mehr aufs Display geschaut hast und nun plötzlich ein Anruf kommt?

Sie war ja dauernd im fremden Netz. Es war ja kein Netzhopping - da hätte sie es schon merken können.
Dauernder Netzwechsel gibt es eher, wenn Du Dich in Grenzregionen bewegst - aber das interessiert ja auch niemanden... Ganz im Gegeteil: Ich hab das Gefühl die Anbieter bauen an der Grenze nochmal Anlagen die kräftig ins Nachbarland straheln, damit man da noch ein wenig abschöpfen kann...
Z.B. auf dem Gebäude neben meiner Firma (steht fast genau auf der Grenze) stehen 9 Antennen die nach Mobilfunk aussehen... ;-)

Siehst Du dann auch noch, ob Du gerade roamst, oder nicht? :-) In der Regel dürfte dann ja statt dem Netznamen die Nummer des Anrufers o.ä. im Display stehen.

s.o.

Manche (ältere) Geräte haben eine Extra-Anzeige für Roaming (Dreieck o.ä.) - viele Handys haben diese aber nicht (mehr?).

s.o.
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[2.2] Micky34 antwortet auf CHEFE
03.08.2002 12:12
Benutzer CHEFE schrieb:
Ist irgendwie schon lächerlich, und zwar:

a) Das D2 auf Usedom scheinbar kein Netz hinbekommt (oder hinbekam)

b) Viel lächerlicher ist aber, daß die Frau tatsächlich recht bekam. Normalerweise sieht man ja, in welchem Netz man eingebucht ist. Und da sie ja scheinbar dauerhaft im polnischen war....
Ich wohne in der Grenzregion D-F-CH - da ist es ganz normal, daß man wenn man unterwegs ist, mal in ein Nachbarnetz abrutscht - obwohl ich mich auf deutschem Grund befinde.

Du brauchst bei deinem Handy doch nur die Automatische Netzwahl auszuschalten, um zu verhindern das sich dein Handy in ein Ausländisches Netz einwählt.

Ich
ärgere mich dann zwar, wenn ich so ein Gespräch auf der Rechnung finde (eigentlich nur ankommende - bei abgehenden seh ich es ja), aber ich käme nie auf die Idee mich zu beschweren. Aber lustigerweise (passt zum Artikel) hatte ich früher als ich noch D2 hatte auch dauernd Probleme. Meine Firma ist jeweils 100 m von der französischen und schweizer Grenze weg - und das D2 Netz war damals öfters überlastet und damit weg. Hab also richtig Netzhopping gemacht... ;-(

s.o.

Micky
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[2.2.1] Handypower antwortet auf Micky34
03.08.2002 15:24
Also ich war selber 12 Tage auf Usedom und hatte dort überhaupt keine Probleme mit D2. Und wer zu blöd ist seine autom. Netzwahl abzuschalten zahlt wohl.

Gruß T

P.S Hatte größere Problem mit E+ weil die meißte Zeit kein Netz war. Da mußte man viel öfters auf Ausländische Netze zurückgreifen

Benutzer Micky34 schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:
Ist irgendwie schon lächerlich, und zwar:

a) Das D2 auf Usedom scheinbar kein Netz hinbekommt (oder hinbekam)

b) Viel lächerlicher ist aber, daß die Frau tatsächlich recht bekam. Normalerweise sieht man ja, in welchem Netz man eingebucht ist. Und da sie ja scheinbar dauerhaft im polnischen
war....
Ich wohne in der Grenzregion D-F-CH - da ist es ganz normal, daß man wenn man unterwegs ist, mal in ein Nachbarnetz abrutscht - obwohl ich mich auf deutschem Grund befinde.

Du brauchst bei deinem Handy doch nur die Automatische Netzwahl auszuschalten, um zu verhindern das sich dein Handy in ein Ausländisches Netz einwählt.

Ich
ärgere mich dann zwar, wenn ich so ein Gespräch auf der Rechnung finde (eigentlich nur ankommende - bei abgehenden seh ich es ja), aber ich käme nie auf die Idee mich zu
beschweren.
Aber lustigerweise (passt zum Artikel) hatte ich früher als ich noch D2 hatte auch dauernd Probleme. Meine Firma ist jeweils 100 m von der französischen und schweizer Grenze weg - und das D2 Netz war damals öfters überlastet und damit weg. Hab also richtig Netzhopping gemacht... ;-(

s.o.

Micky