Hallo,
wer etwas von Wissenschaften weiss und speziell auf dem medizinischen Gebiet, nimmt nicht jede Studie ernst. Es heute in jedem medizinischen Fall Studien die für etwas sprechen und ebenso Studien die dagegen sprechen.
Ein international bekannter Gutachter ist auch nicht zwangsläufig ein kompetenter Gutachter. könnte auch ein Experte a la Erich von Däniken sein. Schliesslich kann jeder eine Forschungsgesellschaft mit seriös klingenden Namen gründen.
Solange keine konkreten Ergebnisse in einer wichtigen und anekannten medizinischen Fachzeitschrift erschienen sind, sollte der Ball deutlich flach gehalten werden.
Und sollte es zu Auswirkungen von eletromagnetischen Feldern im Promillebereich kommen, sollte der Vorteil des Mobilfunks mit den Auswirkungen an einzelne Personen gut abgewogen werden. Schliesslich baut man auch Strassen, fährt Auto und lässt Flugzeige am Himmel fliegen und geht einer ungesunden Lebensweise nach. Alles oftmals bewiesen gefährlicher.
Kenne ein paar esoterisch angehauchte Leute, die Angst vor dem Essen haben (weil sie überall Gift drin befürchten) und eben auch Angst vor einer Mobilfunkantenne haben
Angst macht krank. Das ist das eigentliche Problem.
Gruss henear
Benutzer multimeta schrieb:
Siehe auch http://de.internet.com/artikel/index.jsp?2008315
T-Mobil:
Wir sind vor kurzem in unser Haus in 96253 Untersiemau, Grubenweg, eingezogen. Der sich in unmittelbarer Nähe befindende Mobilfunkmast störte uns zunächst nur optisch, da wir nicht wussten oder ahnten, welche Gefahren mit so einem Mast verbunden sind.
Als dann vor einiger Zeit in meinem Büro von der Telekom eine Telefonanlage installiert wurde und einer der Techniker dabei beiläufig davon plauderte, daß es bei der Telekom seit diesem Jahr eine neue Anordnung gaebe, dass die Wartungstechniker der Telekom nur noch in Strahlenschutzanzuegen (!) auf die Sendemasten klettern duerfen, wurden wir hellhoerig. So harmlos konnte der Mobilfunk dann ja wohl nicht sein, und unser Haus befindet sich in unmittelbarer Naehe des riesigen Mastes (kaum 10 Meter entfernt).
So zogen wir einige Erkundungen ein und bestellten uns gestern den international bekannten Sachverstaendigen und Gutachter Wulf-Dietrich Rose zu Messungen in unser Haus und das unmittelbare Umfeld.
Die Messergebnisse fuer die Strahlung von Mobilfunk und TV und die Aussagen des Gutachters waren niederschmetternd. Nach Aussage des Gutachters ist das gesamte Obergeschoss des Hauses unbewohnbar (in dem sich u.a. mein Buero befindet, in dem ich taeglich 10-12 Stunden selbstaendig taetig bin) einschliesslich Balkon und Wintergarten. Im Freien vor dem Haus ergabens sich noch hoehere Messwerte, so dass auch Garten und Terrasse unbenutzbar sind.
Falls sich nichts an der Sendeanlage aendert, empfiehlt der Gutachter den sofortigen Verkauf des neugebauten Hauses (!). Allerdings haetten wir Probleme damit, anderen dieses Erbe zu hinterlassen. Und natuerlich haengen wir auch am neugebauten Haus.
Nach Aussage des Gutachters haetten wir bei diesen hohen Feldstaerken keine Chance, gesund zu bleiben, wenn die Situation so bleibt, wie sie ist. Teilweise wurden 1000 Mikrowatt pro Quadratmeter gemessen, in den oberen Raeumen, im Freien, im Wintergarten und in der Umgebung nirgends unter 100 Mikrowatt, und das noch in weitem Umfeld um den Mast. Die derzeit geltenden Grenzwerte in Deutschland sind nach Auskunft vieler Experten und Organisationen millionenfach zu hoch und weltweit die hoechsten.
Die IGEF (Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung), deren Vorstandsmitglied Rose ist, empfiehlt als Vorsorgewert einen Maximalwert von 1 Mikrowatt pro Quadratmeter. Schutzmaßnahmen werden bei mittleren Strahlenbelastungen zwischen 10 und 100 Mikrowatt pro Quadratmeter und natuerlich bei hohen Strahlenbelastungen ueber 100 Mikrowatt pro Quadratmeter empfohlen.
Herr Rose sagte uns auch, dass er persoenlich keinen Wartungstechniker der Telekom kenne (fuer die Masten), der aelter sei als 50 Jahre. Er persoenlich kenne viele Krebsfaelle bei den Wartungstechnikern, bei Anwohnern und Handynutzern, insbesondere Gehirntumore und Tumore im Kopfbereich.
Weiterhin sagte der Gutachter, dass bereits ein Millionstel der derzeitigen Sendestaerke genuegen wuerde, um in unmittelbarer Naehe des Mastes noch telefonieren zu koennen. Ein Bruchteil der Sendeleistung wuerde genuegen, um das gesamte Umfeld zu versorgen, ohne dass es zu Einschraenkungen in der Verfuegbarkeit der Netze kommen wuerde. Somit sind die Antennen absolut ungenuegend abgeschirmt.
Der Gutachter meint, dass durch Massnahmen an der Sendeanlage eine Minderung der Strahlenbelastung auf ein 5-10% sehr wahrscheinlich erreicht werden kann. Der Abstrahlwinkel der Antennen, insbesondere der unteren, muesste deutlich nach oben gerichtet werden. Ausserdem muesste unter den Antennen am Mast eine Manschette angebracht werden, welche die Abstrahlung nach unten sehr deutlich reduzieren wuerde. Anschliessend muessten ueberpruefend neue Messungen stattfinden.
T-Mobil hat dieses abgelehnt, unter Hinweis auf eingehaltene Grenzwerte, und um einen Praezedenzfall zu verhindern, und zeigt keinerlei Entgegenkommen.
Somit werden wir jetzt gerichtlich den Abbau des gesamten Sendemastes fordern.
Zu den derzeit geltenden Grenzwerten ist allerdings zu sagen, dass diese von vielen Experten als millionenfach zu hoch eingeschaetzt werden und eine erste dramatische Senkung der Grenzwerte bevorsteht, dies wird bereits im Bundestag diskutiert. Andere Laender wie z.B. die Schweiz haben dies bereits getan, dort wurden die Grenzwerte in einem ersten Schritt auf ein Hundertstel gesenkt. Auch in Osteuropa liegen die Grenzwerte um ein Vielfaches niedriger.
Diese Entwicklung wird auch in Deutschland eintreten. Nicht umsonst entwickeln Hersteller wie Nokia bereits strahlungsarme Handys, die noch in diesem Jahr auf den Markt kommen sollen.
Dazu ist auch folgender Erfolg von Rose gegen Max Mobil in Oesterreich sehr interessant:
Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max.Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Rechtsanwalt Mag.
Klaus Perktold in Innsbruck)
Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hat die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunk-Sendeanlagen durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt.
Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohngebieten nicht gebaut wurden bzw. wieder abgebaut werden mussten. So dass lt. der Klage von Max.Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) "der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Maß zurückbleibt".
Mit Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung will das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max.Mobil Rose bei Gericht solche kritischen Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. Im Provisiorialverfahren haben die beiden Vorinstanzen bereits beschlussmässig ausgesprochen, dass es Max.Mobil nicht gelungen ist, die Unwahrheit von Roses Behauptungen zu bescheinigen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen.
Rose sieht sich durch dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes und die zunehmenden Erfolge der von ihm betreuten Bürgerinitiativen in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute rechtliche Grundlage bietet, um die Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendeanlagen aus Wohngebieten trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern durchsetzen zu können.
Rose: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen.?
Der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, sagte in einem Interview für die Berliner Zeitung am 31.07. unter anderem folgendes:
Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen.
Frage: Sind denn Kinder besonders gefährdet?
Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher. Wir haben hier eine besondere Verpflichtung zur Vorsorge. Ich halte es deshalb auch für dringend erforderlich, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Marketingstrategien überprüfen, mit denen sie gerade Kinder als Kunden gewinnen wollen. Ich glaube, die Unternehmen könnten dauerhaft mehr Kunden binden, wenn sie etwa die Empfehlung aussprächen, dass Kinder unter 16 Jahren möglichst wenig mit Handys telefonieren sollten.
Das gesamte Interview:
http://www.berlinonline.de/wissen/berliner_zeitung/archiv/2001/0731/wirtschaft/0002/index.html
Weitere informative Internet-Links hierzu:
http://www.buergerwelle.de
http://www.elektrosmog.com/
Noch in weitem Umfeld um den Mast wurden sehr hohe Strahlungswerte gemessen, so dass viele Familien betroffen sind.
Mit freundlichen Gruessen
Joerg und Anette Wichmann
Grubenweg
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